…zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern. Das gilt auch für sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmern erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen…
…zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern. Das gilt auch für sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmern erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen…
…ob ein Zusammenschluss seine Mitglieder behalten könne oder nicht (Hinweis auf EuGH 20.11.2003, C-8/01, Taksatorringen). In Anbetracht der im gegenständlichen Fall aktiv von den Zusammenschlussgemeinden aus dem Motiv der Partizipation an der Kompetenz größerer Städte im Bereich der Personalverwaltung und -verrechnung…
…zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern. Das gilt auch für sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmern erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen…
…zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern. Das gilt auch für sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmern erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen…
…zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden und soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern. Das gilt auch für sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmern erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen…
…nbsp; In den ergangenen Einkommensteuerbescheiden brachte das Finanzamt die erklärten Kapitalerträge (Steuersatz 25%) unter Anrechnung der in der Schweiz geleisteten Quellensteuern im Höchstmaß von 15% in Ansatz. Weiters wurden die bezogenen Renteneinkünfte (Schweizer Ausgleichskasse) sowie Leistungen der Pensionskasse **Bank1** (summiert 2012: € 16.715,27…
…der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung, der in Verbindung mit einer - näher dargestellten und von der GBP bei der *1* M. sowie der *1* Austria vorgenommenen - "Pensionskassenübertragung" stünde. e) Diese beiden Berufungen (nunmehr Beschwerden) wurden daraufhin ohne Erlassung einer Berufungs- bzw. Beschwerdevorentscheidung dem damals noch zuständigen…
…cc gilt auch für leistungsorientierte Zusagen, wenn sie nicht in einem ausschließlich betraglich oder im Verhältnis zu sonstigen Bestimmungsgrößen zugesagten Ausmaß zum Erbringen von Pensionsleistungen dienen. Bei Zusagen mit im Pensionskassenvertrag oder betrieblichen Kollektivversicherungsvertrag vereinbarter Beitragsanpassung darf der in sublit. cc genannte Grenzwert überschritten werden…
…Neuhervorkommen von Tatsachen sei aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen. Es sei davon auszugehen, dass aufgrund der Gehaltsabrechnungen dem Antragsteller bekannt war, wie die Beiträge zur Rentenversicherung behandelt werden. Der behauptete Umstand, dass der Dienstgeber in Deutschland 9,55% vom Bruttolohn an die Pensionskassa…
…befassen. Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte, durch eine natürliche Interessengemeinschaft verbundene Berufe ausüben (vgl. VwGH 29.6.1995, 93/15/0104). Beim ÖAAB handelt es sich weder um einen Zusammenschluss von Personen, die…
…Holzmenge führe zum Vorliegen einer - nicht nachhaltig tätigen - Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Arbeitsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Unternehmern idR zur gemeinschaftlichen Erfüllung eines Werkvertrages. Im Wirtschaftsleben bezeichnet Arbeitsgemeinschaft den Zusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in Form einer Gesellschaft…
…lit b EStG 1988 subsumierten Berufsverbände und Interessensvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte…
…befassen. Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte, durch eine natürliche Interessengemeinschaft verbundene Berufe ausüben. (vgl. VwGH 29.6.1995, 93/15/0104). Beim ÖAAB handelt es sich jedoch weder um einen Zusammenschluss von Personen…
…ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte…
…erbringen. Die obigen Ausführungen gelten auch für Zusammenschlüsse von Gemeinden (zB Verwaltungsgemeinschaften/Gemeindeverbände), soweit es sich hierbei um KöR handelt. Leistungserbringung von wirtschaftlichem Gewicht § 2 Abs 1 2. Teilstrich KStG verlangt ferner, dass die von der Einrichtung ausgeübte privatwirtschaftliche Tätigkeit "von wirtschaftlichem Gewicht" sein muss…
…befassen. Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte, durch eine natürliche Interessengemeinschaft verbundene Berufe ausüben (vgl dazu VwGH 29.06.1995, 93/15/0104). Beim ÖAAB handelt es sich weder um einen Zusammenschluss von Personen…
…sind diese Beiträge nur abzugsfähig, wenn die Berufsverbände und Interessenvertretungen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch…
…angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. Diese müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. … Bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte…
…lit b EStG 1988 subsumierten Berufsverbände und Interessensvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte…