…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…
…er dabei zwar faktisch den Sozialversicherungsträger schlechter behandelt habe als die Arbeitnehmer, sei diese Ungleichbehandlung über Eigenmittel erfolgt, auf deren Verwendung der Sozialversicherungsträger im Sinne einer zumindest anteiligen Befriedigung der offenen Beitragsforderungen keinen gesetzlichen Anspruch gehabt habe. Die Gläubigerforderungen, die nicht aus Mitteln des Unternehmens…
…die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nach dem zuvor zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt…
…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…
…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…
…Ansatz gebracht. Bezüglich des die Quote umfassenden Betrages liegt aber keine Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin vor, da es eben durch die Zahlungen im Sanierungsverfahren zu einer anteiligen Befriedigung aus der Masse gekommen war. Die Verrechnung der Quotenzahlungen durch die belangte Behörde mit Abgabenschuldigkeiten, die nicht…
…die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Dieser Nachweis ist dem Bf letztendlich…
…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…
…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…
…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…
…nicht gegeben. Die angeführten Zahlungen hätten im Zeitpunkt der Erstellung des Haftungsbescheides auch nicht den Zahlungen an andere Gläubiger zur Errechnung einer anteiligen Befriedigungsquote gegenüber gestellt werden können. Hinsichtlich der am 15.10.2014 fälligen Abgaben könnten den vorgelegten Unterlagen keine Nachweise der Gläubigergleichbehandlung entnommen…
…grundsätzlich zu folgen, nicht jedoch für besicherte Kundenforderungen. Die schuldhafte Pflichtverletzung ist dabei darin zu sehen, dass der Bf. diesen treuhändisch gebundenen Betrag nicht zur anteiligen Befriedigung der fälligen Verbindlichkeiten verwendete (vgl. UFS 4.12.2008, RV/2150-W/08). Dass der Bf. die von…
…2.5. Auf die Beachtung des sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatzes kommt es im vorliegenden Fall nicht an, weil sich das Gebot einer anteiligen Befriedigung von Gesellschaftsschulden erst als Folge des Fehlens ausreichender Mittel zur Begleichung sämtlicher Schulden ergibt. Davon ist aber im Beschwerdefall nicht auszugehen, weil der…
…2.5. Auf die Beachtung des sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatzes kommt es im vorliegenden Fall nicht an, weil sich das Gebot einer anteiligen Befriedigung von Gesellschaftsschulden erst als Folge des Fehlens ausreichender Mittel zur Begleichung sämtlicher Schulden ergibt. Davon ist aber im Beschwerdefall nicht auszugehen, weil der…
…Hatte der Vertreter Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, liegt es an ihm, nachzuweisen, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat (z.B. VwGH 03.09.2008…
…Da für den Bf. das vorrangigste Interesse darin gelegen sei, die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten zu verwenden und somit die Abgabenschulden beim Finanzamt auch nicht schlechter zu behandeln als andere Verbindlichkeiten, sei dies letztendlich auch mit ein Grund gewesen, das Insolvenzverfahren zu…
…Banksalden übermittelt würden. Zur Berechnungsmethode des anteiligen Haftungsbetrages sei auszuführen, dass entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das Verhältnis der von ihm bekanntgegebenen Verbindlichkeiten zu den ebenso bekanntgegebenen Zahlungen zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ermittelt und die sich daraus ergebende Befriedigungsquote auf die zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt bestehende Abgabenforderung…
…seien, und der Primärschuldnerin aufgrund der Lohnverrechnung auch monatlich vorliegen müssten. Den Bf. treffe hinsichtlich des Nachweises der anteiligen Befriedigung sämtlicher Gläubiger durch die Primärschuldnerin eine qualifizierte Mitwirkungspflicht. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, es sei auch keinerlei Stellungnahme eingebracht worden. Die vom Bf. in…
…Soweit die geltend gemachten Abgaben Selbstbemessungsabgaben sind, wären diese bereits in den Jahren 2002 bis 2008 zu entrichten gewesen. Die Verpflichtung zur anteiligen Befriedigung setze voraus, dass der Geschäftsführer von der Existenz der Abgabenpflichten zumindest Kenntnis haben musste. Im gegenständlichen Fall wären es erst die…
…den Haftungsbetrag auf gesamt EUR 43.792,53 reduziert. Bezüglich des die Quote umfassenden Betrages liegt keine Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin vor, da es eben durch die Zahlungen im Insolvenzverfahren zu einer anteiligen Befriedigung aus der Masse gekommen war (vgl. BFG vom 08.02.2022…