…den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Es ist vielmehr auffallend sorglos, dass der Beschwerdeführer die für die Einhaltung des Fälligkeitstages der Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2018 erforderliche und nach seinen persönlichen Fähigkeiten jedenfalls zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. Wenn schließlich in der Beschwerde vom 07…
…sorgfältiger Mensch macht (VwGH 27.1.1999, 98/16/0290). Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101…
…Der Begriff des minderen Grads des Versehens wird nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als leichte Fahrlässigkeit verstanden. Der Wiedereinsetzungswerber bzw der Vertreter darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und…
…ihm begehrten weiteren Frist telefonisch bei der Richterin meldet, um "die Möglichkeit einer weiteren Erstreckung zu erörtern", handelt der Vertreter auffallend sorglos im Sinn der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 26.2.2014, 2012/13/0051 mit Verweisen auf weitere Judikate). Dies gilt umso mehr…
…den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 31.05.2011, 2007/15/0169). Im Beschwerdeanbringen wird zur Verschuldensfrage lediglich vorgebracht, dass es sich im gegenständlichen Fall um einen einmaligen Irrtum handle und der…
… 1332 ABGB gleichzusetzen. Der Wiedereinsetzungswerber darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben (VwGH 28.4.1987, 86/14/0177). Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Gerichten oder die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare…
…auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (vgl. ua…
…Sub-Firmen zu erteilen, ohne jemals persönlichen Kontakt mit einem der Geschäftsführer gehabt und ohne sich über die tatsächliche Existenz dieser Firmen vergewissert zu haben, nur als auffallend sorglos angesehen werden. Schon die Art der Auftragserteilung per Telefon über mit Inkassovollmacht ausgestattete Kontaktpersonen, der Umstand…
…diese besondere Form der Postaufgabe mit dem Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde gerechnet werden kann. Auch in der Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens der Erklärungen bei der Abgabenbehörde kann kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden (vgl VwGH 20. Oktober 2022…
…diese besondere Form der Postaufgabe mit dem Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde gerechnet werden kann. Auch in der Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens der Erklärungen bei der Abgabenbehörde kann kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden (vgl VwGH 20. Oktober 2022…
…diese besondere Form der Postaufgabe mit dem Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde gerechnet werden kann. Auch in der Unterlassung der (allgemein jedenfalls nicht vorgeschriebenen) Überprüfung des Einlangens der Erklärungen bei der Abgabenbehörde kann kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden (vgl VwGH 20. Oktober 2022…
…übersteigt (vgl. VwGH 24.1.2023, Ra 2022/11/0197). Das ungelesene Ablegen oder Weiterreichen eines Schriftstückes durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter ist als auffallend sorglos zu werten (vgl. RIS-Justiz RS0036811; RS0116536). Dass bei der hier unbestritten vorliegenden Kenntnis der Verpflichtung zur Meldung nach § 5…
…der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zu keinerlei Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt gekommen. Nach Ansicht der belangten Behörde sei das gegenständliche Verhalten der Bf. als auffallend sorglos zu bewerten. Mit Eingabe vom 11. Dezember 2023 ersuchte die Bf. um Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht…
…April 2023 sei vor Zustellung des Säumniszuschlagsbescheides erfolgt. Da die Bf. stets um eine reibungslose Abwicklung ihrer Steuerangelegenheiten bemüht sei, könne in diesem Fall kein auffallend sorgloses Verhalten unterstellt werden. Die dargestellte einmalige außerordentliche Ausnahmesituation, die zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Überweisung geführt hat…
…der Österreichischen Post AG wäre das Risiko eingegangen worden, die Versendung des Bescheides (samt Aufforderung zur Entrichtung der Steuerschuld) seitens des steuerlichen Vertreters per Post vorzunehmen. Dies wäre vom Finanzamt als auffallend sorgloses Verhalten beurteilt worden. Der Vertreter hätte zusätzliche Vorkehrungen treffen müssen, um sicherzustellen…
… 308 Abs. 1 BAO liegt vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer acht lässt (z.B. VwGH 26.02.2014…
…Nachlässigkeit (§ 1332 ABGB). Auffallend sorgloses Verhalten schließe leichte Fahrlässigkeit aus (vgl. auch Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BA03, § 308 Anm 9). Auffallend sorglos handle, wer die für die Einhaltung von Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse (vgl. VwGH 24…
…leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 31. 5. 2011, 2007/15/0169). Grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO…
…darüber vor, ob die von ihnen zur Post gegebene Beschwerde beim Finanzamt eingelangt sei. In der Unterlassung der Überprüfung des Einlangens dieses Schriftsatzes bei der Abgabenbehörde kann zunächst kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden. Die belangte Behörde und das Bundesfinanzgericht gehen aber davon aus, dass…
…darüber vor, ob die von ihnen zur Post gegebene Beschwerde beim Finanzamt eingelangt sei. In der Unterlassung der Überprüfung des Einlangens dieses Schriftsatzes bei der Abgabenbehörde kann zunächst kein auffallend sorgloses Verhalten erblickt werden. Die belangte Behörde und das Bundesfinanzgericht gehen aber davon aus, dass…