… 22 UStG 1994 formal ordnungsgemäß erklärt wurden, verbunden mit bestimmten - allerdings nicht vollständigen - Umsätzen für die Getränke (Zusatzsteuer). Dies bedeutet - im Zusammenhang auch mit den diesbezüglich abgegebenen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen und der an sich vertretbaren Rechtsansicht, dass der Buschenschank "***17***" Teil des land- und forstwirtschaftlichen…
… 22 UStG 1994 formal ordnungsgemäß erklärt wurden, verbunden mit bestimmten - allerdings nicht vollständigen - Umsätzen für die Getränke (Zusatzsteuer). Dies bedeutet - im Zusammenhang auch mit den diesbezüglich abgegebenen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen und der an sich vertretbaren Rechtsansicht, dass der Buschenschank "***17***" Teil des land- und forstwirtschaftlichen…
…Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen, soweit nicht in der Pauschalierung enthalten | 650,60 € | Davon sind zu versteuern mit: 10% Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Bemessungsgrundlage: 650,60 € | Umsatzsteuer 65,06 € | Summe Umsatzsteuer | 65,06 € |
…und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen, soweit nicht in der Pauschalierung enthalten | 2.174,67 € | Davon sind zu versteuern mit: 10% Umsätze mit Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Bemessungsgrundlage: 2.174,67 € | Umsatzsteuer 217,47 € | Summe Umsatzsteuer
…soweit nicht in der Pauschalierung enthalten | 0,00 € | Davon sind zu versteuern mit: 10% Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Bemessungsgrundlage: 370,78 € | Umsatzsteuer 0,00 € | Summe Umsatzsteuer | 0,00 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in…
…soweit nicht in der Pauschalierung enthalten | 370,78 € | Davon sind zu versteuern mit: 10% Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Bemessungsgrundlage: 370,78 € | Umsatzsteuer 37,08 € | Summe Umsatzsteuer | 37,08 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in…
…soweit nicht in der Pauschalierung enthalten | 0,00 € | Davon sind zu versteuern mit: 10% Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Bemessungsgrundlage: 0,00 € | Umsatzsteuer 0,00 € | Summe Umsatzsteuer | 0,00 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in…
…soweit nicht in der Pauschalierung enthalten | 0,00 € | Davon sind zu versteuern mit: 10% Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Bemessungsgrundlage: 0,00 € | Umsatzsteuer 0,00 € | Summe Umsatzsteuer | 0,00 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in…
…Abs. 3 anzuwenden ist, wird die Steuer für diese Umsätze mit 13% der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Die diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuerbeträge werden jeweils in gleicher Höhe festgesetzt. (2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1 haben für die Lieferungen von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten, die weder in …
… 22 Abs. 2 UStG 1994 ist für Getränke, die innerhalb der Betriebsräume einschließlich der Gastgärten (Buschenschank) ausgeschenkt werden, die Zusatzsteuer zu entrichten. Laut Auszug aus dem Zentralen Gewerberegister hat die Abgabenpflichtige zwischen 2001 und 2010 eine Buschenschank in der Gemeinde H***** angemeldet. Nach Mitteilung der…
…ein Betrag von 10 % Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte. Dies bedeutet, dass aus dem Buschenschank aufgrund der Vorgabe, er sei unter die Landwirtschaft zu erfassen und unterliege daher einer Pauschalierung, jeweils pro Jahr nur diese Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte einbekannt wurde. Der Verkürzungsbetrag ist…
…2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1 haben für die Lieferungen der in der Anlage nicht angeführten Getränke und alkoholischen Flüssigkeiten eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 8% der…
…2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1 haben für die Lieferungen der in der Anlage nicht angeführten Getränke und alkoholischen Flüssigkeiten eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 8% der…
…2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1 haben für die Lieferungen der in der Anlage nicht angeführten Getränke und alkoholischen Flüssigkeiten eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 8% der…
…2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1 haben für die Lieferungen der in der Anlage nicht angeführten Getränke und alkoholischen Flüssigkeiten eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 8% der…
…2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1 haben für die Lieferungen der in der Anlage nicht angeführten Getränke und alkoholischen Flüssigkeiten eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 8% der…
…2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1 haben für die Lieferungen der in der Anlage nicht angeführten Getränke und alkoholischen Flüssigkeiten eine zusätzliche Steuer von 10% der Bemessungsgrundlage, soweit diese Umsätze an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden, eine zusätzliche Steuer von 8% der…
…ist laut www.wlw.at "Grafik-Design, Werbeagentur und Werbeberatung". Die seitens der ***Name Marketingunternehmen*** erbrachten Leistungen für Entwicklung eines Corporate Designs werden durch das Bundesfinanzgericht als mit einem Firmenwert vergleichbar angesehen. 3. Die Informationen über den Mietgegenstand, den Mieter und die Höhe der Mieten…
…soweit nicht in der Pauschalierung enthalten | 2.262,00 € | Davon sind zu versteuern mit: 10% Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Bemessungsgrundlage: 2.262,00 € | Umsatzsteuer 226,20 € | Summe Umsatzsteuer | 226,20 € | Gesamtbetrag der…
…Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt als GmbH an mehreren Standorten in der Obersteiermark Fitnessstudios. Im Unternehmen fand eine abgabenbehördliche Außenprüfung statt, anlässlich der für verabreichte Elektrolyt-Getränke, die bisher mit dem ermäßigten Steuersatz versteuert wurden, nun als eine dem Normalsatzsteuersatz zu qualifizierende Nebenleistung zur Hauptleistung „Körpertraining im…