…sind. Die Bekanntgabe erfolgt nach lit. a bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1…
…2 sind die Abs. 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter…
… 188 BAO sieht § 101 Abs. 3 BAO eine Zustellfiktion vor. Danach gilt die Zustellung schriftlicher Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind, mit der Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person an alle Mitglieder der Personenvereinigung als…
…Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BGBl. I Nr 99/2006) wurde bei der Bestimmung des § 191 BAO folgender Abs 5 angefügt: "(5) Werden in einem Schriftstück, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides (§ 188) hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr…
…die „Zustellfiktion des § 101 Abs 1 BAO“ fehle. Die Aufhebungsanträge gemäß § 299 BAO vom 9.10.2007 als auch „der dazu ergangene Bescheid“ vom 15.1.2008 bezögen sich auf diesen Nichtbescheid. § 19 BAO lautet: „(1) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte…
…Miteigentümer Rechtswirkungen entfaltet. Die Zustellung von Einheitswertbescheiden unter Anwendung der im § 101 Abs. 3 BAO normierten Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll (vgl. VwGH 05.10.1994, 94/15/0001) setzt nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 101…
…gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen. Es steht damit fest, dass es sich bei den Feststellungsbescheiden 2012 bis 2014 um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. Der Feststellungsbescheid 2017 vom 23.05.2019 war adressiert an die Miteigentümer-gemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***". Aufgrund…
…verschiedenen vorgesehenen Zustellfiktionen: § 101 Abs. 3 BAO für Zwecke des Feststellungsverfahrens sowie andererseits § 101 Abs. 1 BAO für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung, sofern diese mittels eines einheitlichen Abgabenbescheides erfolgt. Die aus den Eigentümern der Liegenschaft für die Zwecke der Einheitswertfeststellung und Grundsteuermessbetragsfestsetzung bestehende Personengemeinschaft ohne eigene…
…2 sind die Abs. 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter…
…Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis war Dr. Michael Kotschnigg eingeräumt, ein Widerspruch iSd § 81 Abs. 6 BAO wurde nicht erhoben. Die mit 28.05.2024 datierte - als Erkenntnis intendierte - Erledigung des Bundesfinanzgerichtes zu dieser Beschwerdesache hat keinen Hinweis auf die Zustellfiktion des…
…oder bei der angegebenen Abgabenbehörde eingebracht wurde. § 191 BAO lautet: § 191. (1) Der Feststellungsbescheid ergeht a) in den Fällen des § 186: an denjenigen, dem die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) zugerechnet wird, wenn jedoch am Gegenstand der Feststellung mehrere beteiligt sind, an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene…
…P KEG) genannt. Ein expliziter Hinweis auf das Vorliegen von atypisch stillen Beteiligungen fehlte gänzlich. In weiterer Folge fand bei der Bf eine Außenprüfung betreffend die Abgabenarten Umsatzsteuer und Einkommensteuer (einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung) über die Zeiträume 2002 bis 2005 statt. Im Zuge dieser versagte…
…für ausgeschiedene Gesellschafter (Mitglieder) von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit hinsichtlich der vor dem Ausscheiden gelegene Zeiträume und Zeitpunkte betreffenden Maßnahmen bestehen, solange dem nicht von seiten des ausgeschiedenen Gesellschafters (Mitglieds) oder der vertretungsbefugten Person widersprochen wird. Somit wirkt diese Zustellfiktion auch für bereits ausgeschiedene…
…Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BGBl. I Nr 99/2006) wurde bei der Bestimmung des § 191 BAO folgender Abs 5 angefügt: "(5) Werden in einem Schriftstück, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides (§ 188) hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr…
…Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BGBl. I Nr 99/2006) wurde bei der Bestimmung des § 191 BAO folgender Abs 5 angefügt: "(5) Werden in einem Schriftstück, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides (§ 188) hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr…
…191 Tz 4 unter Hinweis auf VwGH 21.4.2005, 2003/15/0022). § 101 Abs. 3 BAO sieht eine Zustellfiktion vor. Danach sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c)…
…einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). § 81 BAO bestimmt wie folgt: 1) Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten…
…VwGH: "… An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere …" Verweis auf Judikaturlinie des VwGH: Wirkung eines Feststellungsbescheides nur, wenn Bescheid in seinem Spruch seinen Adressaten gesetzmäßig bezeichnet und wenn der Bescheid zugestellt ist oder kraft Zustellfiktion als zugestellt gilt. An der…
…oder bei der angegebenen Abgabenbehörde eingebracht wurde. § 191 BAO lautet: § 191. (1) Der Feststellungsbescheid ergeht a) in den Fällen des § 186: an denjenigen, dem die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) zugerechnet wird, wenn jedoch am Gegenstand der Feststellung mehrere beteiligt sind, an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene…
…mangels Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO keine Rechtswirkungen entfaltet. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist (aus rein verfahrensrechtlichen Gründen) zunächst nicht die Frage, ob die Festsetzung der Abwassergebühren zu Recht oder zu Unrecht erfolgte und ob die Bescheide vom 24. und 25. April 2017 bei…