…nicht anerkannt. Mangels Anwendbarkeit der Bestimmungen des UmgrStG wurde die Einbringung ertragsteuerlich gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 als Tausch behandelt und die negativen Kapitalkonten bei den atypisch stillen Gesellschaftern gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 als Veräußerungsgewinne erfasst. Die Rechtsansicht…
…AP nicht ausgeschlossen werden. Auch das Verhältnis der bisher geleisteten Zahlungen des atypisch stillen Gesellschafters und der eventuellen Verlustzuweisung und einer eventuellen Steuergutschrift würden ein nach außen erkennbar ähnliches Bild ergeben. Das Finanzamt erließ aufgrund der dargestellten Feststellungen der Außenprüfung am 1. Juni 2015 einen…
…Amtsvertreter des Finanzamtes nicht entgegengetreten wurde, sondern diese als zutreffend bestätigt wurden. Der Inhalt des als mit Vertrag zur Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft bezeichneten Vertrages vom 5.7.2013 sowie dass dieser tatsächlich am 5.7.2013 abgeschlossen wurde, ergibt sich aus der dem…
…1.) B. GmbH & Co. KG als atypisch stiller Gesellschafter. Die angefochtenen Bescheide über Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für die Jahre 2008 bis 2010 datieren vom 7. September 2012. Die angefochtenen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß §…
Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursache wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0167). Verdeckte Ausschüttungen…
… 24, Rz 90 n) Im gegenständlichen Fall kam es aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft im Jahr 2018 zur Abschichtung der atypisch stillen Gesellschafter mit einer 20%igen Quote der Kapitalanteile, woraus sich für den Beschwerdeführer ein Veräußerungsverlust in Höhe von 6.843,84 Euro (=…
…worden, dass allfällige Verluste im Zeitraum von 1. April 2006 bis 31. Dezember 2006 bis zu 190% der Einlage vorrangig dem neu eintretenden atypisch stillen Gesellschafter zugewiesen werden würden. Nach dem 31. Dezember 2006 entstehende Gewinne und Verluste seien den Mitunternehmern entsprechend der Beteiligungsquote zuzurechnen…
…Geschäftsherrin (H-AG). Die H-AG wurde im April 2010 in eine GmbH umgewandelt. (4) Im Jahr 2011 fand bei der – mittlerweile nicht mehr existenten – atypisch stillen Gesellschaft eine Außenprüfung statt. In seinem Bericht vom 30.9.2011 stellte der Prüfer unter Tz 1 ua…
…August 2007 (gemeint wohl: 28. September 2007) dem Finanzamt mitgeteilt, dass sich die Y GmbH mit einer weiteren Tranche als atypisch stille Gesellschafterin treuhändig je zur Hälfte für Bf. und für Q an der X GmbH unter Inanspruchnahme des Art. IV UmgrStG rückwirkend zum 31…
…GmbH, mit 9. Mai 2003 einen Vertrag mit rückwirkenden Zusammenschluss zum 31. August 2002 über die Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft abgeschlossen. Mit Vertrag vom 30. Juni 2003 sei die Einlage auf EUR 125.000,000 reduziert worden, da sich ein Investor zurückgezogen habe. Gleichzeitig…
…706.124,98 | Eigenkapital | 191.373,51 | -18.627,25 | -265.584,24 | -464.188,68 | -665.241,54 Pkt. 3 Rechtliche Würdigung Beteiligen sich an einem Unternehmen ein oder mehrere atypisch stille Gesellschafter, so entsteht grundsätzlich eine Mitunternehmerschaft…
…im Folgenden "A AG") beteiligt. Laut Einbringungsvertrag vom T3M3 2002 war der Bf. ein atypisch stiller Gesellschafter der A AG. Die Anschaffungskosten für die Anteile des Bf. betrugen laut Einbringungsbilanz zum T1M1 2001 EUR -18,150,13, da im Zuge der Einbringung an die A…
…deren Kenntnis zu einem anders lautenden Bescheid geführt hätte. Im Hinblick auf die Höhe der getroffenen Feststellung sei die Wiederaufnahme zu verfügen. Punkt 3 der NS: Zum atypisch stillen Gesellschaftsverhältnis sei eine umfangreiche schriftliche Kommunikation geführt worden. In der SB seien die angestellten Überlegungen und…
…deren Kenntnis zu einem anders lautenden Bescheid geführt hätte. Im Hinblick auf die Höhe der getroffenen Feststellung sei die Wiederaufnahme zu verfügen. Punkt 3 der NS: Zum atypisch stillen Gesellschaftsverhältnis sei eine umfangreiche schriftliche Kommunikation geführt worden. In der SB seien die angestellten Überlegungen und…
…2a EStG 1988 verwiesen und festgehalten, dass die Verluste der SMFE aufgrund dieser Norm bei den atypisch stillen Gesellschaftern weder mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähig noch vortragsfähig seien. Zusätzlich findet sich auch auf diesem Bescheid ein Verweis auf den BP-Bericht betreffend die Jahre 2005…
…einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen": Was die Gründe für solche Zweifel im hier gegenständlichen Fall angeht, hält sich die Abgabenbehörde bislang bedeckt. Das BFG vergleicht die typisch stille Gesellschaft in seiner Entscheidung (RV/7101663/2007) zudem mit dem Darlehensvertrag und führt aus, dass der Geldgeber…
…nach durchgeführter mündlicher Verhandlung vor dem/der EinzelrichterIn stattgeben und die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufheben" möge. Mit Schreiben vom 22.03.2024 wurden durch die anwaltliche Vertretung von ***Bet1*** (atypisch stiller Gesellschafter der SMFE in den verfahrensgegenständlichen Jahren) weitere Unterlagen übermittelt sowie - im Wesentlichen - ausgeführt…
…entsprechen (vgl. die Erläuternden Bemerkungen zum UmgrStG und die dort angeführten Beispiele). Strittig ist, ob sich das Erfordernis der tatsächlichen Übertragung des Vermögens an die übernehmende Personengesellschaft (im konkreten Fall die atypisch stille Gesellschaft) auch auf das "nicht begünstigte Vermögen" (d.h. jenes Vermögen, dass…
…diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird (vgl § 101 Abs 4 BAO). Im gegenständlichen Fall war gesetzliche Vertreterin gem § 81 Abs 2 BAO der beschwerdeführenden atypisch stillen Gesellschaft die Geschäftsherrin ***G 1***, die wiederum durch ***Steuerlicher Vertreter 1*** steuerlich vertreten war. Die ***Steuerlicher Vertreter 1**…
…von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 2005 vom 14.06.2006). Die ***Steuerlicher Vertreter 1*** fungierte überdies als steuerlicher Vertreter und Zustellungsbevollmächtigter der atypisch stillen Gesellschaft (siehe Beilage ./1 zur Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 05.02.2025; Auszug aus dem elektronischen Akt der Finanzverwaltung "Übersicht Vollmachten…