…Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache XY gegen den Bescheid des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 23.06.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 beschlossen: Die Beschwerde vom 22.7.2015 wird als unzulässig geworden zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Abs. 1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 264 Abs. 4 lit. e BAO als unzulässig geworden zurückgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Bisheriger…
…als nicht zulässig geworden zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt I.1. Verfahren vor der belangten Behörde Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge als…
…Beschwerdesache Bf., Tschechische Republik, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach betreffend Familienbeihilfe (ab März 2017) beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig geworden zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes…
…1 lit. a BAO als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang: ***Bf1*** (SV-Nr.: ***ZZZZ-TTMMJJ***; in der Folge als "Beihilfenbezieher", "Stiefvater" oder Beschwerdeführer "Bf…
…September 2011 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Die Beschwerde vom 31. Juli 2011 wird gemäß § 85 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen erklärt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Auf Grund eines amtlichen Befundes…
…1030 Wien, Marxergasse 4, betreffend "Antrag auf Familienbeihilfe ab 2013" vom 25.2.2014 beschlossen: I. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig geworden zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit § 25a…
…Marxergasse 4, betreffend "Antrag auf Überprüfung der Familienbeihilfe ab Jänner 2014" vom 17.1.2014 beschlossen: I. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig geworden zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit…
…Dr. Adolf Schärf-Platz 2, betreffend "Antrag auf Familienbeihilfe ab 2011" vom 24.5.2013 beschlossen: I. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig geworden zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit …
…aufgehoben. 2. Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 28. Februar 2011 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. 3. Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 vom 28. Februar 2011 wird als unbegründet abgewiesen. 4. Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 28. Februar 2011…
…2013, eingebracht am 3.7.2013 auf Gewährung einer Ausgleichszahlung ab 07/2008 abgewiesen wurde, beschlossen: I. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig geworden zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit …
…Finanzamtes Innsbruck vom 1.12.2009 betreffend Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes aufgehoben. Die Beschwerde wird als unzulässig geworden zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…13.12.2018, mit welcher die (vermeintliche) Beschwerde vom 16.4.2018 abgewiesen wurde, wird aufgehoben. den Beschluss gefasst: Der gegen diese Beschwerdevorentscheidung gerichtete Vorlageantrag vom 10.1.2019 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang Das vorliegende Beschwerdeverfahren steht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Verfahren der Bf…
… 260 Abs. 1 lit. a BAO idgF als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die steuerliche Vertretung hat am 10. April 2014 ein mit 9. April 2014 datiertes Schreiben beim Finanzamt…
…gefasst: Die Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid 2012 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Ein meritorischer Abspruch in der Sache selbst unterbleibt. Der Vorlageantrag hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 BAO in Bezug auf die Feststellung von Einkünften für 2013 wird als unzulässig zurückgewiesen. III…
…I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Der angefochtene Bescheid wird dahin abgeändert, dass an die Stelle des Wortes "abgewiesen" die Wortfolge "als unzulässig geworden zurückgewiesen" tritt. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…gefasst: Die Beschwerde vom 23. Juni 2019 wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 9 in Verbindung mit Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig…
…BAO für die Jahre 2010 und 2011 wird als unzulässig geworden zurückgewiesen. Die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für die Zeiträume 07-09/2012, 10-12/2012 und 01-03/2013 wird als unzulässig geworden zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die Beschwerden vom 29. August 2012, 6. Juni 2017 und 22. März 2021 gegen die Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer für die Zeiträume 12/2011, 12/2016 und 12/2019 werden als unzulässig geworden zurückgewiesen…