…der Aufwand aus der Beschaffung vom Mitarbeiter(Arbeitnehmer) wirtschaftlich getragen wurde. Nach der gebrauchten Formulierung dürfte es sich um eine widerlegliche Vermutung (zwar rechtlich nicht vorgesehen, aber vom verwaltungsökonomischen Standpunkt sicher hilfreich) handeln. Es wird somit bezüglich der aktiven Dienstnehmer behördlicherseits ohne weitere Sachverhaltsprüfung vermutet…
…Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Strittig ist zwischen den Parteien, ob der dem Beschwerdeführer im Juni 2022 ausbezahlte Bonus von CHF 7.500,- im Ausmaß von EUR 3.000,- eine Gewinnbeteiligung des Arbeitgebers an einen aktiven Arbeitnehmer im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 35 EStG…
…war der Bf. sowohl im Zeitpunkt des Zuflusses der Bonuszahlungen als auch in den Zeiträumen (Vorjahren), auf die sich diese Zahlungen beziehen, ein aktiver Arbeitnehmer der ***Arbeitgeberin***, welche die Boni ausgezahlt hat. Die ausgezahlten Boni überstiegen den Freibetrag von 3.000 €, weshalb höchstens dieser…
… 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 sind Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3 000 Euro im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Hinsichtlich des Begehrens betreffend die als steuerfrei zu behandelnde Mitarbeitergewinnbeteiligung wurde bereits von der Abgabenbehörde festgehalten, dass es sich um…
…30*** (bzw. nunmehr des ***31***) angesetzt wird. Die im Falle des Bf, nunmehr ausschließlich für Privatfahrten genutzte "***25*** Fahrbegünstigung" für PensionistInnen wäre von der (für aktive ArbeitnehmerInnen geltenden) Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 nicht umfasst. Mit Beschluss vom 14. März 2023…
…Leistungen werden aktiven beziehungsweise ehemaligen Arbeitnehmern in folgenden Fällen gewährt: - Bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr; - für nachweislich nach Ende eines Arbeitsverhältnisses absolvierte Weiterbildungen und Umschulungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und…
…500.000,00 pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigen, die an ehemalige und aktive Arbeitnehmer sowie an vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen geleistet werden. Betroffen sind damit die Gehälter für alle Dienstnehmer sowie Zahlungen für freie Dienstverträge und arbeitnehmerähnliche Werkverträge. Letzteres zielt insbesondere auf Vorstände einer AG…
…Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6. d) Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden. Die Auszahlung der Gewinnbeteiligung muss an aktive Arbeitnehmer erfolgt sein, dh. an Personen…
…Leistungen werden aktiven beziehungsweise ehemaligen Arbeitnehmern in folgenden Fällen gewährt: - Bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr; - für nachweislich nach Ende eines Arbeitsverhältnisses absolvierte Weiterbildungen und Umschulungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und…
…der ***19*** gesellschaftsrechtliche Änderungen beschlossen habe und der Begriff "Arbeitnehmer der ***2***" so nicht mehr anwendbar gewesen wäre). Erfolge ein Ausscheiden nach diesem Datum, sei dies nicht hinderlich für den Anspruch auf Zuwendungen. c) Somit kämen nicht nur "aktive" Mitarbeiter in den Status einer Begünstigtenstellung…
…§ 53 Rz 80f mwN). Im Hinblick auf die Eigenschaft der Bf als aktive Arbeitnehmerin im Aufnahmemitgliedstaat sieht das BFG für den Streitzeitraum die kumulativen Merkmale des § 51 Abs 1 Z 1 NAG und damit des § 3 Abs 1 FLAG als erfüllt an. VI Rechtliche Beurteilung…
Der Bf. hat somit im Kalenderjahr 2008 als Arbeitnehmer der K GmbH seine aktive Betätigung am Erwerbsleben fortgesetzt und dafür Einkünfte von € 4.628 (Gehalt incl. steuerbegünstigten Jahressechstel von € 4.760 abzüglich WK-Pauschale von € 132) erhalten. Damit wurde die im § 37…
…Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die aktive Arbeitsleistung des Arbeitnehmers die Quelle des gesamten Jahresbezugs darstellt. Für die Lohnaufteilung werden daher nicht die Aufenthaltstage (wie für die Tageszählung nach der 183-Tage-Klausel), sondern die…
…EStG 1988 und unter Anführung einer einschlägigen Kommentarstelle aus, dass Pensionisten nicht zu den begünstigten Arbeitnehmern iSd § 3 Abs. 1 Z. 21 lit. a EStG 1988 zählen, da sich die genannte Bestimmung ausschließlich auf aktive Dienstnehmer beziehe. Betreffend das vom Bf zitierte Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…über die Beschwerde vom 13. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer XXX zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…über die Beschwerde vom 8. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Oktober 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***xxx*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…Beschwerdevorentscheidungen begründet das Finanzamt folgendermaßen: "Bei Folgeprovisionen aus Versicherungsabschlüssen ohne aktivem Dienstverhältnis handelt es sich nicht um lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 25 ESTG 1988, sondern um gewerbliche Einkünfte. Somit liegen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Arbeitnehmer- als auch des Verkehrsabsetzbetrages im Sinne des …
…dass laut dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt der momentan aktive Lohnzettel korrekt sei, da er rückwirkend korrigiert worden sei. Mit Vorlageantrag vom 25.10.2016 zog der Bf. seinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2015 zurück und beantragte die Korrektur des Lohnzettels sowie die…
…Vorladung und Befragung der Subunternehmer, durch Vergleichsanalysen mit anderen Transportunternehmern etc.. Faktum ist, dass Herr [Sachbearbeiter der belangten Behörde] keinerlei „aktive“ Prüfungshandlungen gesetzt hat, sondern „blind“ die Ausgaben gekürzt hat, ohne sich offenbar auch nur eine Sekunde darüber Gedanken zu machen, ob das Endergebnis seiner…
…allgemeine Verkehrsabsetzbetrag und der Arbeitnehmerabsetzbetrag nur für Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis zustehen (vgl. Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18 § 25 Tz 16ff). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung gehört somit zu den Vorteilen aus einem bestehenden Dienstverhältnis auch das Entgelt für "aktive" Dienstleistungen ohne…