…dem die Zustellung einer Sendung in Papierform zu erfolgen hat, wobei sich der Begriff Ort auf die Abgabestelle selbst bezieht und nicht etwa auf die Gemeinde (Ritz/Koran, BAO7 § 2 ZustG Rz 6). Wenn ein Empfänger mehrere Abgabestellen hat, kann die Behörde eine davon auswählen…
…ist. Zu Spruchpunkt VII Sollte die beschwerdeführende Partei der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig gewesen sein, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit einer Zustellung eines deutschsprachigen Schriftstücks an einen italienischen Staatsbürger in Italien, der - offenbar (vorbehaltlich der Angaben zu Spruchpunkt VI) - die Entgegennahme verweigert…
…seien, mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 BAO und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…seien, mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 BAO und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…seien, mit 18.07.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 BAO und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…2020 ein Nebenwohnsitz in ***13*** (Unterkunftgeber ***14***) ausgewiesen. Üben Sie dort Ihren Beruf als Personenbetreuerin wieder aus? Können behördliche Schriftstücke an diese Adresse zugestellt werden oder wünschen Sie eine Zustellung weiterhin an Ihren Familienwohnsitz in Rumänien? Zu diesem Vorhalt, dem als Beilage eine Ablichtung der…
…2020/13/0056). Dies erfolge in der Begründung des Haftungsbescheides (VwGH 25.7.1990, 88/17/0235). Der Hinweis auf ein anderes, dem Haftungspflichtigen bekanntes Schriftstück, wie etwa der Verweis auf einen (dem Haftungspflichtigen bekannten) Prüfungsbericht könne ausreichen (VwGH 17.8.2020, Ra 2020/13…
…Zustelldatums dem Geschäftsführer und in weiterer Folge dem steuerlichen Vertreter nicht aufgefallen ist, wird hier auch dadurch begünstigt, dass offensichtlich auch sonst für das Eingangsdatum von Poststücken hilfreiche Dokumente wie das Kuvert nicht mithochgeladen werden. Eine konkrete Nachfrage über die Art der Zustellung (Post oder…
…Robert Igali-Igalffy Rechtsanwalt in 1030 Wien Landstraßer Hauptstraße 34 Auftrag und Vollmacht erteilt habe. Höflich wird um Kenntnisnahme und Zustellung sämtlicher Schriftstücke zu Handen meines nunmehr ausgewiesenen Rechtsvertreters ersucht. Rechtzeitigkeit der Beschwerde/Beschwerdeerklärung Das nunmehr bekämpft Erkenntnis des Finanzamtes Wien 9/18/19/Klosterneuburg…
…bereits UFS 28.2.2008, ZRV/0034-Z1W/07). Auf dem Zustellnachweis selbst sind nämlich mehrere Schriftstücke ausdrücklich angeführt. Es entspricht den Gepflogenheiten des Finanzamtes, mehrere zusammengehörende Schriftstücke eines Tages (in der Beschwerdevorentscheidung wird ausdrücklich auf die Bescheide betr. das Jahr 2015 verwiesen) gemeinsam zu…
…bei der in ihrem Ermessen stehenden Auswahl unter mehreren Abgabestellen eine zweckmäßige taugliche Abgabestelle auswählen und gegebenenfalls auch geäußerte Wünsche des Empfängers berücksichtigen; der Empfänger hat aber kein subjektives Recht auf zweckmäßige Auswahl (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 2 ZustellG Rz 9 und Riesz in Frauenberger…
…es einer Rechtsanwaltskanzlei wohl zumutbar, die Anbringen so klar zu verfassen, dass keine exzessive Interpretation notwendig ist. Ad III. Bei der nach Ansicht des Beschwerdeführers anzuwendenden Richtlinie EG 1393/2007 handelt es sich um die Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil…
…Amtshilfe in Steuersachen. Diese Amtshilfe kann gegebenenfalls auch Maßnahmen von Justizbehörden umfassen. (2) Die Amtshilfe umfasst a) den Informationsaustausch, einschließlich gleichzeitiger Steuerprüfungen und der Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, b) die Unterstützung bei der Beitreibung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen, und c) die Zustellung von Schriftstücken. (3) Eine…
…seien, mit 18.7.2011 entgegen genommen. Sie wisse nicht, welche Bescheide der Steuerberater zu dem von ihm angegebenen Datum übernommen haben sollte. In dem RSb-Kuvert seien sämtliche Schriftstücke betreffend § 200 Abs. 2 BAO und die NF-Bescheide enthalten gewesen. Das einzige Manko wäre…
…früheres Datum auf dem Kuvert vermerkt wurde, das dann gleichzeitig für das "Scandatum" herangezogen wurde. Das Bundesfinanzgericht forderte das Finanzamt Wien 8/16/17, das für die gemeinsame Posteingangsstelle des Finanzzentrums Wien zuständig ist, auf, die Vorgehensweise bei Schriftstücken, die einen unlesbaren Poststempel oder gar…