…Einhebung dargetan werden. Eine solche sei jedoch nicht gegeben, wenn die Abgabeneinhebung eine allgemeine Auswirkung genereller Normen sei. Die Festsetzung der antragsgegenständlichen Stundungszinsen sei infolge des durch die Zahlungserleichterung gewährten Zahlungsaufschubes zwingend vorzunehmen gewesen. Am 17.11.2025 wurde der Vorlageantrag eingebracht, in welchem der…
…wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) der genaue Zeitablauf der Meldepflichten geregelt, wodurch es grundsätzlich gar nicht zu einem Erinnerungsverfahren kommen sollte. Allgemeine Auswirkungen der Gesetzeslage würden somit keine Unbilligkeit darstellen. Das Ansuchen gehe somit ins Leere. Dagegen erhob die beschwerdeführende Partei am 8. Oktober 2021 eine Beschwerde…
…da sich ansonsten die Steuernachforderung weiter erhöht hätte. Dass Veräußerungsgeschäfte oft lediglich buchhalterische und nicht faktische Gewinne auslösten und diese steuerpflichtig seien, sei die allgemeine Auswirkung der Gesetzeslage bzw. des Einkommensteuergesetzes und keine atypische vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Belastungswirkung. 3. In der Beschwerde vom 9…
…423,02 €. Bezogen auf die Gesamtverbindlichkeiten von 172.823,02 € machen die Abgabenschulden rund 2,6% aus. Die Festsetzung der Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2011 steht nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung und ist eine allgemeine Auswirkung der Anwendung allgemeiner gesetzlichen Vorschriften, die jeden Steuerpflichtigen…
…aus, dass ihrer Meinung nach jedenfalls eine sachliche Unbilligkeit vorliege, da das bei ihr abgehaltene Abgabenverfahren nicht als „allgemeine Auswirkung einer generellen Rechtsnorm und legislatorisch bedingte Unzulänglichkeit“ angesprochen (betitelt) werden könne. Zu beachten sei vielmehr, dass die Bf. durch völlig ungerechtfertigte Verfahrensschritte sehr langwierig durch…
…worden (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Nach ständiger Rechtsprechung könne auch eine behauptete Verfassungswidrigkeit nicht durch eine Nachsicht saniert werden. Eine allgemeine Auswirkung einer generellen Norm könne niemals zu einer sachlichen Unbilligkeit führen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151; VwGH 5.11…
…212 Abs. 2 BAO das Ausmaß von 50 Euro überschritten wird. Die Stundungszinsen sind eine allgemeine Folge der Gesetzeslage, die jeden Abgabepflichtigen gleich trifft. In der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm ist eine sachliche Unbilligkeit nicht gelegen (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099; VwGH…
…Abgabenschuld auszulösen, deren Höhe unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (mit Verweis auf Ritz und entsprechender Judikatur). Die allgemeine Auswirkung einer generellen Norm stelle jedoch keine sachliche Unbilligkeit dar. Wie sich mit Hinweis auf die UFS Entscheidung zu RV/1341L/12 ergebe, könnten im Rahmen des §…
…Relevanz, keine Aussage getroffen werden. Dass vor dem 1.1.2012 keine Beschwerdezinsen bestanden haben, ist zudem eine allgemeine Auswirkung des Gesetzes, die wiederum alle Abgabepflichtigen gleichermaßen trifft. Ebenso wenig nachvollziehbar ist, weshalb beim Bf einen Zinsschaden bei rechtzeitiger Zahlung von Abgabenschulden (zum Fälligkeitszeitpunkt), welche…
…unerwartete Steuerpflicht ausgelöst hat, kann darin jedoch nicht erblickt werden. Somit stellt-im zu beurteilenden Fall- die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung nach § 224 BAO Abs.1 eine allgemeine Auswirkung der gegebenen Rechtslage dar. Da eine sachliche Unbilligkeit nicht vorliegt, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen…
…nicht behauptet, daher ist diesbezüglich auf die Begründung in der Beschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde zu verweisen, dass die Einhebung der verfahrensgegenständlichen Gebühren eine allgemeine Auswirkung genereller Rechtsnormen ist, die alle Abgabepflichtigen in ähnlicher Lage trifft. Verfahrensrecht ist dabei die Bundesabgabenordnung und nicht das AVG, somit ist…
…nach der Lages des Falles unbillig wäre. Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig (auch nicht bei einer langen Dauer des Berufungsverfahrens), da die Vorschreibung der Nebengebühr eine allgemeine Auswirkung einer generellen Norm darstellt, die jeden Abgabepflichtigen trifft, der die Aussetzung der Einhebung von…
…nicht behauptet, daher ist diesbezüglich auf die Begründung in der Beschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde zu verweisen, dass die Einhebung der verfahrensgegenständlichen Gebühren eine allgemeine Auswirkung genereller Rechtsnormen ist, die alle Abgabepflichtigen in ähnlicher Lage trifft. Verfahrensrecht ist dabei die Bundesabgabenordnung und nicht das AVG, somit ist…
… VwGH 18.4.2007, 2006/13/0174). Hieraus erhellt, dass es sich bei der Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe um die allgemeine Auswirkung einer generellen Norm handelt, die keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründet, weil es nicht zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten Ergebnis…
…dass sich das Finanzamt weitgehend auf derartig allgemein gehaltene Ausführungen beschränkt, dass der dahinter stehende Denkprozess - weder in Bezug auf die vereinzelt festgestellten Sachverhaltselemente noch auf die dahinter stehende rechtliche Beurteilung und deren steuerlichen Auswirkungen auf den Beschwerdefall - hinreichend klar nachvollzogen werden kann. Das BFG…
…§ 323b Abs. 1 BAO traten das FAÖ und das FAG für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich am 1. Jänner 2021 an die Stelle des jeweils am 31. Dezember 2020 zuständig gewesenen Finanzamtes. aa) Zuständigkeit allgemein Das FAÖ ist gem. § 60 Abs. 1 BAO seit 1. Jänner 2021…
…Um die sich daraus ergebenden Probleme (z.B. häufige Zuständigkeitswechsel) zu vermeiden, soll die zuständigkeitsbegründende Bestimmung allgemeiner gefasst werden." Daraus leuchtet hervor, dass der Gesetzgeber erkannte, dass die bis zur Novellierung anzuwendende Zuständigkeitsregel regelmäßig - wie etwa auch im hier zu beurteilenden Fall - Probleme aufwarf. Zu…
…Einkommen (§ 2 Abs. 2) zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 2) anzuwenden ist. (2) Anstelle des besonderen Steuersatzes von 25% kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif angewendet werden (Regelbesteuerungsoption). Die Regelbesteuerungsoption kann nur für sämtliche Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz gemäß Abs. 1 unterliegen…
…nennenswertes Gesellschaftsvermögen wird in der Bilanz nicht ausgewiesen. Nach Einlangen dieser Steuererklärungen führte das Finanzamt eine Buch- und Betriebsprüfung betreffend Körperschaft- und Kapitalertragsteuer 2001 und 2002 durch. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 5.11.2004 wurde unter Punkt 1 (Allgemeines) unter anderem festgehalten…
…Notar, Wirtschaftstreuhänder oder Ziviltechniker) vertreten lassen, wenn Ihr Bevollmächtigter seine Vertretungsbefugnis durch seine Bürgerkarte nachweist, wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis…