…Zurückweisung erfolgte daher zurecht. 2. Zu den geltend gemachten Zustellmängeln: Die Ermächtigung der Behörde gemäß § 8 Abs 2 ZustG, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, hat nicht nur zur Voraussetzung, dass die unverzügliche Mitteilung über die Änderung der Abgabestelle unterlassen wurde, sondern auch…
…Vermerk „verzogen retour“ an das Finanzamt rückübermittelt worden. Das Finanzamt ging in der Folge gemäß § 8 Abs. 2 iVm § 23 ZustellG vor, und stellte die Bescheide im Akt ohne vorausgehenden Zustellversuch gem. § 8 Abs 2 ZustellG" zu. In rechtlicher Hinsicht ist dazu auszuführen, dass gem. …
…Sonntag den 17.8.14 (3 Wochen) im Urlaub befand, war es mir nicht möglich das erste Schreiben beim ersten Zustellversuch entgegen zu nehmen da ich mich zu diesem Zeitpunkt schon im Ausland befand. Erst nach meiner Rückkehr am Sonntag den 17.8 fand ich…
…der mit Zustellnachweis RSb an die Wiener Adresse versendet wurde. Dem rückgelangten Rückschein nach erfolgte der Zustellversuch am 13.04.2016 und wurde der Beginn der Abholfrist mit 14.04.2016 bestimmt. Der automatisch erstellte Bescheid wurde nicht als unbehoben an die belangte Behörde zurückgesendet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., letzte bekannte Anschrift Adr.Bf., über die Beschwerde vom 17. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg [nunmehr gemäß § 323b Bundesabgabenordnung (BAO) Finanzamt Österreich] vom 17…
…mitzuteilen. (2) Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Zur Verständigungspflicht ist weiters auf § 265 Abs. 6 BAO - wonach das Verwaltungsgericht über Änderungen…
…Stadt Wien aus, dass das Rechtsmittel gegen die Strafverfügung nach der Aktenlage als verspätet erscheine. Bei dem am 22. Juni 2015 durchgeführten Zustellversuch der Strafverfügung sei das Dokument vom Bf. persönlich an der Abgabestelle übernommen worden. Das Rechtsmittel sei jedoch erst am 12. Juli 2015…
…13.11.2013 Einspruch. Mit dem angefochtenen Becheid wurde der Einspruch der Bf als vespätet zurückgewiesen. Der Zurückweisunsbescheid wurde nach einem Zustellversuch am 11.2.2014 hinterlegt und ab 12.2.2014 zur Abholung bei der Post bereitgehalten. Am 10.4.2014 wurde mittels e…
…der Behörde unverzüglich mitzuteilen. (2) Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann.“ Erwägungen Die Beschwerdefrist beträgt gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat…
…die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung gemäß § 8 Abs. 2 ZustG durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Strittig ist, ob die zum Zustellungszeitpunkt 06.02.2015 an die Meldeadresse A-1, vorgenommene Zustellung durch Hinterlegung…
…Vertreter gerichteter Erledigung vom 26.11.2015 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass der "erste Zustellversuch" des Haftungsbescheides durch die Post am 08.10.2015 mit Verständigung über die Hinterlegung beim Postamt, den Beginn (09.10.2015) und das Ende der Abholfrist erfolgt…
…italienischer Sprache zu erfolgen. Da im vorliegenden Fall das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland zu berücksichtigen ist (BGB1 1983/67 idF BGB1 IB 2005/53), ergibt sich, dass die dementsprechenden Zustellvorschriften, insbesondere auch im Zusammenhang der Rechtshilfe, von der belangten Behörde…
…ist gestrichen. vermerkt wurde "NS. F.-Straße 36, N." "Zustellversuch am 26.6.06" "Verständigung über die Hinterlegung in den Briefkasten eingelegt" "Hinterlegung beim Postamt N." Seitens des Gerichtes wurde durch Abfrage im Zentralen Melderegister festgestellt, dass der Bf. an der Adresse "F.-Straße 36…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Daniel Graschitz LL.M.(WU) in der Finanzstrafsache ***Beschwerdeführerin***, ***Adresse Beschwerdeführerin***, vertreten durch Mag. Ulrich Hiob, Lazarettgasse 29 Tür 12, 1090 Wien gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Jänner 2026…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
Um die Frage beantworten zu können, ob dieser Zustellversuch wirksam war, muss das BFG § 8 Abs 6 erster Satz SBBG mit der Wortfolge ...“ohne Zustellnachweis“...i.V.m. § 8 Abs 8 zweiter Satz SBBG i.V.m. § 26 Abs 1 ZustellG anwenden: Wurde die Zustellung…
…das Finanzamt von der Beschwerdeführerin (Bf) die für ihre vier Kinder zu Unrecht bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zurück. Der Rückforderungsbescheid vom 12.6.2025 wurde am 13.6.2025 per RSb versendet und laut Rückschein nach einem Zustellversuch am 16.6.2025 hinterlegt…
…Der strafbestimmende Wertbetrag lag hierbei bei € 6.164,78. (OZ 16) Diese Strafverfügung wurde nach einem Zustellversuch am 29.9.2020 zur Abholung ab 30.9.2020 hinterlegt und eine entsprechende Bestätigung an der Adresse des Beschuldigten hinterlassen. (OZ 17) Am 31.1.2021…
…das Amt für Betrugsbekämpfung gegen den Beschwerdeführer (Bf) eine Strafverfügung erlassen. Diese Strafverfügung wurde nach einem erfolglosen Zustellversuch am 17.01.2022 durch Hinterlegung mit Beginn lt Rückschein am 18.01.2022 zur Abholung hinterlegt. Am 23.02.2022 (Datum des Postaufgabestempels) brachte der Bf…
…in Österreich Differenzzahlungen und Kinderabsetzbeträge als für die Kinder x und y im Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum 31.07.2017 zu Unrecht bezogen rückgefordert. Nämlicher Bescheid wurde - im Anschluss an einen am 29.09.2017 erfolglos gebliebenen Zustellversuch - zunächst beim Postamt hinterlegt…