…Eine allfällige objektiv gegebene Säumigkeit der Finanzstrafbehörde bei der Erstattung vorheriger Zwischenberichte in 3-Monats-Abständen nach § 100 Abs. 2 Z 3 StPO hat für sich alleine - unter der Annahme eines außerhalb der staatsanwaltschaftlichen Sphäre liegenden Verwaltungsexzesses - noch keine ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt…
…weshalb also nur mehr Eingriffe der Staatsanwaltschaft in subjektive Rechte der Kontrolle des Strafgerichtes unterliegen. Als subjektive Rechte sind laut Fabrizy/Kirchbacher, StPO14 § 106 Rz 2, solche zu verstehen, welche die Voraussetzungen und Bedingungen festlegen, die bei Ermittlungen bzw der Ausübung von Zwang gegenüber Betroffenen…
…die Zuständigkeit des Gerichtes für Abgabenhinterziehungen. Es ist demnach weder während jeder abgabenbehördlichen Prüfung, sobald sich nur auf objektiver Tatseite abzeichnet, dass eine Abgabennachforderung in einer Höhe bestehen könnte, die im Fall einer Abgabenhinterziehung ein gerichtliches Finanzstrafverfahren nach sich zu ziehen hätte, noch bei Vorlage…
…durch das BFG nunmehr festzustellen war, ist die Zuständigkeit der Abgabenbehörde mit Datum 19. Februar 2018 an das Finanzamt Wien-2 übergegangen. Diese Tatsache war augenscheinlich auch der Beschwerdeführerin (der steuerlichen Vertretung) bekannt, da in der vorliegenden Beschwerde bereits die aktuelle, neue Steuernummer des Finanzamtes…
…bezüglich Zinsenanteil (? unverzinst ?) /und /oder nur Wertsicherung 6.Überprüfung in Richtung Fälligkeitszeitpunkt zu Wertsicherungsbeträgen (zB. mögliche Endfälligkeit -siehe auch Punkt 2.Stundung/Verzicht?) 7.Welche Beträge würden bei sofortiger gänzlicher Entrichtung des Kaufpreises zum Ansatz gekommen sein (gleich viel oder weniger ?) 8. Relation der Wertverhältnisse…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
… 1 leg. cit.). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann bei Vorliegen einer Abfuhrpflicht nach originär-innerstaatlichem Recht eine Abfuhr der Abzugsteuer nach § 99 EStG 1988 nur dann unterbleiben, wenn alle Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung für eine Entlastung an der Quelle in unmittelbarer Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…01.01.2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Gemäß § 323 Abs 38 erster Satz BAO…
…ist auszuführen, dass die BF im gegenständlichen Verfahren nur ihr damaliges Einkommen bekanntgegeben hat und ausgeführt hat, dass sie über keine Ersparnisse verfüge. Die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit umfasst jedoch nach dem Verständnis des BFG das Einkommen und das gesamte Vermögen eines Haftungspflichtigen, wie zB…
…Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand, kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision unzulässig ist. (6) Gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes kann wegen Rechtswidrigkeit Revision erheben: 1. wer durch das Erkenntnis in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet; 2. die belangte Behörde des…