…außergewöhnliche Merkmale aufweist. Die außergewöhnlichen Umstände stehen aus unserer Sicht in einem engen Zusammenhang mit der Entstehung der Abgabenzinsen und stellen eine erhebliche Härte dar, die eine atypische Belastung widerspiegelt. Weiters wurde unsere Mandantin auch von ihrem Dienstgeber in Deutschland unzutreffend beschäftigt bzw. steuerrechtlich angemeldet…
…Behörde bekannt waren. Es liegt daher ein schutzwürdiges Vertrauen in die Richtigkeit der behördlichen Vorgangsweise vor. Die nunmehrige Rückforderung stellt für mich eine atypische Belastung dar. III.) Ermessensfehler Der Bescheid lässt nicht erkennen, dass das der Behörde eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt wurde. Insbesondere wurde nicht…
…Unbilligkeit nur dann gegeben sei, wenn im Einzelfall bei der Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis erzielt werde und sich eine atypische Belastungswirkung ergeben würde. Der Beschwerdeführer führte in der Beschwerde vom 08.04.2024 aus, dass er neben seiner Pension…
…Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen zur Besteuerung angemeldet, oder durch die - im vorliegenden Fall erst am 29.4.2015 erfolgte - Einreichung der Steuererklärung 2013 erklärt haben. Eine atypische Belastung ist hierbei nicht zu erkennen, weshalb das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO zu verneinen…
…des VwGH nicht als atypische Belastungswirkung - und somit auch nicht als "gravierende Belastung" - gesehen werden, setzt es sich in Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im verfahrensgegenständlichen Erkenntnis vom 17.11.2022, der unter den gegenständlich zu erörternden Voraussetzungen das Vorliegen einer anormalen Belastungwirkung gerade bejaht …
…dies bei anderen Steuerpflichtigen der Fall ist, die - aus welchen Gründen auch immer - ihrer Abgabenentrichtungsverpflichtung hinsichtlich einer entstandenen Umsatzsteuer nicht rechtzeitig nachgekommen sind. Eine atypische Belastung ist hiebei nicht zu erkennen, weshalb das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO zu verneinen ist…
…dies bei anderen Steuerpflichtigen der Fall ist, die einen Ruhegenuss beziehen, der unter die Bestimmungen des gegenständlichen DBA fällt. Eine atypische Belastung ist hiebei nicht zu erkennen, weshalb das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO zu verneinen ist. Zudem ist zu bemerken…
…einer Rechtsansicht, sondern die Umsetzung geltenden Rechts vor. Gegen die Sachbescheide sei kein Rechtsmittel erhoben worden. Es ergebe sich keine atypische Belastungswirkung, weil sich die Auswirkungen betreffend Anspruchszinsen bei Differenzbeträgen weiterer Abgabenbescheide völlig ident verhielten. Zum Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit sei vom Bf. bis dato…
…voll ausnutzbare Verlustverrechnungsmöglichkeit sei daher ein Ausfluss der allgemeinen Rechtslage und könne demnach entsprechend der ständigen Judikatur des VwGH nicht als atypische Belastungswirkung - und somit auch nicht als "gravierende Belastung" - gesehen werden. Zur Frage einer allfälligen schadenersatzrechtlichen Verantwortlichkeit Dritter für den Vermögensschaden des Beschwerdeführers (zu…
…dass die vorgeschriebene Nachforderung der Umsatzsteuer samt der Nebenansprüche selbst bei Einräumung von Zahlungserleichterungen eine besondere Härte für die Beschwerdeführerin bedeuten würde. Zur Frage des Vorliegens einer persönlich bedingten Unbilligkeit der Einhebung wurde die anormale Belastungswirkung und der atypische Vermögenseingriff mit den selben Argumenten begründet…
…nicht gegeben an, wenn sich eine Steuerbelastung als Auswirkung einer generellen Norm ergebe und somit für alle Steuerpflichtigen bestehe, da dann keine atypische Belastung vorliege. Ein Verlustvortrag bei Einkünften aus V+V stehe aber keinem Steuerpflichtigen zu und treffe somit alle Steuerpflichtigen gleich. Nach der…
…Bf. über die Komplexität umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte nicht aufgeklärt wurde, führt nicht zum Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Umsatzsteuer, weil damit eine atypische Belastungswirkung, verglichen mit anderen Fällen, nicht eintritt. In diesem Zusammenhang ist den Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorlage zu folgen, wonach…
…der ***Bf1*** die Gesellschaft mit den erforderlichen finanziellen Mitteln zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Glücksspielabgabeverfahren auszustatten. 2.3.2 Anormale und atypische finanzielle Belastung Diese Umstände zeigen ein eindeutiges Bild: Die Nachsichtswerberin ***Bf1*** wäre durch eine Abgabenfestsetzung idHv EUR 12.436.221,80 für…
…2020, Ra 2019/15/0117). Durch die Franchise Konstruktion die im Antrag dargestellt wurde, entsteht per se keine vom Gesetz ungewollte atypische steuerliche Belastung. Dass die Erträge in der wünschenswerten Höhe ausgeblieben sind und die Ausgaben die Erträge überstiegen, stellt ein allgemeines Unternehmerwagnis dar. Es…
…wonach eine Nachsicht aufgrund sachlicher Unbilligkeit geboten sein könne, wenn sich aus dem Zu- und Abflussprinzip (insbesondere im Hinblick auf den fehlenden Verlustvortrag) anormale Belastungswirkungen und atypische Vermögenseingriffe ergeben, die der Steuerpflichtige praktisch nicht beeinflussen habe können. Steuerliche Würdigung des Sachverhaltes Nach eingehender Prüfung des…
…den € 645,- um atypische Aufwendungen der Lebensführung. Sie fallen nicht besuchsbedingt, sondern ausschließlich krankheitsbedingt an. Damit ist auch nicht entscheidend wer diesen Aufgaben nachkommt. Wenn, wie im gegenständlichen Fall, angemessene Gelder nachweislich geflossen sind, kann ihnen der Abzug als außergewöhnliche Belastung nicht aberkannt werden. …
…dürfe es sich hier um keine im täglichen Leben üblichen Erscheinungen und somit "gewöhnlichen" Belastungen handeln (vgl. LStR 2002, Rz 827). Die vom Bf. übernommene Bürgschaft könne nicht zu den gewöhnlichen Belastungen gezählt werden und sei somit eine atypische außerhalb der normalen Lebensführung gelegene Belastung…
…dass es sich bei der Belastung nicht um eine im täglichen Leben übliche Erscheinung handeln darf (VwGH 3.11.1992, 92/14/0135; VwGH 22.3.2010, 2007/15/0256). Damit werden atypische, außerhalb der normalen Lebensführung gelegenen Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der…
…anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt (VwGH 30.04.1999, 99/16/0086…
…wäre, also wenn die Einhebung mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden ist (persönliche Unbilligkeit) oder bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde, das zu einer anormalen Belastungswirkung verbunden mit einem atypischen Vermögenseingriff führt (sachliche Unbilligkeit). Dies sei hier nicht der Fall…