…Standort des Kfz am Wohnsitz angenommen werde. Da für den Opel Antara keine überwiegende betriebliche bzw. ausländische Verwendung nachgewiesen worden wäre, sei nunmehr zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer die Vorlage von Kaufvertrag sowie Rechnung erforderlich. Für den Fall der Nichtübersendung der angeforderten…
…Erörterungsgespräch überreichten Aufstellung, Spalte C ausgegangen. Bei jenen Spielern, die mit einer inländischen "Registrierungsadresse" bei der Bf. erfasst sind, aber unter Verwendung einer ausländische "IP-Adresse" an den Glücksspielen teilgenommen haben, ist der Bf. zuzugestehen, dass ein Widerspruch zwischen diesen beiden Indizien vorliegt. Im Hinblick…
…Gem. § 82 Abs.8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem…
…mit der Begründung vorgeschrieben, dass der Bf das verfahrensgegenständliche ausländische, unverzollte Fahrzeug (erstmals) am 3. August 2010 formlos zur vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Eingangsabgaben in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht habe, ohne die Voraussetzungen für dieses von ihm in Anspruch genommene…
…mit dem ausländischen Kennzeichen P1 (PL) im Inland verwenden. Da Ihr Wohnsitz in X. ist, gilt die gesetzliche Vermutung des § 82 (8) KFG, dass das von Ihnen verwendete Auto seinen dauernden Standort im Inland hat. Zwischenzeitige Auslandsfahrten führen nicht zu einem Neubeginn der Verwendungsfrist des…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im vorliegenden Fall ist neben weiteren (verfahrensrechtlichen) Fragen insbesondere zu klären, ob die vom Beschwerdeführer (in Folge: Bf.) bei ausländischen (liechtensteinischen) Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Versicherungsverträge mit inländischen Versicherungen vergleichbar sind. Es gilt zu entscheiden, ob den vom Bf. in Liechtenstein bei der…
…Bf in Deutschland - ausländische Einkünfte wurden in den Einkommensteuererklärungen nicht ausgewiesen - ist nicht zu erkennen. Auch den Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung, der Vorhaltscharakter zukommt (vgl. zB VwGH 7.9.2023, Ra 2022/15/0097), wonach er keinen nachvollziehbaren Verwendungszweck für den PKW (abgeschlossene…
…Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 eingehalten werden. Für Fahrzeuge, deren dauernder Standort im Inland liegt, ist eine Verwendung in Österreich hingegen…
…verhindern. (8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß…
…Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 eingehalten werden. Für Fahrzeuge, deren dauernder Standort im Inland liegt, ist eine Verwendung in Österreich hingegen…
…der Fristüberschreitung) und angesichts des Umstandes dass der Bf. bereits seit vielen Jahren in Österreich wohnhaft ist und die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen aufgrund von diesbezüglichen Schwerpunktaktionen der Abgabenbehörden mehrfach in den österreichischen Medien (Print wie TV) ausführlich thematisiert wurde, hat der Bf…
…Bf. jedoch die inländische (österreichische UID) verwendet hat, findet gleichzeitig ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Österreich kraft UID-Verwendung statt (Art. 3 Abs. 8 Satz 2 UStG). Daher fällt sowohl ausländische (EU-) als auch österreichische Erwerbsteuer an. Die inländische Erwerbsteuer ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig, da…
…ist, dass das Fahrzeug Kz W2 am 12.2.2010 um 14:58 Uhr am inländischen Hauptwohnsitz des Bf geparkt ist. 2.) Wegen des "Verdachtes der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen" wurde der Bf zur Befragung geladen und die Beibringung verschiedener Unterlagen - Fahrzeugpapiere…
…Diese völlig irrelevante Feststellung, geht an der Sache vorbei und würde den Beschuldigten in rechtlich unzulässiger Weise benachteiligen. Vielmehr geht es um die Verwendung eines ausländischen KFZ nach Ablauf eines Monates, nach Einbringung durch den Beschuldigten. Nur in diesem Fall liegt tatsachlich ein Vergehen vor…
…Wortlaut: "(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß…
…Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt. Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Fahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der Vermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG nicht im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des…
…ist gegeben, wenn sich der zugrundeliegende Tatsachenkomplex nicht geändert hat. Im gegenständlichen Fall ist der der Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für das gegenständliche Fahrzeug zugrundeliegende Tatsachenkomplex die Einbringung und laufende Verwendung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Bundesgebiet durch den Bf. mit Wohnsitz in Österreich, in…
…mit einem ausländischen Kennzeichen und damit, in welchem Zeitraum das Fahrzeug der inländischen Kraftfahrzeugsteuerpflicht unterlag. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung)…
…lautet: „§ 1. (1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen ..... 2. in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden; 3. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung).“ 27 . …
…ä.)." Am 31. August 2012 wurde mit dem Ehegatten der Bf. folgende Niederschrift aufgenommen: "Sachverhalt: Obgenannter (der Ehegatte der Bf.) wird betreffend die Verwendung des Kfz mit ausländischen Kennzeichen in Österreich befragt: Das Fahrzeug gehört dem Neffen meiner Frau (Fr. …). Er lebt in der…