…übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung, auch für Alleinstehende, und zwar schon allein deshalb, weil die Beschaffung eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort sowie die Auflösung des bisherigen (Familien-)Wohnsitzes üblicherweise eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/15/0259; Quantschnigg/Schuch…
…mit einem Sondervertrag gemäß § 36 VBG auf unbestimmte Zeit als Vertragslehrer angestellt ist, und die daher aus beruflichen Gründen auf eine Zweitunterkunft am Beschäftigungsort in unüblicher Entfernung angewiesen ist, können dennoch unvermeidbare Mehraufwendungen aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung (z.B. Mietkosten) nur für eine…
…2000/13/0083, mwN). Wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig Mehraufwendungen dadurch erwachsen, dass er neben seinem Familienwohnsitz (Hauptwohnsitz) am Beschäftigungsort eine zweite Wohnmöglichkeit (Nebenwohnsitz) benötigt, weil ihm weder eine Wohnsitzverlegung noch eine tägliche Rückkehr an den Ort des eigenen Hausstandes (Haupt- bzw. Familienwohnsitz) zugemutet werden kann…
…Zeit können die Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort Werbungskosten darstellen. Dies gilt allerdings nicht, wenn es bereits zu einer dauernden Verlegung des (Familien/Heimat)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Beschäftigungsort eine den Wohnbedürfnissen des allein…
…zwei verschiedenen Orten jeweils mit daraus resultierenden Aufwendungen voraus. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.09.2007, 2006/15/0024 …
…Dass die Wohnung am Beschäftigungsort den Wohnbedürfnissen des Bf nicht entsprechen würde, hat der Bf nicht behauptet, geschweige denn glaubhaft gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend…
…Zeit können die Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort Werbungskosten darstellen. Dies gilt allerdings nicht, wenn es bereits zu einer dauernden Verlegung des (Familien/Heimat) Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Beschäftigungsort eine den Wohnbedürfnissen des alleinstehenden…
…voraus. (BFG vom 10.1.2017, RV/5100817/2016) Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.09.2007, 2006/15/0024 …
…können die Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort auch bei Alleinstehenden Werbungskosten darstellen. Dies gilt allerdings nicht, wenn es bereits zu einer dauernden Verlegung des (Familien/Heimat)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Beschäftigungsort eine den Wohnbedürfnissen…
…zwei Haushalten an zwei verschiedenen Orten jeweils mit daraus resultierenden Aufwendungen voraus. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.09.2007…
…m². Lt. VwGH v. 23.11.2011, 2010/13/0148, ist die Grenze der abziehbaren Wohnungskosten mit der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen (vgl. beispielsweise auch die Erkenntnisse vom 21. September 2005, 2001/13/0241, und vom 22. November…
…23.7.2026) und schlafe in der Kabine seines LKW (Vorhaltsbeantwortung verwaltungsbehördliches Verfahren). Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar: Dafür spricht, dass der Bf. am Beschäftigungsort über keine Wohnung verfügt, sondern eine Schlafstelle bewohnt, die nicht geeignet ist…
…wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." § 3 der Verordnung lautet: "Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale…
…dass sie am 20.8.2013 aus Rumänien nach Österreich eingereist sei. Sie lebe (vom Kindesvater KV) dauernd getrennt. Sie sei in Österreich seit 6.9.2013 selbständig erwerbstätig. Als Beschäftigungsorte wurden zwei näher bezeichnete inländische Adressen angeführt. Zum Ehegatten hielt das Finanzamt in einem…
…das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet…
…das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet…
…das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet…
…das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet…
…wenn das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt. 25 Entscheidend ist auf den Inhalt der Tätigkeit abzustellen. 26 Während der Verwaltungsgerichtshof etwa im Fall einer Absolventin eines Lehramtsstudiums im Unterrichtspraktikum keine Berufsausbildung…
…das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält, b) das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, c) sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet…