…eine Zurückweisung als unzulässig. Aufgrund der Zurückweisung als unzulässig (unabhängig davon würde gleiches bei einer Gegenstandsloserklärung wegen Zurücknahme gelten) kann gemäß § 274 Abs. 3 iVm Abs. 5 BAO von einer beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Der Vorlageantrag ist daher mangels Vorliegen einer Beschwerde als unzulässig…
…kein Recht auf Erhebung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid zu, weshalb sich die Beschwerde mangels Aktivlegitimation als unzulässig erwies. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…kein Recht auf Erhebung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid zu, weshalb sich die Beschwerde mangels Aktivlegitimation als unzulässig erwies. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…vertreten durch Gerhard Peither, wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verwaltungsgeschehen Bei dem Unternehmen KEG wurde für den Zeitraum 2009…
…4.4.2016 die gegenständliche Beschwerde dem BFG zur Entscheidung vorgelegt und dabei beantragt, den Vorlageantrag des Bf. als unzulässig zurückzuweisen, weil er vor Zustellung der BVE gestellt worden und damit wirkungslos sei. Beweiswürdigung Dieser Sachverhalt ist aufgrund des Akteninhaltes, insbesondere der Zustellnachweise und Eingangsvermerke…
… 299 Abs. 1 BAO aufgehoben. Am selben Tag (15.9.2015) hat das FA die Beschwerde elektronisch zur Entscheidung an das BFG vorgelegt und deren Zurückweisung als unzulässig beantragt. Im Vorlagebericht führt das FA begründend aus, dass aus der Vorhaltsbeantwortung vom 10.9.2015 hervorgehe…
…Eingabe kein Zweifel, dass diese einer nicht Parteistellung genießenden Person zuzurechnen ist, hat die sofortige Zurückweisung zu erfolgen (VwGH vom 06.07.1999, 99/10/0129). Die Beschwerden, welche sich somit als unzulässig erweisen, sind daher bereits aus diesem Grund mit Beschluss zurückzuweisen. 2…
…Adresse, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend die am 29.06.2016 eingebrachte "Bescheidbeschwerde" gegen die Beihilfen-Bezugsmitteilung vom 31.05.2016, beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…durch RA in Anschrift2 gegen den Bescheid des FA Grieskirchen Wels vom 07.02.2008 betreffend Einkommensteuer 2004 (Arbeitnehmerveranlagung) beschlossen: Die Vorlage der Beschwerde vom 7.3.2008 durch das Finanzamt Grieskirchen Wels wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…8.2011, mit welchem die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuerbescheid 2006 abgelehnt worden sein soll, musste daher mit Beschluss (§ 278 BAO) als unzulässig zurückgewiesen werden. Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß § 243 BAO in Verbindung mit § 245 Abs. 1…
…BAO obliegt die Erlassung von Zurückweisungen (§ 260) zunächst dem Berichterstatter, wenn die Entscheidung über Beschwerden dem Senat obliegt. Gemäß § 274 Abs. 3 Zif. 1 BAO kann der Senat ungeachtet eines Antrages von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Beschwerde als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Zurückweisung als unzulässig, weil verspätet ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine…
…erweise sich eine Aufhebung der Bescheide vom 21.4.2021 als unzulässig. "Durch die Zurückweisung der Beschwerde und das Unterbleiben der Erlassung einer BVE besteht ein Rechtsschutzdefizit und hat die belangte Behörde damit den Bescheid mit Rechtswidrigkeit belastet." Am 12.7.2023 hat das FA…
…erforderlichenfalls auch wiederholt, zu verlängern, ist dem Finanzstrafgesetz fremd. Der Antrag war daher als unzulässig zurückzuweisen. Der Vollständigkeit halber bleibt festzustellen, dass zwischenzeitig eine gesetzeskonforme Beschwerde eingebracht wurde. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision…
…dem Spruch des angefochtenen Bescheides den Einspruch der Bf. als unzulässig zurückgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides ist daher zu bestätigen. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken: Die Zurückweisung eines Einspruches wegen Unzulässigkeit geht der Zurückweisung wegen Verspätung vor; und auf das Vorbringen nach einer Milderung…
…1-7/2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerden werden gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig geworden zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Gemäß § 260 Abs…
…limine als unzulässig zurückzuweisen. Da die Bf durch eine Steuerberatungsgesellschaft vertreten ist, ist eine Belehrung nach § 113 BAO über die verschiedenen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, einen in Rechtskraft erwachsenen Bescheid abzuändern, und über deren Voraussetzungen nicht erforderlich. Vorrang der Zurückweisung als unzulässig Die Zurückweisung als unzulässig gemäß…
…Linde, 5. Aufl., § 284) Als Beschlüsse kommen formale Erledigungen in Betracht, nämlich die Zurückweisung als unzulässig (§ 260 Abs 1 lit a gilt nach § 284 Abs 7 lit b sinngemäß), die Zurücknahmeerklärung (im Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs 2 oder zufolge § 86a Abs 1), die Gegenstandsloserklärung (bei…
…vom 6.6.2014 mangels (vorherigem) Ablauf der 6-Monatsfrist keine sachliche Berechtigung zukam, die darüber entscheidungsbefugte Finanzstrafbehörde im angefochtenen Bescheid jedoch dessen Abweisung und nicht die Zurückweisung (als unzulässig) ausgesprochen hat, war spruchgemäß zu entscheiden und der Bescheid vom 19.12.2014 entsprechend abzuändern. …
…wäre eine neuerliche Entscheidung darüber als Wiederholung der bereits entschiedenen Sache ein unzulässiger Eingriff in die Rechtskraft (s. zB UFS vom 31.10.2007, RV/0733-G/06; BFG vom 12.5.2014, RV/2100433/2013). Die Zurückweisung des Finanzamtes erfolgte sohin zu Recht. Auf…