…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen…
…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen…
…liegt eben nicht vor. Dem Grunde nach liegt daher Erhaltungsaufwand vor. Strittig ist, ob der Erhaltungsaufwand durch andere aktivierungspflichtige Aufwendungen bedingt ist oder mit diesen in einem untrennbaren Zusammenhang steht, sodass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine einheitliche Beurteilung geboten ist. Der BFH nimmt insgesamt Herstellungsaufwand an…
…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen…
…Netzzutrittsentgelt und Kosten für einen Hausanschluss - Stichleitung. Die Kosten des Anschlusses an öffentliche Versorgungssysteme würden zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören und daher unter aktivierungspflichtige Aufwendungen fallen, welche von der Vorsteuerberichtigung mitumfasst seien. Tz 2a) Beteiligungsverkauf ***B*** GmbH Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes würde gegen…
…dass selbst zum Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht alle Fremdmittel durch EVBs getilgt waren. Dass selbst der Gesetzgeber im Fall des unecht steuerbefreiten Verkaufes von dem WGG unterliegenden Wohnungen iZm nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen bzw. Großreparaturen von einer Änderung der Verhältnisse iSd leg…
…Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Großreparaturen vor, sondern normiert sie auch für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten und aktivierungspflichtige Aufwendungen. Somit bleibt zu prüfen, ob die Baumaßnahmen im Freien allenfalls "nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder aber "aktivierungspflichtige Aufwendungen" darstellen. Herstellung liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut erstmals geschaffen…
…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrundeliegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen worden…
…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen…
…fest, dass das Ausbrechen eines Brandes in einem offenen Kamin jedenfalls zur typischen Betriebsgefahr gehört. Es liegt daher keine höhere Gewalt vor. Die Einbeziehung der "nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten", "aktivierungspflichtigen Aufwendungen" sowie - bei Gebäuden - der "Kosten von Großreparaturen" erfolgte durch das Abgabenänderungsgesetz 1980, BGBl. Nr…
…Daher werde auf die Rechtsprechung des VwGH hingewiesen, dass eine Verbindlichkeitsrückstellung nicht gebildet werden dürfe, wenn sich die ungewisse Verpflichtung auf aktivierungspflichtige Aufwendungen beziehe, um künftige Abschreibungen nicht im Wege einer Rückstellung vorweg zu nehmen. Daher sei nach Ansicht der Außenprüfung die Rückstellung nicht zulässig…
…Im Zuge eines ersten Vorhalteverfahrens reichte die steuerliche Vertretung des Bf eine berichtigte Steuererklärung für 2008 ein. Begründend wurde im Schriftsatz vom 23.9.2009 (FA 7/2008) ausgeführt, bedauerlicherweise seien aktivierungspflichtige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Liegenschaft stünden, sofort abgesetzt worden…
…des 1. Stockes des Hauses ***Haus*** an. Sie nahmen keine genauere Prüfung vor, ob es sich bei den Sanierungsmaßnahmen der Jahre 2009 und 2010 teilweise um aktivierungspflichtige Aufwendungen handeln könnte. Sie gaben der Steuerberatungskanzlei bekannt, dass Wohnungen saniert wurden. Die Organe der Bf., die Vertreter…
…vgl. VwGH 30.10.2003, 99/15/0261). Eine Verbindlichkeitsrückstellung darf nicht gebildet werden, wenn sich die ungewisse Verpflichtung auf aktivierungspflichtige Aufwendungen bezieht; künftige Abschreibungen dürfen nicht im Wege einer Rückstellung vorweggenommen werden (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021; VwGH 26.5.2004, 99…
…Werbungskosten, die für die Erhaltung von Gebäuden aufgewendet werden und die nicht regelmäßig jährlich erwachsenen (Großreparaturen), auf Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen." Die Einbeziehung der "nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten", "aktivierungspflichtigen Aufwendungen" sowie - Gebäude betreffend - der "Kosten von Großreparaturen" mit Abgabenänderungsgesetz 1980, BGBl. Nr…
…dass selbst zum Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht alle Fremdmittel durch EVBs getilgt waren. Dass selbst der Gesetzgeber im Fall des unecht steuerbefreiten Verkaufes von dem WGG unterliegenden Wohnungen iZm nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen bzw. Großreparaturen von einer Änderung der Verhältnisse iSd leg…
…die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder auf die Kosten von vorgenommenen Großreparaturen bei Gebäuden entfallen. Dadurch soll der Zielsetzung dieser Bestimmung in umfassenderer Weise entsprochen und eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges bei ins Gewicht fallenden Anschaffungen vermieden werden." 12 Im Bereich des…
…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen…
…22/2012, ist auf Berichtigungen von Vorsteuerbeträgen weiterhin anzuwenden, die Grundstücke (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) betreffen, die der Unternehmer vor dem 1. April 2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt. Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes…
…aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen erstmals in Verwendung genommen…