…Oberstufenformen optimal auf die österreichische AHS-Reifeprüfung vor (Quelle: www2). Eine Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte der beiden Ausbildungsstätten ist im Streitfall ebenfalls gegeben. Allein aus dem Umstand, dass allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) aufgrund der vorgegebenen Lehrpläne der AHS-Oberstufe im Wesentlichen dieselben Fächer (Religion, Deutsch, Englisch…
…Gymnasium und Realgymnasium als entsprechend angesehen (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.7.2010], § 34 Anm. 63). Demzufolge werden etwa allgemeinbildende höhere Schulen (3 36 SchOG; Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) als gleichwertig anzusehen sein, da es diesen gemeinsam ist…
…bzw einer ausländischen Universität bzw Fachhochschule. Damit ist aber schon die Gleichwertigkeit der Ausbildung an der A. mit einer zB allgemein bildenden höheren Schule zu bejahen. b) "vergleichbare Ausbildungsinhalte": Auch aus dem Umstand, dass Allgemeinbildende Höhere Schulen sowie die A. im Wesentlichen dieselben Unterrichtsfächer (Mathematik…
…sich zwar etwa in Wien mehrere Einrichtungen des Ordens, aber keine mit dem Schülerheim in Unterwaltersdorf vergleichbare. In Wien gibt es (Quelle: http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/11210/Nachmittagsangebote_Standort.pdf) folgende Allgemeinbildende Höhere Schulen, die eine Nachmittagsbetreuung in der Form einer Trennung von…
…2010, RV/0997-G/09 zu HIB Graz-Liebenau mit Schwerpunkt Bewegung und Sport oder UFS 19. 3. 2010, RV/0418-G/08, zu BORG mit Schwerpunkt Instrumentalunterricht). Demzufolge werden etwa allgemeinbildende höhere Schulen (§ 36 SchOG; Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) als gleichwertig anzusehen sein…
…von "gleich", sondern von "gleichwertig zu verstehen. Der Pauschbetrag sei bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu gewähren, wenn eine der Art nach vergleichbare Ausbildung im Nahbereich des Wohnortes nicht möglich wäre. Da es im Einzugsbereich des Wohnortes allgemeinbildende höhere Schulen (Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium), die als…
…23.2.2007, RV/1061-L/06) hat ein Oberstufenrealgymnasium (mit bestimmten Ausbildungsschwerpunkten) einem Gymnasium und Realgymnasium als entsprechend angesehen (s. Wanke in MSA,EStG (1.11.2007) § 34 Anm 63). Nach Ansicht des UFS werden etwa demzufolge allgemeinbildende höhere Schulen (§ 36 SchOG; Gymnasium, Realgymnasium…
…Bf der Besuch von vergleichbaren Schulen mit gleichem Ausbildungsziel, die unbestritten im Einzugsbereich des Wohnortes liegen, offen stehe und zur Frage der Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte ausgeführt: "Eine Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte dieser Ausbildungsstätten ist ebenfalls gegeben. Allein aus dem Umstand, dass allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) aufgrund…
…16 Tz 203/5). Umfassende Umschulungsmaßnahmen können beispielsweise in einem ordentlichen Universitätsstudium bestehen, auch eine berufsbildende (höhere) Schule kann darunter fallen. Ebenso können allgemeinbildende (höhere) Schulen zur tatsächlichen Ausübung eines anderen Berufes besucht werden (zB Matura für Berufstätige; Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar…
…des Verwaltungsgerichtshofes - vergleichbare Ausbildungsformen darstellen, da es diesen gemeinsam ist, den Schülern als allgemeinbildende höhere Schule eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und der Abschluss des Bildungsganges an beiden Schulen erfolgreich durch Ablegung der Reifeprüfung erfolgt. Die Frage, aus welchen Prüfungen und insbesondere aus…
…2.2007, RV/1061-L/06 ) hat ein Oberstufenrealgymnasium (mit bestimmten Ausbildungsschwerpunkten) einem Gymnasium und Realgymnasium als entsprechend angesehen (s. Wanke in MSA, EStG (1.11.2007) § 34 Anm 63). Nach Ansicht des ho Finanzamtes werden etwa demzufolge allgemeinbildende höhere Schulen ( § 36 SchOG ; Gymnasium, Realgymnasium…
…besonderen Aufgaben dieser Schulen im Wesentlichen nach den Lehrplänen der entsprechenden im § 36 genannten Formen zu richten, wobei das Angebot von Wahlpflichtfächern (Abs. 1 Z. 3) entfallen kann; bei Entfall von Wahlpflichtgegenständen können entsprechende Freigegenstände geführt werden. Der Bildungsgang aller allgemeinbildenden höheren Schulen wird gemäß…
…am Wohnort oder in dessen Nahbereich nicht möglich ist. Die Rechtssprechung stellt bei Schulen auf einen gleichwertigen Abschluss ab. Die Vergleichbarkeit von Bildungseinrichtungen bezieht sich auf das Ausbildungsziel, und nicht auf die Ausbildungsmethodik. Allgemeinbildende höhere Schulen sind als gleichwertig anzusehen, weil sie die Aufgabe haben…
…UFS aufgefordert, das genaue Datum ihres Studienabschlusses hinsichtlich des Sportlehrerstudiums anzugeben. Weiters führte der UFS aus, laut Aktenlage habe die Bw. die Snowbaord - Aus- und Fortbildung für AHS (allgemeinbildende Höhere Schulen) im März 2000 absolviert, das Snowbaord sei jedoch erst am 31. 10. 2000 um…
…BGBl II 2012/185). Der Abschluss einer NMS berechtigt wie der Abschluss einer AHS (unabhängig von den gewählten Bildungsschwerpunkten) zum Aufstieg in weitere allgemeinbildende höhere bzw berufsbildende Schulen. So ist auch der Besuch der Unterstufe des Gymnasiums ***5*** nicht Voraussetzung für den Besuch der dortigen…
…2010, RV/0997-G/09 zu HIB Graz-Liebenau mit Schwerpunkt Bewegung und Sport oder UFS 19. 3. 2010, RV/0418-G/08, zu BORG mit Schwerpunkt Instrumentalunterricht). Demzufolge werden etwa allgemeinbildende höhere Schulen (§ 36 SchOG; Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) als gleichwertig anzusehen sein…
…Hamerl, SWK 2004, S 860). Auch eine berufsbildende (höhere) Schule kann darunter fallen. Ebenso können allgemeinbildende (höhere) Schulen zur tatsächlichen Ausübung eines anderen Berufes besucht werden (z.B. Matura für Berufstätige). Umschulungsmaßnahmen müssen derart umfassend sein, dass sie den Einstieg in einen anderen Beruf auch…
…etwa allgemeinbildende höhere Schulen (§ 36 SchOG; Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium) als gleichwertig anzusehen sein, da es diesen gemeinsam ist, die Aufgabe, den Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen (34 SchOG) zu haben. Berufsbildenden höheren Schulen…
…besonderen Aufgaben dieser Schulen im Wesentlichen nach den Lehrplänen der entsprechenden im § 36 genannten Formen zu richten, wobei das Angebot von Wahlpflichtfächern (Abs. 1 Z. 3) entfallen kann; bei Entfall von Wahlpflichtgegenständen können entsprechende Freigegenstände geführt werden. Der Bildungsgang aller allgemeinbildenden höheren Schulen wird gemäß…
…nun sowohl bei Schulen als auch bei Hochschulen und Universitäten auf einen gleichwertigen (Hoch)Schulabschluss ab. Der Unabhängige Finanzsenat (23.02.2007, RV/1061-L/06) hat ein Oberstufenrealgymnasium (mit bestimmten Ausbildungsschwerpunkten) einem Gymnasium und Realgymnasium als entsprechend angesehen. Danach werden etwa allgemeinbildende höhere Schulen (…