…generellen Rechtsnorm ist, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise trifft (VwGH 20.5.2010, 2006/15/0337). Die Bf. wendet mit der gegenständlichen Beschwerde das Vorliegen einer im Einzelfall gelegenen anormalen Belastungswirkung, die vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen sei, mit dem Argument ein, es werde…
…Beschwerdefall vorgetragenen Umstände überstiegen nicht das normale Ergebnis der allgemeinen Rechtslage; sie ließen angesichts der Funktion der Anspruchsverzinsung eine anormale Belastungswirkung oder einen atypischen Vermögenseingriff iS eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses nicht erkennen. Es liege somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit vor…
…Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt (VwGH 26.5.2014, 2013/17/0498). Die Nachsicht dient nicht dazu…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten…
…zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich nur in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und verglichen…
…die alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise treffe und es im Beschwerdefall weder zu einer anormalen Belastungswirkung noch zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Da bereits die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen fehlten bleibe für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Zudem sei die Umsatzsteuer eine Selbstbemessungsabgabe und grundsätzlich vom Abgabenpflichtigen mittels…
…Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis - namentlich die Versteuerung von Schwund - eintritt. Dies führt zu einer anormalen Belastungswirkung." Das Zollamt wies den Antrag mit der Begründung ab, dass keine sachliche Unbilligkeit erkennbar wäre: "Das Wegbringen von Bier aus einem Steuerlager in den freien…
…Es sei daher ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eingetreten, das zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff geführt hat. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.5.2022 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Der Unbilligkeitstatbestand des …
…wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, das einer anormalen Belastungswirkung verbunden mit einem atypischen Vermögenseingriff kommt. In Ihren Unterlagen führten Sie an, dass sich Ihr monatliches Einkommen (**A** und **B**) auf insgesamt € 3.756,00 beläuft…
…Nachsichtswerbers gefährde. Eine sachliche Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Bei einer…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten…
…wäre, also wenn die Einhebung mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden ist (persönliche Unbilligkeit) oder bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde, das zu einer anormalen Belastungswirkung verbunden mit einem atypischen Vermögenseingriff führt (sachliche Unbilligkeit). Dies sei hier nicht der Fall…
…würde. 2.3.Sachliche Unbilligkeit (25) Das Vorliegen sachlicher Unbilligkeit ist zu bejahen, wenn es zu einer anormalen Belastungswirkung und im Vergleich zu ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt, wobei die Unbilligkeit in den Besonderheiten des Einzelfalls begründet sein muss und nicht lediglich eine…
…das objektive Nettoprinzip. Im vorliegenden Fall liege die Besteuerung eines Scheingewinnes vor, woraus sich bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis ergebe. Somit sei es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff gekommen. Diese im…
… 26 Abs. 1 FLAG lediglich um die Auswirkung der allgemeinen Rechtslage handelt, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise trifft und es dadurch weder zu einer anormalen Belastungswirkung, noch zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt, kann in der Einhebung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages 2020 bis 2021…
…wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu dem vom Gesetzgeber beabsichtigten…
…Als Begründung führen wir an, dass im Bescheid die Aussetzungszinsen für die überlange Verfahrensdauer vorgeschrieben wurden. Die vorliegende lange Verfahrensdauer von rund 5 Jahren führt zu einer anormalen Belastungswirkung für unseren Mandanten. Denn wäre das Verfahren innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen worden, wären nicht Aussetzungszinsen in…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten…