…die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, in § 27 Abs. 1 Z 7 mit dem Schenkungsmeldegesetz kann im Hinblick auf die Begründung der Regierungsvorlage nur so verstanden werden, dass nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen und dem folgend des Gesetzgebers Zuwendungen von ausländischen Privatstiftungen zum Zeitpunkt…
…vorübergehend höhere Beiträge zum Schließen einer unvorhergesehenen Deckungslücke leisten muß. ee) Beiträge des Arbeitgebers für sich sind nicht abzugsfähig. Als Arbeitgeber gelten in diesem Zusammenhang Unternehmer und Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. b) Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige…
…Soll auch ausländischen Privatstiftungen, wie inländischen Privatstiftungen, die Möglichkeit einer steuerneutralen Substanzauszahlung zustehen, dann müssen die hiefür maßgeblichen Umstände auch wahrheitsgemäß und nachprüfbar dargetan werden. Die Abgabenbehörde muss jedenfalls in die Lage versetzt werden, wie bei Zuwendungen von inländischen Privatstiftungen, auch bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen…
…durch die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Zwischensteuer das später erstattbare Volumen an Zwischensteuer gekürzt. Dies sei mE jedoch nicht richtig". Das ursprüngliche Besteuerungskonzept der Privatstiftungen habe eine weitest gehende Steuerfreistellung von Kapitalerträgen vorgesehen. Diese seien erst bei ihrer Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger dem KESt…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4d, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…der ihr zugekommenen Zuwendungen ist die Bf. bis zuletzt schuldig geblieben. Anzumerken ist, dass ein Eingriff in ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht in das pekuniäre Eigentum der Bf. nicht vorliegen kann, da es sich im konkreten Fall um die Besteuerung von Zuwendungen einer ausländischen Stiftung unter…
…der Privatstiftung eine Besteuerung vornehmen, da Österreich eine Besteuerung der ausländischen Begünstigten versagt ist, eine explizite Absage erteilt, da Österreich im Rahmen des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens freiwillig auf ein Besteuerungsrecht verzichtet hat. In seiner Erkenntnis hielt der EuGH weiters fest, dass sich Zuwendungen von Privatstiftungen an…
…in der Bescheidbegründung weiters festgehalten ist, dass das Finanzamt diesen Vorgang als einkommensteuerlich relevante Zuwendung einer Privatstiftung (hier an die Stifter) ansehe und sich weiters aus den Bescheiden die Ansicht des Finanzamtes ergibt, dass diese Zuwendungen Kapitalertragsteuer von 25% auslösten, und welcher Betrag an Kapitalertragsteuer…
…spanischen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer unterscheide sich vermutlich daher von der österreichischen Stiftungseingangssteuer. Die Stiftungseingangssteuer sei eine Verkehrssteuer. Sie knüpfe an den Übergang der Gesellschaftsanteile an die Privatstiftung an (Steuergegenstand sei also die Zuwendung an die Stiftung). Eine Körperschaftsteuer sei eine Ertragsteuer. Der Steuergegenstand seien die…
…Dies leuchtet schon daraus hervor, dass mit dieser Regelung verhindert werden sollte, dass es im Hinblick auf die Staaten, mit denen Österreich ein DBA abgeschlossen hat, zu einer doppelten Nichtbesteuerung von ausländischen Beteiligungserträgen kam (vgl. dazu Schuchter in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 13 Tz 140 ff…
…diese Werte nachweist. Für Zuwendungen nach dem 31. Juli 2008 erfolgt die Kürzung um den Letztstand des Evidenzkontos gemäß Z 8 lit. c. Die Kürzung gilt sinngemäß für den Widerruf einer ausländischen Stiftung oder sonstigen Vermögensmasse, die jeweils mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, mit der…
…als bei Zuwendungen von Privatstiftungen eine teilweise Entlastung von der KESt erfolgte und die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht mehr gänzlich unterbleiben sollte (vgl. 896 der Beilagen XXV. GP). Ungeachtet des Umstandes, dass es sich bei der Zwischensteuer um eine vorweg genommene Besteuerung…
…als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002, für ihre Tätigkeit in Entwicklungsländern bei Vorhaben beziehen, die dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik (§ 23 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes) entsprechen. 12. Bezüge von ausländischen Studenten (Ferialpraktikanten), die bei einer inländischen…