…ua. zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: "War dieser Verkauf von Anbeginn der Vermietung vorgesehen? Aus welchen Gründen wurde das Objekt nun verkauft? Im abgeschlossenen Beobachtungszeitraum 2015-2019 wurde, abweichend von der Prognoserechnung, ein Gesamtwerbungskostenüberschuss iHv 10.612,20 € erzielt. Das Finanzamt beabsichtigt daher…
…wäre sohin auf Grund des Gesamtwerbungskostenüberschusses im abgeschlossenen Betätigungszeitraum von Beginn an von Liebhaberei auszugehen. Zur Liebhabereibeurteilung wären nur die Ergebnisse des abgeschlossenen Zeitraumes (2015 bis 2019) heranzuziehen. Unstrittig ist in diesem Zusammenhang, dass in diesem abgeschlossenen Betätigungszeitraum ein Gesamtwerbungskostenüberschuss in Höhe von 8.866…
…worden sei. Es liege somit ein abgeschlossener Betätigungszeitraum im Sinne der Liebhabereiverordnung vor. Werde eine Betätigung, für die ein Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes zu erwarten gewesen wäre, vor Erzielen dieses Gesamterfolges beendet, sei für den abgeschlossenen Zeitraum nur dann eine Einkunftsquelle anzunehmen, wenn Unwägbarkeiten…
…Bf die Liegenschaft vor Erzielung eines Gesamtüberschusses verkauft und die Vermietung beendet hat. Es liegt daher ein abgeschlossener Betätigungszeitraum vor. Bei der Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen, welche im gegenständlichen Fall als Verluste zu qualifizieren sind. Wurde…
…ergeben sich kurz zusammengefasst folgende Ergebnisse: Feststeht jedenfalls, dass die Vermietung der Wohnung an ***10*** im Jahr 2007 und 2008 einen in sich abgeschlossenen Betätigungszeitraum darstellt, in welchem ein Werbungskostenüberschuss gegeben ist und somit Liebhaberei im Sinne der Liebhabereiverordnung vorliegt. Das gleiche gilt für den…
…zB Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 222). Das wiederum bedeutet, dass für die Streitjahre ein abgeschlossener Betätigungszeitraum vorliegt, und die ab 2012 angesetzten, auffällig höheren als ursprünglich angenommenen Einnahmen im Rahmen der Prognoserechnung für die hier zu beurteilende Tätigkeit keine Berücksichtigung finden können. Denn eine…
…die Tätigkeit also objektiv ertragsfähig sei. Außerdem liege auf Grund der fehlenden Erklärungen von Einkünften aus selbständiger Arbeit ab 2006 ein abgeschlossener Betätigungszeitraum vor, in dem kein Gesamtgewinn erzielt worden sei. Der Bf beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die…
…Betätigung für den Übertragenden (Brennsteiner/Zangerl-Reiter in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG LVO Anm 58). Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Beweispflichtig dafür, dass die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen…
…sei, dass der Berufungszeitraum 2005 bis inkl. 2010 als abgeschlossener Beurteilungszeitraum anzusehen sei. Bei der Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes seien grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten…
…Jahr 2010 zu Recht: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Festsetzung ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG…
…Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes seien grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit gelte laut VwGH das Folgende: Wird eine Betätigung vor Erzielen eines positiven Gesamtergebnisses ohne Vorliegen eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses beendet und wäre im absehbaren…
…solchen Erfolg, hat demnach als Tatbestandsvoraussetzung des Vorliegens von Einkünften zu gelten. Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtgewinn (Gesamteinnahmenüberschuss) innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten, so…
… Ausscheiden der 2012 angeschafften Ersatzkamera aus dem Betriebsvermögen wegen Privatnutzung) übersandt, aus der sich im abgeschlossenen Betätigungszeitraum 2008 bis 2013 (Qualifikation als gewerbliche Tätigkeit) ein Totalgewinn ergab. Um Stellungnahme wurde ersucht. Hiezu teilte der Vertreter der belangten Behörde am 14.03.2016 per E-Mail…
…befristeten Betätigung und einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum auszugehen ist. Muss nun die beendete Vermietungstätigkeit auf ihre Ertragfähigkeit ohne Fortführen einer - im Übrigen gar nicht vorliegenden - adäquaten Prognoserechnung beurteilt werden, so erweist sie sich als ungeeignet, ein positives Gesamtergebnis abzuwerfen, da im gesamten Betätigungszeitraum nur Verluste erzielt…
…Höhe hätten den restlichen Kreditteil betroffen, welcher 2002 endgültig abgedeckt worden sei. In einem solchen Zusammenhang spreche man von einem abgeschlossenen Betätigungszeitraum. In Pkt 13.3 a) LRL sei insoweit vorgesehen, dass für einen abgeschlossenen Zeitraum eine Einkunftsquelle anzunehmen sei, wenn Unwägbarkeiten iSd Pkt 6…
…Bewirtschaftung vor Erreichen eines positiven Gesamtergebnisses zur Liebhaberei im Zeitraum vor der Änderung. Dabei sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb des abgeschlossenen Betätigungszeitraumes heranzuziehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs kommt der absehbare Beobachtungszeitraum gem § 2 Abs 4 LVO von grundsätzlich 20 Jahren nur zur Anwendung…
…bleibt die Annahme von Liebhaberei solange bestehen, als nicht eine Änderung der Bewirtschaftung vorliegt. Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten…
…ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vorliegt. Die in der Folge von den Bf. vorgenommene Vermietung von WE II ist dabei - wie ausgeführt - gesondert zu betrachten und fließt daher nicht in die Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Vermietung von WE I ein. Bei der Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind…
…zur Folge hat. Dies bewirkt als Konsequenz, dass zwei Betätigungszeiträume, nämlich ein abgeschlossener Zeitraum und ein Folgezeitraum, entstehen. Diese sind dann beide unabhängig voneinander auf Liebhaberei zu untersuchen sind. Für den abgeschlossenen Zeitraum ist, nach Erstellung einer Prognoserechnung unter Ausklammerung der Änderungen, bei einem gesamt…
…nach Abs. 1 grundsätzlich geeignete) Mietgegenstände, d. s. entweder, im Fall einer Raummiete, dreidimensionale, abgeschlossene, Wohn- oder Geschäftszwecken dienende Objekte, oder aber, bei einer sog. Flächenmiete, entsprechend mitgemietete Objekte, bei denen allfälligen Baulichkeiten keine selbständige Bedeutung oder denen der Rechtscharakter einer Nebensache zukommt, die in…