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BFG RV/7100724/2021Keine Betriebsausgaben iZm Zahlungen für die Erbringung schwer fassbarer Leistungen infolge fehlender exakter Leistungsbeschreibung; Keine Betriebsausgaben für Aufwendungen, wenn dem Ersuchen nach Empfängernennung nicht Folge geleistet wird; Zusatzsteuer gem. § 22 Abs 3 KStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache Bf***, Bf-Adr*** vertreten durch Winternitz & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Burgring 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2…

BFG RV/7100832/2020UVA nach Regelbesteuerung ersetzen nicht das Erfordernis einer Optionserklärung, in der ausdrücklich auf die USt-Pauschalierung verzichtet wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2024

…erklärten Vorsteuern, Nichtanerkennung der erklärten Vorsteuern im Zusammenhang mit Umsätzen nach § 19 Abs. 1 UStG, die erklärten Umsätze mit Normalsteuersatz 20% sind auf die 7%ige Zusatzsteuer für umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte abzuändern (§ 22 Abs. 2 UStG)." Mit diesen USt-Bescheiden wurde für 2017 Umsatzsteuer…

BFG RV/2100091/2013Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: Antrag gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994) setzt Nachweis über tatsächliche Übergabe des Antrages an die Post voraus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2015

…die Absicht des Verzichtes hervorgehe. So könnten etwa Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Umsatzsteuererklärungen die erforderliche ausdrückliche Erklärung nicht ersetzen, ebenso wenig der Nichtausweis einer Zusatzsteuer in der Kennzahl 052 in einer Umsatzsteuervoranmeldung und auch nicht die der Umsatzsteuervoranmeldung beigeschlossenen Rechnungen. Auch eine Verzichtserklärung gemäß § 6 Abs…

BFG RV/7101475/2015Mietvertrag zwischen verbundenen Unternehmen; Corporate Design als Firmenwert; Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2024Teil 2/3

…2024 ist bis zur Erlassung des gegenständlichen Erkenntnisses nicht beantwortet worden und wurde daher eine Empfängernennung nicht durchgeführt. Es war daher dem in der Honorarnote ausgewiesenen Betrag auch aus diesem Grund die Abziehbarkeit als Betriebsausgabe zu versagen und darüber hinaus eine Zusatzsteuer gemäß § 22 Abs…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 3/6

…ein Betrag von 10 % Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte. Dies bedeutet, dass aus dem Buschenschank aufgrund der Vorgabe, er sei unter die Landwirtschaft zu erfassen und unterliege daher einer Pauschalierung, jeweils pro Jahr nur diese Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte einbekannt wurde. Der Verkürzungsbetrag ist…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 5/6

… 22 UStG 1994 formal ordnungsgemäß erklärt wurden, verbunden mit bestimmten - allerdings nicht vollständigen - Umsätzen für die Getränke (Zusatzsteuer). Dies bedeutet - im Zusammenhang auch mit den diesbezüglich abgegebenen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen und der an sich vertretbaren Rechtsansicht, dass der Buschenschank "***17***" Teil des land- und forstwirtschaftlichen…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 6/6

…die *** eingereicht, die eben ihrem Kenntnisstand zum Umfang des Betriebes des Buschenschanks und dessen Erfassung unter der Landwirtschaft der beiden Beschuldigten entsprechend jeweils lediglich Zusatzsteuer für nicht buchführungspflichtige Landwirte in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen aufgenommen hat. Mit der Behauptung unter Pauschalierungsbestimmungen zu fallen, wurde eine abgabenrechtliche Anzeige…

BFG RV/7100053/2019Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2021Teil 1/2

…der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2017: 650,60 € Bmgl. netto für innergemeinschaftliche Erwerbe 20%: 2017: --- Bekanntgabe der maßgebenden Einheitswerte Mit E- Mail vom 5…

BFG RV/7101203/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2021Teil 1/2

…Mit E- Mail vom 23. Jänner 2019 gab die steuerliche Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2015: ---. Bmgl. netto für ig. Erwerbe 20%: …

BFG RV/7100054/2019Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2021Teil 1/2

…Mit E- Mail vom 23. Jänner 2019 gab die steuerliche Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2017: ---. Bmgl. netto für ig. Erwerbe 20%: …

BFG RV/7105467/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2021Teil 1/2

…vom 23. Jänner 2019 gab die steuerliche Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2016: 2.174,67 €. Bmgl. netto für ig. Erwerbe…

BFG RV/7105465/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2021Teil 1/2

…Mit E- Mail vom 23. Jänner 2019 gab die steuerliche Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2016: ---. Bmgl. netto für ig. Erwerbe 20%: …

BFG RV/7101202/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2021Teil 1/2

…Mit E- Mail vom 23. Jänner 2019 gab die steuerliche Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2014: ---. Bmgl. netto für ig. Erwerbe 20%: …

BFG RV/7101201/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2021Teil 1/2

…Mit E- Mail vom 23. Jänner 2019 gab die steuerliche Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2013: ---. Bmgl. netto für ig. Erwerbe 20%: …

BFG RV/7100055/2019Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2021Teil 1/2

…Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2017: --- Bmgl. netto für innergemeinschaftliche Erwerbe 20%: 2017: --- Bekanntgabe der maßgebenden Einheitswerte Mit E- Mail vom 5…

BFG RV/7105466/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2021Teil 1/2

…die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2016: 370,78. Bmgl. netto für innergemeinschaftliche Erwerbe: 2016: ---. Bekanntgabe der maßgebenden Einheitswerte Mit E- Mail vom 5…

BFG RV/7101196/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2021Teil 1/2

…bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2014: --- Bekanntgabe der maßgebenden Einheitswerte Mit E- Mail vom 5. Februar 2019 gab die steuerliche Vertretung die hinsichtlich der beschwerdeführenden Gesellschaft maßgebenden Einheitswerte für den Streitzeitraum bekannt…

BFG RV/7101197/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2021Teil 1/2

…bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2015: --- Bekanntgabe der maßgebenden Einheitswerte Mit E- Mail vom 5. Februar 2019 gab die steuerliche Vertretung die hinsichtlich der beschwerdeführenden Gesellschaft maßgebenden Einheitswerte für den Streitzeitraum bekannt…

BFG RV/7101195/2018Keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Einschränkung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte gemäß § 22 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2021Teil 1/2

…Mit E- Mail vom 23. Jänner 2019 gab die steuerliche Vertretung die von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt: [...] Für den Beschwerdezeitraum ergibt dies für die hier beschwerdeführende GesBR: Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2013: ---. Bmgl. netto für ig. Erwerbe 20%: …

BFG RV/7101189/2018Kein unionsrechtliches Erfordernis einer über das Vorliegen der in § 22 UStG 1994 genannten Kriterien hinausgehenden Einzelfallprüfung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.02.2019Teil 3/6

…von der beschwerdeführenden Gesellschaft beantragten Bemessungsgrundlagen wie folgt bekannt (hier wiedergegeben für die Jahre 2013, 2014 und 2015): Bmgl. netto für Umsätze mit Zusatzsteuer 10%: 2013: 2.626,00 €, 2014: 3.085,13 €, 2015: 441,49. Bekanntgabe der maßgebenden Einheitswerte Mit E- Mail…