…von "gleich", sondern von "gleichwertig zu verstehen. Der Pauschbetrag sei bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu gewähren, wenn eine der Art nach vergleichbare Ausbildung im Nahbereich des Wohnortes nicht möglich wäre. Da es im Einzugsbereich des Wohnortes allgemeinbildende höhere Schulen (Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium), die als…
…Bf der Besuch von vergleichbaren Schulen mit gleichem Ausbildungsziel, die unbestritten im Einzugsbereich des Wohnortes liegen, offen stehe und zur Frage der Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte ausgeführt: "Eine Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte dieser Ausbildungsstätten ist ebenfalls gegeben. Allein aus dem Umstand, dass allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) aufgrund…
…16 Tz 203/5). Umfassende Umschulungsmaßnahmen können beispielsweise in einem ordentlichen Universitätsstudium bestehen, auch eine berufsbildende (höhere) Schule kann darunter fallen. Ebenso können allgemeinbildende (höhere) Schulen zur tatsächlichen Ausübung eines anderen Berufes besucht werden (zB Matura für Berufstätige; Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar…
…BGBl II 2012/185). Der Abschluss einer NMS berechtigt wie der Abschluss einer AHS (unabhängig von den gewählten Bildungsschwerpunkten) zum Aufstieg in weitere allgemeinbildende höhere bzw berufsbildende Schulen. So ist auch der Besuch der Unterstufe des Gymnasiums ***5*** nicht Voraussetzung für den Besuch der dortigen…
…2010, RV/0997-G/09 zu HIB Graz-Liebenau mit Schwerpunkt Bewegung und Sport oder UFS 19. 3. 2010, RV/0418-G/08, zu BORG mit Schwerpunkt Instrumentalunterricht). Demzufolge werden etwa allgemeinbildende höhere Schulen (§ 36 SchOG; Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) als gleichwertig anzusehen sein…
…Hamerl, SWK 2004, S 860). Auch eine berufsbildende (höhere) Schule kann darunter fallen. Ebenso können allgemeinbildende (höhere) Schulen zur tatsächlichen Ausübung eines anderen Berufes besucht werden (z.B. Matura für Berufstätige). Umschulungsmaßnahmen müssen derart umfassend sein, dass sie den Einstieg in einen anderen Beruf auch…
…etwa allgemeinbildende höhere Schulen (§ 36 SchOG; Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) als gleichwertig anzusehen sein, da es diesen gemeinsam ist, die Aufgabe, den Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen (34 SchOG) zu haben. Berufsbildenden höheren Schulen…
…darauf hinzuweisen, dass es sich dabei offensichtlich um keine Ausbildungsziele zur Erlangung der Matura und damit der angestrebten Ausbildung in einer AHS handelt, da den Lehrplänen der AHS laut Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr…
…eine vergleichbare Schule mit vergleichbaren Ausbildungszielen (Matura an einer allgemeinbildenden höheren Schule). Im Übrigen ist AB nach dem Stand der Ermittlungen nicht im Gymnasium geblieben, sondern hat den Schultyp gewechselt und besucht heute eine HLW. Schulen des Typs HLW existieren aber ebenfalls im Einzugsbereich ihres…
…für die Fortbildung andererseits sollte dadurch gelockert werden. Allerdings waren jedoch Kosten für eine allgemeinbildende (höhere) Schule und Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium vom Abzug explizit weiterhin ausgeschlossen. Wie sich aus den diesbezüglichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG…
…auch zum Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen zu befähigen. § 24 Abs. 1: Die Sonderschule umfasst neun Schulstufen. Die letzte Schulstufe ist das Berufsvorbereitungsjahr. ... § 25 Absatz 1: Sonderschulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen a) als selbständige Schulen oder b) als Sonderschulklassen…
…Die Gesamtdauer der AHS-Maturakurse an der Maturaschule Dr. ***R*** beträgt zwei Jahre. Bei Personen, die bereits höhere Klassen besucht haben, kann die Dauer der Kurse kürzer ausfallen. (AHS-Matura Kursprospekt ON 15 Seite 9; zu finden auf: ***R***) Aufgrund von ***D*** Sehbeeinträchtigung wurde ihm…
…anderen typischen Ausbildung anzustellen. Da das Ziel der Berufsreifeprüfung die Ablegung der Matura ist, ist dies am ehesten eine allgemein bildende höhere Schule. Die wöchentliche Unterrichtsdauer an der Oberstufe einer derartigen Schule beträgt - unter Einbezug von Schwankungen - rund 30 bis 35 Unterrichtsstunden; demgegenüber umfasst die…
…des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 24.2.2000, BGBl II 70/2000 idgF über die abschließenden Prüfungen in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen die Abschlussprüfung ab und bestand diese "mit gutem Erfolg". Mit dieser Abschlussprüfung hat sie den Abschluss einer Handelsschule mit…
…mit dem Schulbetrieb verbundene Tätigkeit unter die Befreiung zu subsumieren sei, zumal auch öffentliche Schulen mit solchen Aufgaben betraut seien (s. § 2 Abs. 1 SchOG zu öffentlichen Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen) und eine solche Zielsetzung auch den Privatschulen iSd PSchG gesetzlich vorgegeben werde. Nach …
…und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau; mit Abschluss- oder Diplomcharakter). Gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) in der hier anzuwendenden…
…ab Sekundarstufe II) der Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) Berufsbildende mittlere (BMS) oder höhere Schulen (BHS) Sonderformen (SchOG – BGBL. Nr. 242/1962 i.d.g.F.) und Privatschulen (PrivSchG – BGBL. Nr. 244/1964 i.d.g.F. und § 8 SchOG Begriffsbestimmungen) Schulen für Land- und Forstwirtschaft…
…teilnahmeberechtigt: < Personen die sich in Ausübung ihrer selbständigen und/oder unselbständigen Berufstätigkeit mit Fragen des Tourismusmanagements auf betrieblicher und/oder überbetrieblicher Ebene beschäftigen und über eine zumindest fünfjährige einschlägige Berufspraxis verfügen. < MaturantInnen allgemeiner oder berufsbildender höherer Schulen sowie Studierende von Universitäten oder Fachhochschulen…
…das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Berufstätige sind jedoch, wie bereits angeführt, höhere Schulen mit Maturabschluss (AHS und BHS). Das wöchentliche Stundenausmaß einer AHS beträgt in der Oberstufe mindestens 32 Wochenstunden (in einer BHS sogar zum Teil 38 Wochenstunden). Auch in diesen Schulformen fällt darüber hinaus…
…einer Hauptprüfung. Die Hauptprüfung besteht gemäß § 33 Abs 3 SchUG-BKV aus 1. einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau; mit Abschluss- oder Diplomcharakter), 2. einer Klausurprüfung, die schriftliche…