…und der tatsachlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Ganze vorgeschrieben werden. Im vorliegenden Fall wurde seitens des Beschwerdewerbers eine anteilige Gläubigerbefriedigung lediglich pauschal und rechnerisch dargelegt, somit den Nachweis nicht angetreten. Aus den vorgelegten Unterlagen kann…
…bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurden dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits mit Ergänzungsersuchen vom 2. Juli 2012 zur Kenntnis gebracht. Zuletzt nochmals im Rahmen der persönlichen Vorsprache am 7…
…Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurden dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits mit Ergänzungsersuchen vom 2. Juli 2012 zur Kenntnis gebracht. Mangels Erbringung dieses Nachweises konnte der Bf. für die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 2009…
…Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurde dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage bereits vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ersuchen um Ergänzung am 02. Juli 2015) zur Kenntnis gebracht. Die bloße Behauptung des Bf., er habe mit…
…Dies ergibt sich auch schlüssig aus den zahlreichen Stomobuchungen, welche aus dem bereits vorgelegten Kontoauszugskonvolut ersichtlich sind! Selbst wenn der Beschwerdeführer die eingehenden Zahlungen noch zur (anteiligen) Gläubigerbeffiedigung verwenden hätte wollen, so war dies faktisch nicht mehr möglich! Wenn sich das Finanzamt in diesem Zusammenhang…
…Nachweis zu erbringen, welcher konkrete Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Vom Finanzamt wurde dem Beschwerdeführer die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung spätestens im angefochtenen Haftungsbescheid zur Kenntnis gebracht. Die Abgabenbehörde sieht sich nicht dazu veranlasst, von der…
…des vom Vertreter im Haftungsverfahren darzutuenden Fehlens ausreichender Mittel zur Befriedigung der Abgabenverbindlichkeiten. Das Finanzamt hat dem Bf. die Notwendigkeit der Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung für die einzelnen Fälligkeitstage ebenso wie die "Sonderstellung" der Lohnsteuer vor Erlassung des angefochtenen Bescheides, vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung…
…September 2007 bis zur Konkurseröffnung am 25.6.2009 lediglich folgende Zahlungen erhalten hat: | 28.9.2007 | € 3.000,-- | 10.3.2009 | € 1.000,-- Diese Tatsache macht somit die Beweisführung für eine anteilige Gläubigerbefriedigung erforderlich. Sie werden daher aufgefordert…
…gegenüber den einzelnen (übrigen) Gläubigern reduziert wurden. Diese Tilgungsquoten wären dann der an das Finanzamt geleisteten Quote gegenüberzustellen gewesen. In der Beschwerde sei zwar eine Berechnung der anteiligen Gläubigerbefriedigung übermittelt worden, daraus gehe jedoch nicht hervor, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die…
…02.2018 € 1.600,00 und € 400,00 23.02.2018 € 400,00 Durch die Barabhebungen wurden dem Betrieb liquide Mittel zur anteiligen Gläubigerbefriedigung entzogen. Zu den Lastschriftmandaten: In der Erteilung der Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen an einzelne Gläubiger…
…1 StGB zu schlittern. Dazu sei auszuführen, dass die Verpflichtung zur zumindest anteiligen Zahlung von Abgabenschulden auch durch Nichtzahlung an alle Gläubiger verletzt werde, wenn Mittel zur Gläubigerbefriedigung zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben verfügbar gewesen seien. In der Gleichbehandlung der Abgabenschulden könne keine im…
…dass festzuhalten sei, dass die Verpflichtung zur zumindest anteiligen Zahlung von Abgabenschulden auch durch Nichtzahlung an alle Gläubiger verletzt werde, wenn Mittel zur Gläubigerbefriedigung zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben verfügbar gewesen seien. In der Gleichbehandlung der Abgabenschulden könne keine im "status kridae" unzulässige Gläubigerbevorzugung…
… 180 Abs 1 IO ein Konkursverfahren. Auch das Schuldenregulierungsverfahren verfolgt - wie das Insolvenzverfahren natürlicher Personen überhaupt - den Zweck der (anteiligen) Gläubigerbefriedigung durch Realisierung des Schuldnervermögens. Der Zweck eines Insolvenzverfahrens besteht nicht darin, von Abgabenschulden aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (durch Zahlung einer Quote…
…Vorzug zu geben sei. Geht man von der Situation in der Praxis eines von Insolvenz bedrohten Unternehmens aus, wird der anteiligen Gläubigerbefriedigung anhand der getätigten Zahlungen im Verhältnis zu den offenen Gesamtverbindlichkeiten der Vorzug zu geben sein. Zu begründen wäre dies darin, dass bei drohender…
…nicht ausreichten, es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Hinsichtlich anderer Abgaben, die für das Geschäftsergebnis einer juristischen Person nicht erfolgsneutral seien, sei…
…dass die angeführten Abgaben entrichtet worden seien. Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis der Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Anhand des beiliegenden Fragebogens mögen die derzeitigen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse…
…Es sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen seien, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt worden seien, sei von einer Verletzung…
…standen, hierzu nicht ausreichten, es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Hinsichtlich der Heranziehung Haftung für ausstehende Lohnsteuer sei festzuhalten, dass gemäß §. 78…
…dass er die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht nach der ständigen Rechtsprechung eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die…
…für nicht entrichtete Abgaben der GmbH auch insoweit nicht, da er die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (VwGH 2009/16/0206). Der Bf. habe die Abgabenschulden im Verhältnis zur Begleichung anderer…