…durch ***GF1*** keine Maßnahmen setzte, um für die tatsächliche Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten, insbesondere für die zumindest anteilsmäßige Entrichtung von Abgaben (Pflicht zur Gläubigergleichbehandlung) zu sorgen, hat sie die sie treffenden abgabenrechtlichen Pflichten grob verletzt. Dass ihr die Erfüllung dieser Pflichten aus triftigen Gründen nicht…
…des Vorhaltes vom 23. September 2014, dass der Bf. ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, für die Entrichtung der Abgaben zu sorgen, nicht erbracht worden sei, müsse davon ausgegangen werden, dass der Abgabenrückstand durch sein offenbar schuldhaftes Verhalten nicht entrichtet worden sei. Aus diesem Grunde…
…Haftung für diese Verbindlichkeiten herangezogen werden könne, es sei denn er könne beweisen, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Er wurde daher aufgefordert, binnen vier Wochen bekanntzugeben und zu belegen, ob Mittel zur Verfügung standen…
…421,05. Aufgrund der bisherigen Entrichtung der Abgabe von € 14,66 ergebe sich eine Nachforderung von € 347,44. Diesem Bescheid liegt ein von den verschiedenen Vertragsparteien offensichtlich im Zeitraum zwischen 26.09.2019 und 24.10.2019 unterfertigter Tausch- und Schenkungsvertrag zugrunde. In…
…421,05. Aufgrund der bisherigen Entrichtung der Abgabe von € 14,66 ergebe sich eine Nachforderung von € 347,44. Diesem Bescheid liegt ein von den verschiedenen Vertragsparteien offensichtlich im Zeitraum zwischen 26.09.2019 und 24.10.2019 unterfertigter Tausch- und Schenkungsvertrag zugrunde. In…
…Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war. Nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes haftet der Vertreter für nicht entrichtete Abgaben des Vertretenen auch dann, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten des Vertretenen nicht ausreichten, es sei denn, er weist nach…
…aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Die Beantwortung langte am 29.01.2021 bei der Behörde ein. Bezugnehmend auf die Glückspielabgabe 06/2018 wurde die vollständige Entrichtung mit Verweis auf eine Zahlung iHv 1.500 Euro am 24.07.2018 behauptet. Betreffend Säumniszuschläge für 2016 und 2017…
…§ 80 ff BAO. Zu seinen Pflichten als Geschäftsführer der GmbH gehörte es daher, die abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft wahrzunehmen und für die Entrichtung der Abgaben aus den verwalteten Mitteln zu sorgen (siehe VwGH 22.9.1999, 96/15/0049; 3.9.2008, 2006/13/0121…
…GmbH gemäß §§ 224 iVm 9 und 10 BAO zur Haftung herangezogen, es sei denn er könne beweisen, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Der Bf. werde aufgefordert, ua. anzugeben, ob im Zeitraum, in dem er…
…wenn er nicht beweise, dass er ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, für die Entrichtung der Abgaben zu sorgen. Für das Haftungsverfahren sei es entscheidungswesentlich, ob der Geschäftsführer bei Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten Mittel zur Bezahlung zur Verfügung gehabt habe. Reichten die Mittel zur Befriedigung aller…
…werden ersucht bekanntzugeben, ob die Firma „T-GmbH" zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben über finanzielle Mittel verfügte, die deren Entrichtung ermöglichten. Infolge Uneinbringlichkeit des Rückstandes bei der Firma "T-GmbH" werden Sie als gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer) der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der §§ 224 i…
…unabhängig davon, ob und wann die Abgaben bescheidmäßig festgesetzt werden. Die Bemessung der Lohnabgaben erfolgte aufgrund der Lohnzettel. Die anteilsmäßige Lohnsteuer der ausbezahlten Löhne ist an das Finanzamt abzuführen. Die schuldhafte Verletzung der Pflicht, Selbstbemessungsabgaben dem Finanzamt zu melden und zu entrichten, wird nicht dadurch…
…erst nach Insolvenzeröffnung erlassen worden sei. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Körperschaftsteuer 2007 (05.12.2011) habe ein Liquiditätsengpass geherrscht und sei ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden. Es seien nur mehr anteilsmäßige, nicht mehr vollständige Zahlungen an sämtliche Gläubiger erfolgt. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der…
…wurde um Mitteilung ersucht, was den Bf. daran hinderte, für die Entrichtung der Abgaben der Gesellschaft aus deren Vermögen und laufenden Einnahmen zu sorgen, sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Nachdem der Vorhalt nicht beantwortet wurde, erging durch die belangte Behörde am 19. Juli 2013 ein…
…ausgehen, dass die Abgaben nicht entrichtet wurden. Eine Entrichtung wurde auch seitens des Beschwerdeführers nicht behauptet. Mit welchen Abgaben die in den Feststellungen genannten Zahlungen verrechnet wurden ergibt sich aus der Auskunft der belangten Behörde vom 5. Mai 2026 und der zeitgleich übermittelten Rückstandsaufgliederungen (vgl…
…F-SAS*** (vgl. Tz. 5 der Vorhaltsbeantwortung vom 08.09.2014) stattgefunden haben, sei nach Ansicht der FAG eine anteilsmäßige Aufteilung letztlich nicht zwingend notwendig, da der Zinsaufwand dem Grunde nach bei beiden Darlehen zu versagen sei. Dies insbesondere, als zum Zeitpunkt der Aufstockung dieser…
…Auch eine anteilsmäßige Befriedigung im Sinne der Gläubigergleichbehandlung konnte nicht nachgewiesen werden. Die meisten der haftungsgegenständlichen Abgaben haften auch noch mit ihren ursprünglichen Beträgen aus. Diese Zahlungen ändern auch nichts daran, dass der Beschwerdeführer nach den vorstehenden Ausführungen seiner Verpflichtung, die fristgerechte Entrichtung der Abgabenschulden…
…die genaue Höhe der gesamten Aktiva und Passiva zu den jeweiligen Fälligkeitstagen erkennbar sein müssen und überdies hätte es anhand dieser Aufstellung möglich sein müssen, zu berechnen, welche jeweiligen Quoten eine anteilsmäßige Zahlung der offenen Verbindlichkeiten bedeutet hätte. Den Vertreter träfe eine Beweisvorsorgepflicht. Bemerkt werde…
…2000/15/0168). Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Eine Betrachtung der Gläubigergleichbehandlung hat zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfolgen. Da der öffentliche Auftrag zur…
…der Gewinstgebühr nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden gewesen wären, bestehe für den Bf lediglich die Pflicht zur anteiligen Entrichtung der Gewinstgebühr an die Abgabenbehörde. Zum dritten führte der Bf zum Nachweis betreffend anteilsmäßige Befriedigung der Abgabenforderung aus, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dem Vertreter…