…folgt auf: ".... daneben dürfen die Meldungen ausschließlich für eine Analyse für Zwecke der Betrugsbekämpfung unter Abgleich der über den Steuerpflichtigen im Abgabenakt vorhandenen Daten ....... herangezogen werden." Die Verfolgung anderer Zwecke als die Betrugsbekämpfung wird damit ausgeschlossen (arg "ausschließlich"). So scheiden etwa statistische Bedürfnisse oder sonst…
…Seite 1). Außer mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch könne nach der Rechtsprechung des VwGH der Nachweis auch mit anderen Beweismitteln geführt werden. Aus diesen Beweismitteln müsse allerdings sowohl die Tatsache als auch das Ausmaß der Verwendung für den begünstigten Zweck hervorgehen (Seite 1-2). Lediglich Stellungnahmen…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…und von einem Steuerberater unterfertigten Anbringen (vgl. VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; ÖStZB2017/331) an die Abgabenbehörde vom 06.10.2017 nicht nachträglich in der Beschwerde ein anderer Zweck als der, die Kapitalertragsteuer möge, allenfalls auch mit € 0,00, festgesetzt werden…
…der Zweck der Kreditgewährung "Liquiditätsbeschaffung für Firmengruppe" hervorgeht. Abschließend möchten wir noch festhalten, dass sämtliche Überweisungen von Herrn KR ***2*** von legitmierten Konten bzw Sparbüchern erfolgten und entweder wiederum auf legitimierten Konten bzw Sparbüchern von Herrn KR ***2*** oder auf legitimierte Konten von anderen Personen…
…folgt auf: ".... daneben dürfen die Meldungen ausschließlich für eine Analyse für Zwecke der Betrugsbekämpfung unter Abgleich der über den Steuerpflichtigen im Abgabenakt vorhandenen Daten ....... herangezogen werden." Die Verfolgung anderer Zwecke als die Betrugsbekämpfung wird damit ausgeschlossen (arg "ausschließlich"). So scheiden etwa statistische Bedürfnisse oder sonst…
…ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand. Dabei reicht es aus, dass der in Anstrebung anderer Zwecke objektiv tatbestandsmäßig Handelnde die reale Möglichkeit der gesetzlichen Tatbildverwirklichung zwar erkennt, sich aber mit ihr abfindet und dennoch tatbildlich handelt, sei es auch nur in bewusster Gleichgültigkeit…
…Unter den genannten Voraussetzungen (Vereinfachung, Beschleunigung des Verfahrens) bzw. im Fall des Vorliegens anderer Zweckmäßigkeitsgründe kann ein Haftungsbescheid daher trotz Vorliegens einer Zustellbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber zugestellt werden. Zustellungen an den Abgabenschuldner können im Einhebungsverfahren generell als zweckmäßig, der Einfachheit dienend, Säumnisse vermeidend erachtet werden…
…Unter den genannten Voraussetzungen (Vereinfachung, Beschleunigung des Verfahrens) bzw. im Fall des Vorliegens anderer Zweckmäßigkeitsgründe kann ein Haftungsbescheid daher trotz Vorliegens einer Zustellbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber zugestellt werden. Zustellungen an den Abgabenschuldner können im Einhebungsverfahren generell als zweckmäßig, der Einfachheit dienend, Säumnisse vermeidend erachtet werden…
…Stärke ausgeprägt sein. Die Untergrenze des Vorsatzes bildet der Eventualvorsatz (dolus eventualis, bedingter Vorsatz). Hier erstrebt der Täter die Verwirklichung des Unrechtssachverhaltes nicht, sondern handelt um anderer Zwecke willen. Er rechnet auch nicht damit, dass er ihn bestimmt herstellen werde, hält es allerdings für möglich…
…ggfs. auch anderer zweckmäßiger Ermittlungen zu klären und durch geeignete Beweismittel zu erhärten, wobei den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Verfahrensökonomie Rechnung zu tragen und das Parteiengehör zu beachten sein wird. Die Frage nach ergänzenden Ermittlungen im Ausland im Wege der Amtshilfe wird sich aus verfahrensökonomischen…
…Z 5 BAO ist Voraussetzung für die Annahme einer ausschließlichen Förderung der Allgemeinheit unter anderem, dass in der Satzung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes eine Verwendung des Vermögens der Körperschaft - soweit es die eingezahlten Kapitalanteile…
…2013 und 2014" in der Form enthielt, dass der Schriftsatz vom 19.Juli 2017 mit Ergänzungen in anderer Schriftgröße "zwecks der leichteren Lesbarkeit", neuerlich übermittelt wurde. Auch in dieser Eingabe fehlt ein Bezug zum ESt-VZ Bescheid 2017 vom 6.April 2017. Mit unbescheinigt auf…
…Kooperation mit Regierungen, internationalen Organisationen und Nicht- Regierungsorganisationen im humanitären Bereich; j. Organisation von und Teilnahme an Konferenzen, Workshops und anderen Veranstaltungen zur Umsetzung des Zwecks von ***Bf1***; k. Öffentlichkeitsarbeit. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch: a. Subventionen und Förderungen von Staaten, internationalen Organisationen…
…2 der Richtlinie dahin auszulegen sind, dass sie auf die Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen nicht anwendbar sind, die dem Unternehmen für die Zwecke anderer als der besteuerten Umsätze des Steuerpflichtigen zugeordnet sind, so dass die Mehrwertsteuer, die aufgrund des Bezugs dieser für solche Umsätze…
…dass andererseits ein anderer Autohändler zwecks Abschlusses eines Geschäftes besucht werden sollte. Dem ist zu entgegnen, dass es nach den Erfahrungen des täglichen Lebens nicht notwendig ist, die Fahrtüchtigkeit eines KFZ drei Tage hintereinander zu testen. Die angeführte Fahrt zu einem anderen Autohändler wiederum ist…
…2 der Richtlinie dahin auszulegen sind, dass sie auf die Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen nicht anwendbar sind, die dem Unternehmen für die Zwecke anderer als der besteuerten Umsätze des Steuerpflichtigen zugeordnet sind, so dass die Mehrwertsteuer, die aufgrund des Bezugs dieser für solche Umsätze…
…ZZ. Das OLG verneint sohin, dass Auftragnehmer in einer gewissen Regelmäßigkeit in wirtschaftlicher Unterordnung und Fremdbestimmung für die Zwecke anderer geleistet hat. Auftragnehmer ist überdies unter seinem Einzelunternehmen und UID-Nr. aufgetreten und hat in dieser Zeit auch für andere Unternehmen gearbeitet. Zwar schließt dies…