…bestimmte Gesellschaft des Konzerns in welchem zeitlichen Umfang im Rahmen der strittigen Vereinbarung tätig wurde, kann nicht festgestellt werden. Fest steht hingegen, dass diese Leistungen erbracht wurden und fließend ineinander übergingen. Der Zweck der Zwischenschaltung der OG bestand ua darin, die Konzerngesellschaften einheitlich zu lenken…
…überblickbar - keine höchstgerichtliche Judikatur zur Frage vor, ob auch die Zwischenschaltung einer OG unter § 2 Abs 4a EStG 1988 idF des AbgÄG 2015 fällt. Andererseits hat der VwGH die Frage, ob eine Konstruktion steuerlich anzuerkennen ist, bei der in einem Konzern, bestehend aus einer (Mutter-…
…überblickbar - keine höchstgerichtliche Judikatur zur Frage vor, ob auch die Zwischenschaltung einer OG unter § 2 Abs 4a EStG 1988 idF des AbgÄG 2015 fällt. Andererseits hat der VwGH die Frage, ob eine Konstruktion steuerlich anzuerkennen ist, bei der in einem Konzern, bestehend aus einer (Mutter-…
…bestimmte Gesellschaft des Konzerns in welchem zeitlichen Umfang im Rahmen der strittigen Vereinbarung tätig wurde, kann nicht festgestellt werden. Fest steht hingegen, dass diese Leistungen erbracht wurden und fließend ineinander übergingen. Der Zweck der Zwischenschaltung der OG bestand ua darin, die Konzerngesellschaften einheitlich zu lenken…
…bestimmte Gesellschaft des Konzerns in welchem zeitlichen Umfang im Rahmen der strittigen Vereinbarung tätig wurde, kann nicht festgestellt werden. Fest steht hingegen, dass diese Leistungen erbracht wurden und fließend ineinander übergingen. Der Zweck der Zwischenschaltung der OG bestand ua darin, die Konzerngesellschaften einheitlich zu lenken…
…OG und die Tätigkeiten, die der OG zuzurechnen waren, wurden damals durch diese zwei OG Gesellschafter (= zwei Strategen) geführt. a.) besondere Grundsätze persönlicher Zurechnung der Einkünfte laut den "Zahlstellen- Erkenntnissen" des VwGH: Das FA sieht die OG im Zusammenhang mit den von den Konzerngesellschaften…
…bestimmte Gesellschaft des Konzerns in welchem zeitlichen Umfang im Rahmen der strittigen Vereinbarung tätig wurde, kann nicht festgestellt werden. Fest steht hingegen, dass diese Leistungen erbracht wurden und fließend ineinander übergingen. Der Zweck der Zwischenschaltung der OG bestand ua darin, die Konzerngesellschaften einheitlich zu lenken…
…All diese Prämissen vorausgeschickt, bestanden aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens erhebliche Zweifel an den diesbezüglichen Ausführungen der Bf.: Zwar ist die Zwischenschaltung der OG zweifellos im zeitlichen Kontext zur Konzernbildung zu sehen, die - wie eine Einschau in den elektronischen Veranlagungsakt zeigt - auch in der Gründung einer…
…All diese Prämissen vorausgeschickt, bestanden aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens erhebliche Zweifel an den diesbezüglichen Ausführungen der Bf.: Zwar ist die Zwischenschaltung der OG zweifellos im zeitlichen Kontext zur Konzernbildung zu sehen, die - wie eine Einschau in den elektronischen Veranlagungsakt zeigt - auch in der Gründung einer…
…Tätigkeit (Lenkung des Konzerns, bestehend ua aus den weiteren Gruppenmitgliedern im Einvernehmen mit den/dem anderen Gesellschafter) sechs Lohnverrechnungen mit je 6 Berechnungen des DB und DZ erforderlich gewesen. Bei der gegenständlichen Zwischenschaltung war nur eine monatliche Rechnungslegung zwischen der OG und der jeweiligen Tochter…
…bestimmte Gesellschaft des Konzerns in welchem zeitlichen Umfang im Rahmen der strittigen Vereinbarung tätig wurde, kann nicht festgestellt werden. Fest steht hingegen, dass diese Leistungen erbracht wurden und fließend ineinander übergingen. Der Zweck der Zwischenschaltung der OG bestand ua darin, die Konzerngesellschaften einheitlich zu lenken…
…Grund der Zurechnungsgrundsätze, die die RSp entwickelt hat, sind die Einkünfte wie folgt zuzurechnen: Besondere Grundsätze persönlicher Zurechnung der Einkünfte laut den "Zahlstellen-Erkenntnissen" des VwGH: Das FA sieht die OG im Zusammenhang mit den Zahlungen, die sie von den Konzerngesellschaften , darunter die Bf, erhielt…
…getragen, aus welchen sie die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Managementvertrag erwirtschaftet hat. Auch dies indiziert die Zurechnung der Einkünfte aus dem Managementvertrag an die OG (VwGH vom 28.11.2007, 2003/14/0065). dd.) Die OG trat gegenüber den Vertragspartnern (Konzerngesellschaften, darunter die Bf)…
…OG - Gesellschafter bei der Lenkung der Konzerngesellschaften, darunter der Bf, unterwegs waren, durch die OG als Leasingnehmerin unterfertigt worden sind (StB NiS ABC XU GmbH 12.5.2021, S. 3 und 5). Auch diese Umstände- das Auftreten gegenüber den Vertragspartnern- indizieren die Zurechnung der Einkünfte…
…die OG - Gesellschafter bei der Lenkung der Konzerngesellschaften, darunter der Bf, unterwegs waren, durch die OG als Leasingnehmer unterfertigt worden sind (StB NiS BFK MGmbH 12.5.2021, S. 3 und 5). Auch diese Umstände- das Auftreten gegenüber den Vertragspartnern- indizieren die Zurechnung der Einkünfte…
…welchen die OG - Gesellschafter bei der Lenkung der Konzerngesellschaften, darunter der Bf, unterwegs waren, durch die OG als Leasingnehmerin unterfertigt worden sind (Steuerberater NiS 12.5.2021, S. 3 und 5). Auch diese Umstände- das Auftreten gegenüber den Vertragspartnern- indizieren die Zurechnung der Einkünfte aus…
…für seine operative Tätigkeit für die bf GmbH keine Entlohnung erhalten. Die Reisekosten seien über die OG abgehandelt worden. Die Frage des FA, ob diese Tragung von Kosten durch die OG allenfalls im Umlageverfahren im Rahmen des Konzerns ersetzt worden sei, wurde nicht beantwortet (NiS…
…Zurechnung der von der Bf an die ***X-OG*** bezahlten Honorare (Überlassungsvergütungen) an Herrn ***A*** und Frau ***B*** (vgl dazu allgemein Leitner, ÖStZ 2014, 591 [595]). Zu § 22 Z 2 EStG 1988: Gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften…
……Sonderbetriebseinnahmen -18.947,23 €…..Sonderbetriebsausgaben 299.266,72 €…Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2008, aufgeteilt auf Ing. S1 VN1, Ing. S2 VN2 und Ing. S1 VN3 (Jahresabschluss 2008; F-Bescheid OG vom 3.5.2010 für 2008). 102.052,33 €……
…ausgewiesen wurde. Im Jahr 2007 wurde sodann eine Außenprüfung über die Jahre 2003 bis 2005 durchgeführt und dabei zunächst die Zwischenschaltung der britischen Gesellschaft E-Ltd und letztlich die Notwendigkeit zur Zurechnung der von der E-Ltd erzielten Einkünfte zum Gewerbebetrieb des Bf festgestellt. Auch…