…Da die beschwerdeführende Partei mit Anbringen vom 14. Oktober 2025 die Beschwerde betreffend den hier angefochtenen Bescheid zurückgezogen hat, war diese gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos zu erklären. Gemäß § 274 Abs. 3 Z 2 iVm Abs. 5 BAO kann im Falle der Gegenstandsloserklärung…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs. 3 BAO ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle einer Zurückziehung unmittelbar aus § 256 Abs. 3 BAO ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art 133 Abs…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus …
…die Beschwerde vom 30.1.2023 der L***N***, vertreten durch Steuerberatung Ko GmbH, 2734 Puchberg am Schneeberg, Im Kurpark 1, gegen die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagungen) für die Jahre 2017 und 2018 des Finanzamtes Österreich vom 25.11.2022, Steuernummer 1234*** den Beschluss: Die Beschwerde wird…
…erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit Datum vom 20.12.2021 erließ das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2019. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Datum…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung ergibt sich im Falle der Zurückziehung der Beschwerde oder des Vorlageantrages unmittelbar aus dem Gesetz. Es liegt daher im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art 133…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** hinsichtlich der Beschwerde vom 19. April 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr des Finanzamtes Österreich, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 und Umsatzsteuer 2011 - 2014…
…Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die mündliche Verhandlung am 18. Februar 2025 wird abberaumt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 B-VG iVm Art 144 Abs 9 B-VG nicht zulässig. Begründung Die Jahre 2014 und 2015 wurden unter Zugrundelegung der…
…hier vorliegenden Fall der Zurückziehung der Beschwerde in Betracht (vgl zB VwGH 29.4.2015, Fr 2014/20/0047, mwN; VwGH 9.9.2016, Ra 2016/02/0137). Gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG erfolgen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes, soweit nicht ein Erkenntnis (in der Sache)…
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Tatsache der Zurückziehung der Beschwerde ergibt sich aus dem Sachverhalt. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus dem Wortlaut des …
…den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG eine durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde ist nicht zulässig. Begründung Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung der Parkometerabgabeverordnung iVm dem…
…Der gegenständliche Einkommensteuerbescheid vom 20.7.2017 basiere jedoch allein auf dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes D**** zur Steuernummer ***/***5 vom 23.6.2017. Die Voraussetzung für die Aufhebung laut Antrag liege somit nicht vor. Gegen diesen Bescheid wendet sich die Beschwerde. Mit Schreiben vom 23…
…28 Abs. 1 VwGVG), regelt das VwGVG nicht ausdrücklich. Die Einstellung steht nach allgemeinem Verständnis am Ende jener Verfahren, in denen ein Erledigungsanspruch nach Beschwerdeeinbringung verloren geht, worunter auch der Fall der Zurückziehung der Beschwerde zu subsumieren ist (vgl. Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren ², § 28…
…das Beschwerdeverfahren damit (vorerst) abgeschlossen war, öffnet die rechtzeitige Einbringung eines Vorlageantrages wiederum das Rechtsmittelverfahren und ist es dadurch erst verfahrensrechtlich möglich, die im selben Schriftsatz gleichzeitig eindeutig zum Ausdruck gebrachte Zurückziehung des Rechtsmittels zu berücksichtigen. Ob die prozessuale Willenserklärung der Zurückziehung der Beschwerde nach…
…zog die Beschwerdeführerin ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 begründungslos zurück. Das Finanzamt wies den Antrag betreffend Rückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 mit Bescheid vom 22.8.2011 ab und führte hiezu aus, dass die Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…
…und § 5 WAOR Gebrauch gemacht hat, war das Beschwerdeverfahren mit Beschluss einzustellen. Eine Kostenentscheidung entfällt, da das Straferkenntnis des Magistrates nicht mit einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes bestätigt wurde (§ 52 Abs. 1 VwGVG). Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4…
…Sinn) erwachsen. Der Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung wurde erst mit Schreiben vom 22. November 2010 und somit erst vier Jahre nach Eintritt der formellen Rechtskraft gestellt. Eine nach Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides abgegebene Erklärung des Beschwerdeführers, den zugrundeliegenden…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs 3 BAO ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art 133…