…sondern wären sämtliche zum Todeszeitpunkt vorhandenen Vermögenswerte bei beiden Erben mit einer Hälfte zu berücksichtigen. Vorausvermächtnisse hingegen sind nach der ständigen Judikatur des VwGH nur beim Erwerb des jeweils letztwillig Begünstigten zu berücksichtigen und sind nur die restlichen Vermögensgegenstände, für die der Erblasser kein Vermächtnis…
…37 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich lediglich um eine Verteilungsbegünstigung (Progressionsermäßigung) und damit um eine Bestimmung zur steuerlichen Erfassung des Aufgabegewinnes. An der einmal erfolgten Zurechnung des Aufgabegewinnes (diesfalls beim Erblasser AA) vermag diese Bestimmung nichts zu ändern. Im Übrigen sind Veräußerungsgewinne iSd §…
…Sonderbetriebsausgaben des Jahres 2018 ausscheiden. Im Streitjahr 2018 wurde RA ***7*** laut Rechnung erst ab 1.7.2018 tätig. Im Juli 2018 war RA ***5*** bereits zum Masseverwalter bestellt und zur Vertretung der Gesellschaft berufen. Soweit daher die Tätigkeit in der "Vermeidung einer Insolvenz bzw…
…der am 3.8.2016 von der damaligen steuerlichen Vertretung StB Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., eingereichten Bankunterlagen für das Jahr 2011 von der belangten Behörde zum Vergleich zur Schätzung im wiederaufgenommenen Einkommensteuerbescheid, eine Berechnungstabelle erstellt worden. Bis 31.8.2011 sei das InvFG 1993 in…
…dass von den zuständigen Verwaltungsbehörden die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände, das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen…
…in der Höhe von ***EHW_2 EUR*** festgestellt (Zurechnung zur Gänze an den Bf.). Die Feststellung erfolgte laut Bescheidbegründung aufgrund der Erklärung und der Aktenlage. Der vor dieser Hauptfeststellung festgestellte Einheitswert hatte ***EHW_1 ATS*** (***EHW_1 EUR***) betragen. Mit Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2014…
…Vermögensverwaltungsvertrages waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers sämtliche verwaltungsgegenständlichen Wertpapiere zivilrechtlich wie wirtschaftlich im Eigentum des Erblassers und es waren diesem auch die Einkünfte daraus zuzurechnen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demjenigen zuzurechnen, dem die Befugnis oder auch nur die faktische Möglichkeit zur entgeltlichen Nutzung…
…Vermögensverwaltungsvertrages waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers sämtliche verwaltungsgegenständlichen Wertpapiere zivilrechtlich wie wirtschaftlich im Eigentum des Erblassers und es waren diesem auch die Einkünfte daraus zuzurechnen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demjenigen zuzurechnen, dem die Befugnis oder auch nur die faktische Möglichkeit zur entgeltlichen Nutzung…
…Kunden nicht derart eindeutig gegeben, würden folgende Indizien für eine Zurechnung zum Kunden sprechen: - Der Kunde könne die Depotbank wählen. - Der Kunde könne den für die Verwaltung von dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren zuständigen Berater/Manager wählen. - Die Wertpapiere des Deckungsstocks, die dem Kunden zugeordnet seien…
…7 der AVB) eingetreten. Diesfalls würde die Todesfallsleistung als Kapitalzahlung geleistet werden. Die Todesfallleistung entspricht dem Zeitwert des Anlagestocks minus der bis zum Todeszeitpunkt geleisteten garantierten Renten (§ 2.7 AVB). Vor dem Rentenbeginn ist schon seit Vertragsbeginn ein garantierter Rentenfaktor vereinbart, der allerdings noch nicht…
…lt Statistik Austria führten zur Annahme, dass das Risiko des VU vernachlässigbar sei. Im Ablebensfall nach Rentenbeginn entspreche die Todesfallleistung dem Zeitwert des Anlagestocks zu Rentenbeginn abzüglich bis zum Todeszeitpunkt bereits geleisteter garantierter Renten. Insoweit habe das VU kein Risiko. Zum Ablebensfall während der Aufschubdauer…
…Stock mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Herr ***Bf2*** bringt seine Rechte an dieser Kanzlei zur Nutzung und zum Gebrauch sowie seine Arbeitskraft in die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ein. Herr Rechtsanwalt Dr. ***A*** bringt seine Arbeitskraft in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein. Herr ***Bf2…
…dass von den zuständigen Verwaltungsbehörden die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände, das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen…
…an verbrauchsunabhängigen Kosten zu tragen gehabt, die nach dem Berechnungsprogramm zur Bewertung von Renten und wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen bei einem Bewertungsstichtag des Abschlusses des Übergabevertrages (di 9.3.2006) zu einem Gegenleistungswert von 5.275,54 € führen würden. Ebenso sei die übernommene Substanzerhaltungslast…
…ist vor Vollendung des 65. Lebensjahres bei noch aufrechtem Dienstverhältnis verstorben, weshalb Punkt II. Hinterlassenenleistungen zu tragen kam. Der verstorbene Bruder war zum Todeszeitpunkt ledig, weshalb kein Anspruch auf eine Partnerrente iSd Art 22 Kassenreglement entstanden ist. Nach Art. 24 Abs. 1 Kassenreglement wird das…
…die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz Bf.) wurden im Zuge der Errichtung der Koralmbahn für Teile ihrer landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücke aufgrund eines Kauf- und Servitutsvertrages Entschädigungszahlungen geleistet. Laut Beilage E1c zur Einkommensteuererklärung für 2012 (Ermittlung der pauschalierten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) errechnete die Bf…
… 9 Abs. 9 BFGG der unbesetzten Gerichtsabteilung 1005 zum Stichtag 10.1.2022 ab und wurde diese der Gerichtsabteilung 1062 zur Erledigung zugewiesen. Beweisaufnahme durch die zuständige Richterin Die nunmehr zuständige Richterin nahm zunächst Einsicht in die vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Aktenteile. Weiters wurde vom…
…hat der Bundesminister für Finanzen die hier noch anzuwendende, auf alle nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen Vereinbarungen über Renten und dauernde Lasten anzuwendende Verordnung zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2004), BGBl. II Nr…
…dass aufgrund des Verlassenschaftsverfahrens nach Herrn KR u.a. die Grundbuchseintragung „Einverleibung des Eigentumsrechtes für die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben zählenden Sch und Bf. je zur Hälfte“ vorgenommen werden kann. Gegen diesen Beschluss (Amtsbestätigung) erhoben die beiden Legatarinnen (Bf. und ihre Schwester) Rekurs…
…dass von den zuständigen Verwaltungsbehörden die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände, das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen…