…vorliegenden Fall ist strittig, ob und in welcher Höhe Zuwendungen zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an eine im Jahr 2018 gegründete privatrechtliche Stiftung, die mit Bescheid vom 29.7.2021 in die Liste der begünstigen Einrichtungen per 13.4.2018 aufgenommen wurde, im Jahr 2018…
…steuerfrei: Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten. Nach § 15 Abs. 2 ErbStG ist angemessen im Sinne des Abs. 1 Z. 9 eine den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Bedachten entsprechende Zuwendung. Eine dieses Maß übersteigende Zuwendung ist in…
…Privatstiftung, auf unbestimmte Zeit errichtet. Zweck der Stiftung waren die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung, Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die Begünstigten sowie Ausschüttungen für wohltätige und wissenschaftliche Zwecke. Die Stifterin X. brachte…
…Privatstiftung, auf unbestimmte Zeit errichtet. Zweck der Stiftung waren die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung, Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die Begünstigten sowie Ausschüttungen für wohltätige und wissenschaftliche Zwecke. Die Stifterin X. brachte…
…dauernden Erfüllung bestimmter Zwecke zu einer rechtlichen Einheit zusammengeschlossen sind. (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band lll, Erbschaft-und Schenkungssteuer §15 Rz 46a) Juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind nach herrschender Auffassung diejenigen juristischen Personen, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen…
…Fremder hätte einer solchen Vereinbarung mit Sicherheit nicht zugestimmt. Unter diesen Gesichtspunkten ist auch das Argument des Bf., dass die Vereinbarung zum Zweck der erbrechtlichen Absicherung seiner Ehegattin und seiner ehelichen Kinder getroffen wurde, letztlich nicht zielführend. Wenngleich dies grundsätzlich ein beachtlicher außersteuerlicher Grund sein…
…15***, verstarb am tt.02.2006. • Ich bin Erbin nach meinem Vater und habe diesbezüglich eine bedingte Erbserklärung abgegeben. • Seit dem Versterben meines Vaters erhielt ich zur Sicherung meines Unterhalts Zuwendungen aus der ***16*** Familienstiftung. * Zu weiteren Sachverhaltshintergründen und -details vgl. die Ausführungen in Pkt…
…hat, erfolgen die Zuwendungen aufgrund der Begünstigtenstellung der Bf. (Rz 42). Da im konkreten Fall davon auszugehen ist, dass die Bestimmung des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 auf Zuwendungen der ***40*** Familienstiftung nicht anwendbar ist, da eine Vergleichbarkeit zwar für Zwecke der Kapitalertragsteuer…
…den im Jahr 2015 von Dr. ***18*** sen in die ***16*** Familienstiftung einbezahlten Betrag von EUR 300.000 zu keinem Zeitpunkt bei der Beschwerdeführerin als Zuwendung der Stiftung werten zu wollen. Schriftliches Parteiengehör zum Vorhalt des BFG Wien vom 15.5.2024 im Verfahren RV…
…2014, 56ff; 26.3.2013, VIII B 157/12, BFH/NV 2013, 934f. keine steuerbaren Einkünfte auf Ebene der Zuwendungsempfänger (Dr. ***15*** bzw ***Bf1***) dar). Doch selbst, wenn man davon ausgehen würde, dass es sich um steuerpflichtige Bezüge iSd § 29 Z 1 EStG handeln würde…
…Zahlungen der ***41*** Familienstiftung keiner Kapitalertragsteuer unterliegen. Wir begründen dies wie folgt: Für Zeiträume nach dem Tod des Erblassers (Tod von Dr. ***15*** am tt.2.2006) besteht in der Literatur5 kein Zweifel, dass auch Zuwendungen aus einer künftigen Begünstigtenstellung mit dem Zweck der Abgeltung…
…Einkommensverwendung für den Zuwendungsempfänger gegebene Besteuerung, kann nicht den Wert des gestifteten Kapitalanteiles vermindern. Man müsste sonst auch bspw. eine Geldzuwendung nur mit 75% ansetzen. Auch bei einer Veräußerung an eine natürliche Person würde bei dieser keine KESt anfallen. Im Falle der Ausschüttung läge eine…
…Interpretation der Bestimmung kein Raum. Es ist zwar richtig, dass die Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 7 EStG darauf abzielt, gemeinnützige Einrichtungen im weiteren Sinn zu fördern. Allerdings ergibt sich aus dem Gesetz eindeutig, dass nicht sämtliche Zuwendungen an solche Einrichtungen, die förderwürdige Zwecke…
…wenn der Leistende dem Empfänger die Übermittlung ausdrücklich untersagt hat. In diesem Fall darf bis zum Widerruf für sämtliche Leistungen des betreffenden Kalenderjahres und der Folgejahre keine Übermittlung erfolgen. b) Zum Zweck der Datenübermittlung an die Abgabenbehörde sind die Empfänger von Beiträgen und Zuwendungen im…
…F). Gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 1996, BGBl. 797/1996, sind Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftung an Begünstigte und Letztbegünstigte, soweit sie nicht zu den…
…3 lit. a ErbStG beträgt die Steuer von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendung 2,5 v.H. Ein Sachverhalt, bei dem…
…nachgenannten Vertragspunkte des bisherigen Nutzungsvertrages im Sinne dieses Nachtrages geändert und in folgender Form teilweise neu gefasst: Punkt II. (Umfang und Zweck der Nutzung) Punkt 1I. des vorgenannten Nutzungsvertrages bleibt vollinhaltlich aufrecht und wird wie folgt ergänzt: Sollten durch eine derartige gewerbliche Nutzung durch den…
…deren überwiegender Zweck die Versorgung von natürlichen Personen ist, 100 Jahre gedauert hat, es sei denn, dass alle Letztbegünstigten einstimmig beschließen, die Privatstiftung für einen weiteren Zeitraum, längstens jedoch jeweils für 100 Jahre, fortzusetzen; 4. andere in der Stiftungserklärung dafür genannte Gründe gegeben sind. ..." Bei…
…Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides waren somit bei Antragstellung aus den genannten Gründen auch im Hinblick auf die Einrichtung in Oberösterreich nicht gegeben. Mit dem AbgÄG 2011 wurde ab 1.1.2012 der Katalog der begünstigten Zwecke erweitert und die Spendenbegünstigung auch auf Zuwendungen für Tierheime ausgedehnt…
…wenn der Leistende dem Empfänger die Übermittlung ausdrücklich untersagt hat. In diesem Fall darf bis zum Widerruf für sämtliche Leistungen des betreffenden Kalenderjahres und der Folgejahre keine Übermittlung erfolgen. b) Zum Zweck der Datenübermittlung an die Abgabenbehörde sind die Empfänger von Beiträgen und Zuwendungen im…