IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Mag. Lukas Leszkovics, Rechtsanwalt, Gusshausstraße 14/5, 1040 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
…Rz 5 mwN). Für die Beurteilung der Frage der "hinterzogenen Abgabe" gilt die Unschuldsvermutung (Art 6 EMRK) und wegen der die Abgabenbehörde treffenden Beweislast für die Hinterziehung auch der Zweifelsgrundsatz ("in dubio pro reo") als verfahrensrechtliche Richtschnur (zB VwGH 28.6.2012, 2009/16/0076…
…Spruchsenat das gegen den Beschuldigten unter der StrNr. 015/2013/00026-001 anhängige Finanzstrafverfahren eingestellt hat, mag es auch im Dunkeln bleiben, ob er etwa das Verfahren unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes nach § 98 Abs. 3 FinStrG im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten nach § 136 Abs…
Die obigen Argumente gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten finanziellen Situation beim Beschuldigten - die Ersatzfreiheitsstrafe wird ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ausgemessen - außer Ansatz zu lassen war. 8. Die Beschwerde der Amtsbeauftragten erweist sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Mag. Bernadette Reichl in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxx, ehem. Textilwarenhändler und Marktfierant…
…wahrscheinlichste zu wählen ist, gilt dies ob des im Finanzstrafverfahren anzuwendenden Zweifelsgrundsatzes nicht für die Finanzstrafsache. Bringt man im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten betreffend das Veranlagungsjahr 2015 lediglich die belegmäßig nachgewiesenen Umsätze von netto € 79.700,00 (wiederum Finanzstrafakt Bl. 14) zum Ansatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Mag. Heidi Blum und Mag. Thomas Karner in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxx, Gesellschafter-Geschäftsführer und Vermieter, wohnhaft…
GZ. RV/2300028/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und KR Dipl.Ing. Heinz Michalitsch in der Finanzstrafsache gegen 1. A…
Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2011 hätte B als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der C-GmbH bis zum Ablauf des 15. August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 303,83, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 219,90 und Zuschläge zu diesen in…
…Verifizierung der Angaben des Beschuldigten bzw. der von seiner Seite vorgelegten Dokumente für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens ist laut den vorgelegten Akten nicht gelungen. Vielmehr liegt ein mit ausreichender Sicherheit festgestellter tatsächlicher Lebenssachverhalt bei Beachtung des Zweifelsgrundsatzes im Sinne des § 98 Abs. 3 FinStrG - siehe oben…
weitere GZ. RV/6300013/2018 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Nonntaler Hauptstraße 1, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der…
weitere GZ: RV/5300028/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Alois Winklbauer und die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 in der Finanzstrafsache gegen Ing.A, geb. xxxx, Angestellter, Inhaber eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Dipl.Ing. Heinz Michalitsch in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX vertreten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxa, ehem. Geschäftsführerin, whft. XXA, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Strafnummer (StrNr.) qqqqq…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden ***SenV***, den Richter ***10*** und die fachkundigen Laienrichter ***11*** und ***SenLR1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Christian Eberl, Rechtsanwalt, , Opernring 7/10, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen…
Hinsichtlich der Beurteilung des Amtsbeauftragten und der Ansicht der falschen Rechtsauslegung durch den Spruchsenat, ist durch den Verteidiger ausführen, dass der Amtsbeauftragte hier zwar die wesentlichen Grundsätze des OGH wiederholt, jedoch letztlich, was die Qualifikation des § 15 Abs. 3 FinStrG im Rahmen einer behaupteten Strafzumessungsregel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dip.-Ing. Christian Löw als weitere Mitglieder des Senates in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Rechtsanwalt, whft. XXX…
12.8. Betreffend das Veranlagungsjahr 2011 wurden die Umsatz- und Einkommensteuererklärung dem Finanzamt Salzburg-Land am 1. Juli 2012 übermittelt und auf Basis dieser Erklärungen am 18. Juli 2012 die Umsatzsteuer mit € 3.958,67 (!) und die Einkommensteuer mit € 0,00 festgesetzt (Datenabfrage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn A. B., Graz, wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 38 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten vom 21. September 2017 gegen das…