…der Entscheidungspflicht im Sinne der Abgabenvorschriften (§ 284 Abs. 1 BAO) kann daher im Verfahren zur Erlassung eines Bescheides gemäß §§ 15 oder 16 COFAG-NoAG frühestens ab dem 1.2.2025 (sechs Monate nach Entstehen des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches sowie Begründung der Zuständigkeit der belangten Behörde…
…beantwortet wird. Die Rechtsfolgen betreffend die Zuständigkeit zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ergeben sich unmittelbar aus den oben zitierten Gesetzesbestimmungen (vgl. § 262 BAO). Dass das Bundesfinanzgericht nach Aufhebung einer Beschwerdevorentscheidung nicht mehr über den Vorlageantrag zu entscheiden hat, ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Bestimmung des …
…Auffassung, dass im Fall einer Bescheidbeschwerde jedes der zwei Verwaltungsgerichte bezüglich des in seine Zuständigkeit fallenden Rückstandsteiles zuständig wird und sich selber „seinen“ Rückstandsteil aus dem einen (Anm: zu verstehen als "1") angefochtenen Bescheid "herauspickt", ist rechtlich nicht haltbar. Vielmehr hat die belangte Behörde, MA…
…Abs 1 und 2 B-VG zu erblicken. Die belangte Behörde hat daher spätestens im Zeitpunkt der Stellung eines auf § 54b Abs 3 VStG 1991 gestützten Zahlungserleichterungsansuchens den Rückstand entsprechend der Zuständigkeit der beiden Verwaltungsgerichte zu teilen, wenn sie nicht von vornherein eine getrennte Kontenführung…
…Keines der Exemplare enthält Abfertigungs- /Versand- bzw. Eingangsvermerke. Eine Abgabenfestsetzung durch die Finanzpolizei als Organ des FA X ist den beim BFG aufliegenden Unterlagen zu den "Bescheiden" vom 21.Nov.2018 nicht zu entnehmen. Beide Erledigungen weisen als Bescheid erlassende Behörde allein das Finanzamt X…
…Anordnung der Abschiebung, die Feststellung der Duldung und die Vollstreckung Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten gemäß dem 7. Hauptstück des FPG, ... Wie das BFA der Beschwerdeführerin schon im Bescheid vom 5.2.2018 mitteilte, hat das BFA verschiedene Zuständigkeiten und ist gemäß Abs. 1 zuständige Behörde…
…auch die mit diesem Datum versehenen Aufhebungsbescheide gem. § 299 BAO für die Jahre 2016 bis 2018 mangels Zuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde aufzuheben. Da auch in diesen drei Fällen die "neuen" Umsatzbescheide, die die "alten" Umsatzsteuersachbescheide ersetzen sollten, vor den Aufhebungsbescheiden zugestellt und deshalb wirksam wurden…
…Dieses trägt das Datum 25. Juni 2025 und die Bezeichnung "Bescheid". Damit wurde der Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen. Als bescheiderlassende Behörde ist das Finanzamt für Großbetriebe angeführt. Das Dokument wurde am 2. Juli 2025 amtssigniert und als Unterzeichner ist angeführt: "Finanzamt Österreich (FAÖ)" (siehe entsprechendes…
…Abs. 3 BAO beim Finanzamt für Großbetriebe ein. Am 04. Juli 2025 wurde der Bf. ein als "Bescheid" betiteltes Schreiben (signiert 30. Juni 2025), welches im Kopf das "Finanzamt für Großbetriebe" (=FAG) als erledigende Behörde ausführt, aber eine elektronische Signatur des "Finanzamtes Österreich (=FAÖ) trägt…
…keine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung, da sich die Zuständigkeit der belangten Behörde unmittelbar aus dem Gesetz (§ 15 Abs. 3 VwGVG) ergibt. Aus diesem Grund war gemäß § 25a Abs. 1 VwGG die Unzulässigkeit der Revision für die belangte Behörde gegen das vorliegende Erkenntnis auszusprechen. Es war…
…um keine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung, da sich die Zuständigkeit der belangten Behörde unmittelbar aus dem Gesetz (§ 15 Abs. 3 VwGVG) ergibt. Aus diesem Grund war gemäß § 25a Abs. 1 VwGG die Unzulässigkeit der Revision für die belangte Behörde gegen das vorliegende Erkenntnis auszusprechen. Wien…
…den Beschuldigten vor. Die Konteneinschau sei rechtswidrig erfolgt und wäre es die Aufgabe des Spruchsenatsvorsitzenden gewesen, die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde zu prüfen. Zudem sei es auch nicht erlaubt, für dieselben Konten einmal eine Konteneinschau durch die Staatsanwaltschaft und ein zweites Mal durch die Finanzstrafbehörde zu…
…des § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Nach § 50 VStG 1991 kann die Behörde besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht ermächtigen, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben. Das…
…folgende Anmerkungen getroffen: BLZ: dieses Datenfeld ist in der GM SG-M eldung nicht gefordert und insofern wurde diese Information durch das Unternehmen für alle Kunden nicht zur Verfügung gestellt. Die Aussage in dem Feld "Daten übermittelt laut bel. Behörde" müsste lauten: "Nicht gemeldet". Identifikationsfeld…
…Ö", Laufzeit 15 Jahre mit monatlichen Pauschalraten von ca. € 150. Laut Vollmacht vom 6.3.2013 hat der Bf Steuerberaterin Mag. M N, Österreich, mit seiner Vertretung "in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden und Personen" bevollmächtigt, "die gilt auch ..…
…Personen als Sachverständige heranziehen, wenn es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten erscheint. Gemäß 52 Abs 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG - 1991 (in der Folge kurz: AVG) kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Weil von der beschwerdeführenden Gesellschaft (Bf.) keine Abgabenerklärungen für 2009 eingebracht worden waren, wurden die den Bescheiden vom 20.07.2011 betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2009 zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO im Schätzungsweg ermittelt. Gleichzeitig erließ die belangte Behörde Bescheide…
…Bedeutung, da sich die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes unmittelbar aus den angeführten Gesetzesstellen ergibt. Aus diesem Grund war gemäß § 25a Abs. 1 VwGG die Nichtzulässigkeit der Revision für die belangte Behörde gegen den vorliegenden Beschluss auszusprechen. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 26. Juni 2020
…der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaaten nicht aus Gründen einschränken, die in den so genannten koordinierten Bereich fallen. Bereits im angefochtenen Erkenntnis hat die belangte Behörde unter Anführung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dargelegt, dass sich die Anwendung österreichischen Rechts und die Zuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde…
…der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaaten nicht aus Gründen einschränken, die in den so genannten koordinierten Bereich fallen. Die belangte Behörde hat bereits im angefochtenen Erkenntnis unter Anführung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dargelegt, dass sich die Anwendung österreichischen Rechts und die Zuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde…