IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
…um die Hälfte, sodass ansich eine Geldstrafe von verbleibend € 5.000,00 - und somit in Anbetracht der oben dargestellten besonderen Umstände - geringfügig unterhalb der 10%-Marke der außerordentlichen Strafmilderung angemessen wäre. Der Beschuldigte wendet ein eine überlange Dauer des Finanzstrafverfahrens. Richtig ist, dass der…
…Verfahrensdauer, der weit zurückliegende Tatzeitraum lassen eine Reduktion der Geldstrafe bei der Erstbeschuldigten ***Bf1*** auf Euro 4.000,00 als tat- und schuldangemessen erscheinen. Beim Zweitbeschuldigten erscheint eine Reduktion der Geldstrafe im Sinne einer außergewöhnlichen Strafmilderung auf Euro 2.00,00 als tat- und schuldangemessen…
…Apotheken, wenngleich nicht als Betriebsausgaben, dann möglicherweise als Krankheitskosten bzw. außergewöhnliche Belastung absetzbar gewesen. Ebenso hat die Verteidigung in ihrem Rechtsmittelschaftsatz unwidersprochen darauf hingewiesen, dass beim Beschuldigten auch im Abgabenverfahren nicht berücksichtigte Diäten bzw. Vorsteuern daraus angefallen wären. Zur Bedachtnahme auf diese Umstände und, um…
…Hinzukommt, dass der Beschwerdeführer für das Abstellen des Kraftfahrzeuges die Möglichkeit eines 15-Minuten-Gratisparkscheines hätte nützen können, was er jedoch verabsäumt hat. Im Beschwerdefall lagen keine besonderen oder außergewöhnlichen Umstände vor, die eine mangelnde Aufmerksamkeit entschuldigen könnten. Vielmehr erkannte der Beschwerdeführer die Gebührenpflicht und…
…unrichtige Tatsachenfeststellung, unrichtige Beweiswürdigung sowie unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht und die Fällung eines Freispruches - in eventu Strafmilderung - beantragt. Im einzelnen wird diesbezüglich wie folgt ausgeführt: 1.) Beschwerde wegen Schuld: Der Spruchsenat räumt zwar ein, dass im vorliegenden Fall weder Absicht noch Wissentlichkeit unterstellt werden…
…Ergebnis ausgeführt, dass die Finanzstrafbehörde trotz Kenntnis des Vorliegens seiner Finanzvergehen ohne Grund mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens erhebliche Zeit zugewartet habe, woraus sich ein Strafminderungsgrund ableite. Es ergäbe sich aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit des unionsrechtlichen Primärrechtes unabhängig vom innerstaatlichen Recht bzw. dieses im…
…jeder von ihnen gemäß § 12 FinStrG nach seiner eigenen Schuld zu bestrafen, ohne dass nach allgemeinem Verständnis schon dadurch hinsichtlich bestimmter zu bestrafender Täter eine Straffreiheit oder auch nur eine Strafminderung eintrete. Allenfalls wäre es wohl bei der Strafbemessung ein Milderungsgrund, wenn die Finanzstraftat des…
… 236 BAO insbesondere vor, wenn die Einhebung die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber Unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde oder mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkung verbunden wäre, etwa wenn die Einrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleich…
…Februar 2015 form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde und begehrte darin, die gegen die Beschuldigte ausgesprochene Geldstrafe angemessen zu erhöhen. Begründend dazu wurde vorgebracht, dass die vom Spruchsenat als strafmildernd berücksichtigte finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit nur insoweit einen Milderungsgrund darstelle, als, zusätzlich zur Unbescholtenheit der Täterin…
…sieht bei wertbetragsabhängigen Geldstrafendrohungen ein Unterschreiten eines Zehntels des angedrohten Betrages nur bei besonderen Gründen und damit, für den nur bei einem beträchtlichen Überwiegen der Milderungsgründe und einem gleichzeitigen Fehlen jedweder spezialpräventiver Straferfordernisse nicht vorliegenden, eine derartige außerordentliche Strafmilderung überhaupt zulassenden Regelfall (vgl. Tannert, aaO…
… 33 Abs. 5 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 10 000, im Uneinbringlichkeitsfall 4 Wochen Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Die Bemessung der Geldstrafe ist definitiv zu hoch ausgefallen, da die überwiegenden Strafmilderungsgründe nicht hinreichend bewertet wurden. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG ist die Begehung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Handelsvertreterin und Humanenergetikerin, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung (Beschwerde) der Beschuldigten vom 11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., Wien, vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 24. Jänner 2018, MA 67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des H**** V****, geb.: **.**.****, [Adresse], vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Windmühlgasse 30, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 3.7.2018…
…nochmaligen Rechtsgang ein Freispruch im gerichtlichen Verfahren erfolgte. Diese lange Verfahrensdauer muss sich gemäß § 34 (2) StGB in jedem Fall erheblich strafmildernd auswirken. Hinzu kommt jedoch auch, dass die Ausfertigung des Erkenntnisses acht Monate in Anspruch genommen hat. Bereits nach dem insofern eindeutigen Wortlaut des…
…1 Z. 8 StGB) allgemein begreiflich, die als Strafmilderungsgrund Berücksichtigung finden könnte: Immerhin hatte die Bf trotz des zweifellos wichtigen familiären Ereignisses vor dem Spitalsbesuch noch Zeit gefunden, ihren Steuerberater aufzusuchen und Unterlagen abzugeben; dass die Bf beim geplanten Besuch des Neugeborenen unter unverschuldetem Zeitdruck…
13.4. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2014 hätte der Beschuldigte bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, den 15. Mai 2014, für die B-GmbH eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.233,49 zu entrichten gehabt, ebenso hätte der Steuerberater bis zu diesem Zeitpunkt…
…Satz FinStrG) und der langen, nicht dem Beschuldigten anzulastenden Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) zahlreiche für den Bf. sprechende, strafmildernde Umstände vor, sodass, auch unter angemessener Beachtung des § 23 Abs. 3 FinStrG, eine deutliche Reduzierung des genannten Ausgangswertes auf € 600,00 möglich ist. Berücksichtigt…
…zu dem Ergebnis, dass Fahrlässigkeit vorliegt, worauf gemäß dem zweiten Satz des § 19 Abs 2 VStG besonders Bedacht zu nehmen ist. Strafmildernd war gemäß § 19 Abs 2 VStG iVm § 34 StGB zu berücksichtigen, dass keine verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen bei der belangten Behörde aufscheinen. Im Vordergrund steht…