…Fristablauf am 28.3.2017 übermittelt. Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie gemäß § 50 BAO auf Gefahr des Einschreiters, da Anbringen grundsätzlich nur bei der für ihre Behandlung zuständigen Behörde einzureichen sind (Ritz, BAO 5 …
… 6 AVG "auf Gefahr des Einschreiters" weiterzuleiten sind, so hat er damit zwar klargestellt, dass das Risiko einer dadurch zu Stande kommenden Fristversäumung die Partei trifft, gleichzeitig aber keineswegs der Behörde die Befugnis eingeräumt, diese Gefahr erst durch ihr Verhalten auch schlagend werden zu lassen…
…sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen." Aus der obigen Darstellung der Rechtslage ergibt sich, dass das Bundesfinanzgericht zuständig ist in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben, des Finanzstrafrechts oder sonstig gesetzlich festgelegten…
…sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen." Dieselben in Rz 10 : "In § 284 Abs 3 ist (inhaltlich übereinstimmend mit dem bisherigen § 311 Abs 4) der Zeitpunkt des Überganges der Zuständigkeit von…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 1 Abs. 1 AVOG Die sachliche Zuständigkeit regelt den nach der…
…wonach die Weiterleitung von Anbringen, die bei einer unzuständigen Behörde eingebracht werden, auf Gefahr des Einschreiters erfolgt (insoweit übereinstimmend § 53 BAO und § 150 Abs. 3 FinStrG), normiert § 54a Abs. 1 Z 1 BAO, dass schriftliche Anbringen (im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO) fristwahrend beim…
…daher zurückzuweisen. Der, der Behörde nach der Beschwerdeeinbringung bekannt gewordene Fristverlängerungsantrag bis 31.12.2017 wurde nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht. Ein eventueller Untergang von Anträgen am Postweg geht auf Gefahr des Einschreiters. Am 28. Februar 2018 stellte die steuerliche Vertretung der Bf. folgenden Vorlageantrag: …
…Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 13 Abs. 2 AVOG , welcher eine lex…
…ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 85 BAO (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs…
…Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden." § 6 AVG normiert: "(1) Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an…
…einlangende Anbringen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Demgemäß leitete das unzuständige Finanzamt Klagenfurt den Antrag vom 20.11.2009 innerhalb von zwei Monaten weiter. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, den Antrag…
…Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Da mangels Verletzung einer Entscheidungspflicht durch den Gemeinderat eine Säumnisbeschwerde nicht zulässig ist, scheidet eine Weiterleitung an eine…
…50, Rz 5). Wenn ein Vorlageantrag bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht wird, dann erfolgt die Weiterleitung des Anbringens durch die unzuständige Stelle ausschließlich auf Gefahr des Einschreiters. Erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Stelle durch die Post, dann bleibt…
…Anbringen, für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, ohne unnötigen Aufschub an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen, die Weiterleitung erfolgt jedoch auf Gefahr des Einschreiters. Für den Beginn der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO) ist das Einlangen beim zuständigen Finanzamt maßgebend…
…Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 92 BAO lautet: § 92. (1) Erledigungen…
…eine für eine anstehende Amtshandlung wesentliche Information übermittelt wird, bedeutete dies auch nicht, dass diese Information grundsätzlich dem Finanzamt als in einem Verfahren einschreitende Behörde zugekommen wäre. Die Nachricht reiste auf Gefahr des Absenders des E-Mails (vgl. bezüglich Anbringen bereits Stoll, BAO 847 f…
…zu deren Behandlung sie nach ihrer Ansicht nicht zuständig ist - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen hat. Ein Antrag an eine unzuständige Behörde kann jedoch auch von dieser wegen Unzuständigkeit durch…
…Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat diesfalls nicht auf Gefahr des Einschreiters zu erfolgen, sofern der Einschreiter nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist. (10) Wird in einer Rechtsvorschrift des Bundes…
…unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters formlos an die zuständige Stelle, nämlich das zur Behandlung und Entscheidung zuständige Bundesfinanzgericht, weiterzuleiten. 1.3. Beschluss des Bundesfinanzgerichts mit dem der belangten Behörde die Maßnahmenbeschwerde zur Kenntnis gebracht wurde Am 19.1.2016 erging der Beschluss des Bundesfinanzgerichts…
…Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat diesfalls nicht auf Gefahr des Einschreiters zu erfolgen, sofern der Einschreiter nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist. (10) Wird in einer Rechtsvorschrift des Bundes…