…sechs Wochen vorzunehmen. (2) Zwangsstrafen gemäß Abs. 1 gelten als Abgaben im Sinne des § 213 Abs. 2 BAO. Bundesabgabenordnung, BAO: C. Abgabenrechtliche Grundsätze und Begriffsbestimmungen. 1. Ermessen. § 20. Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), müssen sich in den Grenzen halten…
…11. Bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden haften rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. § 20 BAO lautet: C. Abgabenrechtliche Grundsätze und Begriffsbestimmungen. 1. Ermessen. § 20. Entscheidungen…
… ……… Die abgabenrechtliche Grundsätze und Begriffsbestimmungen des 1. Abschnitts der Bundesabgabenordnung betreffend gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke lauten, soweit hier von Relevanz, wie folgt: "... § 34. (1) Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften…
…stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen vor, dass es für die abgabenrechtliche Begünstigung ausreiche, dass die Körperschaft nach Gesetz bzw nach den sonstigen Rechtsgrundlagen ausschließlich unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke diene…
…Der Abgabenanspruch entstehe grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit, setze daher keine Bescheiderlassung voraus, nur ausnahmsweise entstehe der Abgabenanspruch durch bescheidmäßige Festsetzung (z.B. ESt.-Vorauszahlungen). Daraus ergebe sich insgesamt, dass der Bf. - abgesehen vom fehlenden Verschulden - keinerlei abgabenrechtliche Pflichten verletzt habe. Zusammenfassend könne festgehalten…
…materielle Satzungsmäßigkeit sei daher nicht gegeben (§ 42 BAO). Es liege ein schwerer Statutenmangel vor. Der beschwerdeführende Verein sei daher im Geltungsbereich der "Statuten neu" abgabenrechtlich nicht begünstigt, weil einerseits die Zwecke und Mittel in den Statuten nicht genau umschrieben seien (§ 41 BAO) und dadurch andererseits…
…geboren am 1980, für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Wien 8/16/17 als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der C. GmbH verantwortlicher Geschäftsführer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an…
…angenommenen Veräußerungsgewinns geäußert und diese auch entsprechend begründet. Es sei aus den Akten nicht ersichtlich, dass sich die Behörde damit auseinander gesetzt habe und daher seien Grundsätze der Bindungswirkung verletzt worden. Die belangte Behörde sei nicht berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen anders zu beurteilen als…
…Demzufolge seien jegliche Ausführungen zu der Kundeninformation, welche im Zuge der Zimmerbuchung eingeblendet werden und auch durch den Gast bestätigt werden müssten, für die Feststellung des Sachverhaltes und daraus folgend für die abgabenrechtliche Beurteilung zu vernachlässigen. In Fortführung dieses Grundsatzes bestimmt § 22 Abs. 1 BAO…
…von Spanien nach Russland rücküber-stellen zu lassen, um das Fahrzeug dort zu verkaufen. Im Zuge dieser Überstellungsfahrt kontrollierten österreichische Zollorgane den ***3*** und beschlagnahmten den PKW. Ausgehend von diesem Sachverhalt ergibt sich folgende abgabenrechtliche Würdigung: Die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung gem. Art…
…86/16/0085). Unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze gründen sich die obigen Feststellungen (Punkt 1) im Einzelnen auf folgende Erwägungen: Die Feststellungen bei Punkt 1.1 beruhen auf den im britischen Handelsregister zur ***Limited1*** aufscheinenden Informationen sowie auf den ebendort zur Gründung der ***Limited1*** abrufbaren…
…2016 iHv € 58.333,33, insgesamt somit Abgaben iHv € 58.933,33 verkürzt und hiermit die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 FinStrG begangen habe. Darüber hinaus habe die bP vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem § 119 BAO durch Nichtabgabe…
…des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (VwGH 25.02.2004, 2003/13/0117). Die Beweislast für Tatsachen…
…6 Ob 117/06g). Diese Grundsätze sind auch nach der Steuerreform 2005 heranzuziehen. Der Grenzsteuersatz beträgt bei einem Jahreseinkommen über € 60.000,-50%. Die Formel lautet wie folgt %-Unterhalt - (%-Unterhalt 885 x Berechnungssteuersatz 50% x 0,004) + Unterhaltsabsetzbetrag (für 2 Kinder 73,- mtl.) =…
…3.3. Beschluss des OGH 30.3.2016, 4 Ob 31/16m ua. 3.4. Abgabenrechtlicher Teil des Glücksspielgesetzes – Glücksspielabgaben 3.4.1. Ausspielungen für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals 3.4.2. Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes zu den Glücksspielabgaben 3.4.3. Präjudizialität…
…3.3. Beschluss des OGH 30.3.2016, 4 Ob 31/16m ua. 3.4. Abgabenrechtlicher Teil des Glücksspielgesetzes – Glücksspielabgaben 3.4.1. Ausspielungen für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals 3.4.2. Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes zu den Glücksspielabgaben 3.4.3. Präjudizialität…
…Stiftungseingangsteuer sei ebenso als funktionales Äquivalent zur Erbschaftsteuer abzusehen. Die Gewährung einer Entlastung nach § 48 BAO zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung entspreche zudem auch dem Grundsatz der Billigkeit und Zweckmäßigkeit, da eine Besteuerung mit Stiftungseingangsteuer neben der spanischen Besteuerung sowohl in materieller als auch in nomineller…
…zu Gesundheit, Stärke und Erfolg verhilft." Der Diplomlehrgang richtet sich an folgende Zielgruppe (siehe www.wifi-ooe.at/kurs/0807-diplomlehrgang-cranio-sacrale-koerper-und-energiearbeit, abgefragt am 07.11.2023): "Grundsätzlich kann diese Methode jeder erlernen. Für Menschen, die bereits mit einer schul- oder…
…oder wissen musste, dass der Umsatz oder ein vor- oder nachgelagerter Umsatz mit Umsatzsteuerhinterziehungen verbunden war. Diese Bestimmung stelle lediglich eine Klarstellung der bereits zuvor vom EuGH entwickelten Grundsätze dar. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des VwGH sei der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund…
…die abgabenrechtliche Sachentscheidung. b) Verfahrensgrundätze der Bundesabgabenordnung in Bezug auf Beweismittel Das Beweisverfahren wird vor allem beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (§ 166) sowie vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167) (Ritz, BAO, 5. Auflage 2014, § 166 Tz 2). In den Grundsatz der…