BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
…an die Bf. adressiert. Es wurde jedoch als Zustellungsbevollmächtigte wiederum nur die Bf. angeführt, d.h. die Zustellverfügung lautete "z.H. KG". Da die Behörde die Bescheide nicht einer vertretungsbefugten Person zugestellt hatte, erfolgte die Zustellung nicht entsprechend den Bestimmungen des § 101 Abs. 3 BAO…
…Adresse) bezeichnet, geht die dem Adressfeld zukommende Bedeutung nicht über die einer bloßen Zustellverfügung hinaus. Die Zustellverfügung allein reicht jedoch zur Erschließbarkeit des Adressaten nicht aus (vgl VwGH vom 22.03.1996, 92/17/0066 mwN). Da im gegenständlichen Fall der Antragstellerin somit die Eigenschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Mag.iur. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vom 28. Mai 2020, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 2. April 2020, Zahl67, betreffend I. Zurückweisung des Antrages auf…
…24). Die Heilung eines derartigen Zustellmangels ist nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung aber nur in den Fällen möglich, in denen die Partei selbst in der Zustellverfügung als Empfänger angeführt wird. Nur diesen Fall der Heilung einer fehlerhaften Zustellungsverfügung wollte der Gesetzgeber mit der restriktiv zu interpretierenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 9. November 2012 in einer Beihilfensache, zu Recht erkannt: Die Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Luka K*****, *****Adresse*****, vom 4. 11. 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 8. 10. 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Pernegger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. L.K in der Beschwerdesache B.L, O.Str. 2, L.a.D., gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 12.01.2012, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Daniel Graschitz LL.M.(WU) in der Finanzstrafsache ***Beschwerdeführerin***, ***Adresse Beschwerdeführerin***, vertreten durch Mag. Ulrich Hiob, Lazarettgasse 29 Tür 12, 1090 Wien gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Jänner 2026…
…für Betrugsbekämpfung eine unvollständige Aktenabschrift aushändigen sollte, bleibt nur die Möglichkeit, dass es nie zu einer solchen Zustellverfügung kam. Beweis: Akt des ABB zu GZ FV-***8***, in Augenscheinnahme des USB-Stick mit der Aktenabschrift vom 05.10.2023, weitere Beweise vorbehalten Die Frage der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., ......straße, .... Innsbruck, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22.4.2015 betreffend Erklärung eines Aussetzungsantrages vom 12.2.2015 als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2 BAO) zu Recht erkannt…
…1 ZustG die von den Behörden in der Zustellverfügung (§ 5) namentlich als solche bezeichneten Personen. Gemäß § 5 ZustG ist die Zustellung von der Behörde zu verfügen, deren Dokument zugestellt werden soll. Die Zustellverfügung hat den Empfänger möglichst eindeutig zu bezeichnen und die für die Zustellung…
…2 Wiener Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe von 365,00 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit 74 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, und schrieb Verfahrenskosten von 36,50 Euro vor. Hinterlegung In der Zustellverfügung des Straferkenntnisses vom 14. 3. 2018 wurde die Zustellung an den Bf ***[VN1]*** ***[NN1]*** als Empfänger…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache betreffend das Vorbringen der Bf., in der beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, aufgenommenen Niederschrift über die Vernehmung von Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren vom 22. September 2014, zu deuten A. möglicherweise als Beschwerde…
…ObS 221/92; Stoll, BAO I 1061). Die Zustellbehörde hat bei Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung (in der Regel nach Einlangen der Vollmacht) an den Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Der Zustellungsbevollmächtigte ist in der Zustellverfügung grundsätzlich als Empfänger (§ 2 Z 1 ZustellG) zu bezeichnen (§ 9 Abs. 3 ZustellG; Raschauer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, bzw. ***1***,Republik Zypern, betreffend Beschwerde vom 6. Juli 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 17. März 2023 betreffend Einkommensteuer 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 260…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Roland Gabl Rechtsanwalts- Kommandit-Partnerschaft, Museumstraße 31a, 4020 Linz, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen Beschwerdeführer-Name, Adresse-Beschwerdeführer, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Mai 2016 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 29. April 2016 betreffend Zwangsvollstreckung wegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch XX, vertreten durch RA_, über die Beschwerde vom 04.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 10.03.2017, betreffend I. Zurückweisung eines Antrags…