…4 Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…strittig, ob die von der B C GmbH herrührenden Verluste von 33.613,69 € im Rahmen der verschmelzende n Umwandlung dieser GmbH auf den Bf übergegangen sind und bei ihm als Sonderausgaben abzugsfähig sind. I) Sachverhalt: 1) Aus dem vom Finanzamtes vorgelegten Akten, der…
…dem Veranlagungszeitraum 2011 als abzugsfähige Verluste der bf GmbH ( VwGH 2008/15/0212 vom 14.10.2010 ; gl. A. VwGH obiter 2010/13/0087 vom 21.05.2014) . Es gibt somit jedenfalls keine Rechtsgrundlage dafür, den von der Bf begehrten Verlustabzug mit Wirksamkeit für das…
…Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben…
…gem. § 4 Z 1 lit. a UmgrStG Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben…
…Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben…
…dass Verluste des Einbringenden, die bis zum Einbringungsstichtag (in diesem Fall der 31.3.2008) entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum in den der Einbringungsstichtag fällt nicht verrechnet sind, im Rahmen der Buchwerteinbringung ab "dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum" der "übernehmenden" Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste…
…Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben…
…dass aufgrund der 75 %-Regel im Ergebnis in der BVE der Verlustabzug im Jahr 2013 im höchstmöglichen Ausmaß berücksichtigt worden sei. Für die Folgejahre würden demgemäß abzugsfähige Verluste von € 202.787,64 zur Verfügung stehen. Mit dem Vorlageantrag werde keine vom Spruch der BVE…
…wenn diese Änderungen zum Zwecke der Sanierung des Steuerpflichtigen mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teiles betrieblicher Arbeitsplätze erfolgen. Verluste sind jedenfalls insoweit abzugsfähig, als infolge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden. d…
…Z 1 lit. a UmgrStG: Gemäß § 4 Z 1 lit. a UmgrStG gelten noch nicht verrechnete Verluste ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum insoweit als abzugsfähige Verluste, als sie den übertragenen Betrieben, Teilbetrieben oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können, wobei das übertragene…
…eben nach § 4 UmgrStG weitere Voraussetzungen zu beachten sind: Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden aber noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie…
…Tilgung nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr nicht steuerbar sind (vgl. Beiser, VwGH: Vermieter mit Fremdwährungskrediten vermieten und spekulieren, Kursverluste aus Fremdwährungskrediten sind nicht abzugsfähige Verluste aus Spekulationsgeschäften, SWK 34/2019, 1487). Im vorliegenden Fall sieht das Bundesfinanzgericht keine Veranlassung, von der o.a…
…des Körperschaftsteuergesetzes 1988 ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1.a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…des Körperschaftsteuergesetzes 1988 ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1.a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben…
…nicht, wenn diese Änderungen zum Zwecke der Sanierung des Steuerpflichtigen mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teiles betrieblicher Arbeitsplätze erfolgen. Verluste sind jedenfalls insoweit abzugsfähig, als infolge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden. …
… 21 UmgrStG sehen vor, dass Verluste der übertragenden Körperschaft bzw des Einbringenden, die bis zum Verschmelzungs- bzw Einbringungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, ab dem diesem Stichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft gelten, als sie den übertragenen Betrieben…
…werden, als nachgewiesen wird, dass der Verlust nicht mit Einkommensverwendungen iSd § 8 Abs. 2 und 3 KStG 1988 der Körperschaft, an der die Beteiligung besteht, in ursächlichem Zusammenhang steht (ausschüttungsbedingter Verlust). Abzugsfähige Verluste anlässlich der Veräußerung einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung sind nach § 12 Abs…
…seinem Todestag abzugsfähig. Nach weiteren Ermittlungen vertrat das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung die Auffassung, dass für die Beurteilung der vorliegenden Frage die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 2013 einschlägig sei. Nach diesem richtungsweisenden Erkenntnis sei es ausgeschlossen, dass jemand, auf den der verlusterzeugende Betrieb…