…nicht berücksichtigt worden. Aus diesen Unterlagen hätte sich jedoch zum einen die Organisation der abgabepflichtigen Partei (zum Zwecke der rechtlichen Zuordnung der Honorarnoten des GF) sowie das geführte Fahrtenbuch ergeben. Dies hätte eine andere rechtliche Beurteilung und damit einen anderen Bescheidinhalt ergeben. Die beschwerdeführende Gesellschaft…
…Hinsichtlich der detaillierten Sachlage und angewendeten gesetzlichen Bestimmungen wird auf die umfangreichen Ausführungen in den Beschwerdevorentscheidungen und in den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2010 bis 2016 verwiesen. Nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) idF BGBl. II Nr. 358/1997 liegen Einkünfte bei einer Betätigung…
…geladenen Gästen. Diese Tatsache betont den privaten Charakter der Galerie. Die Galerie wurde vom Bf neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit in einem Telekommunikationsunternehmen geführt. Eine Notwendigkeit zur Erzielung eines Gewinnes oder Überschusses bestand nicht. Somit ist jedenfalls im ersten Schritt von einer Zuordnung der Betätigung zu §…
…vor. 2.) Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) idF BGBl.II 358/1997 liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht…
…Zuordnung konkreter Aufträge zur Betriebsstätte in Bratislava ist nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass fallweise Tätigkeiten im Inland zB per Laptop, ausgeübt wurden, zumal die Tätigkeit des Bf auch der Familie Y. in Österreich zu Gute kam. Im Juni 2009 stellte der…
…berücksichtigen. Nach Rechtsauslegung der Behörde wird die 100%ige Zuordnung der Einkünfte aus der Slowakei zu dieser Betriebsstätte angezweifelt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung ist eine Aufteilung der Einkünfte aus dieser Betätigung vorzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass nur 10% der Leistung der Betriebstätte in Bratislava…
…Verkauf von Grundstücken (samt Einwerbung von Grundstückserbschaften bestehende wirtschaftliche Betätigung im gegenständlichen Fall nicht als nachhaltig einzustufen sein, würde dadurch kein eigenständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31 BAO) gebildet. Auch in diesem Fall ist aber die rechtliche Zuordnung der Grundstücksgeschäfte zu einem bestehenden Zweckverwirklichungsbetrieb im Sinne des …
…der nicht nur weiteren Investitionsbedarf und eine gänzlich andere Bewirtschaftungsart mit sich brachte, sondern für dessen Umsetzung er umso mehr auf eine Änderung der herrschenden raumordnungs- und zivilrechtlichen Verhältnisse angewiesen war. Der Betätigung des Bf betreffend die Bewirtschaftung des Objekts HNr 111 in (Ort-X…
…jeweils an der anderen Personengesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligten würden ([Gf1] KG und [Gf3Gf4] KG), die persönlich erbrachten Leistungen von diesen Personengesellschaften in Rechnung gestellt würden und in Folge dessen der persönlich erwirtschaftete Gewinn mit dem Geschäftspartner geteilt werde. Die entsprechende Zuordnung der jeweils…
…des Top 11 der Liegenschaft ***5*** Wien, B, an die ***Bf1*** ist somit auszuschließen. Erwähnt sei, das selbst bei Zuordnung der Einkünfte an die ***Bf1*** kein Gesamtüberschuss entstehen würde, welche die Feststellung der BP als Liebhaberei beeinflusst. Einkommensteuerrechtliche Liebhaberei ist jede der Lebensführung zuzurechnende Betätigung…
…in einer für die Abgabenbehörde nachprüfbaren Weise. Wenn der Abgabepflichtige Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die verschiedene Tätigkeiten betreffen, noch dazu solche, die verschiedenen Einkunftsarten zuzuordnen sind, in einem einheitlichen Rechenwerk erfasst, sodass ihre nachträgliche Aufteilung und Zuordnung Schwierigkeiten bereitet, so verstößt er damit nicht nur gegen…
…Februar des laufenden Kalenderjahres ausbezahlt würden, im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen und versteuern seien. Die Zuordnung der Zahlung habe daher im Kalenderjahr 2010 zu erfolgen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. Jänner 2014 wurde die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 wie folgt als unbegründet abgewiesen: Gemäß…
…wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu befolgen verpflichtet ist. Bezieht man die gesetzliche Vorgabe…
…EStG 1988 vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitsgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. § 41 Abs…
…1 Z 1 EStG 1988 begründen, da der Bf. erst ab 20. Jänner 2012 über eine Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler verfügte. Gemäß § 23 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung…
…begründe sich aus der Vereinbarung im Anstellungsvertrag beider Gesellschafter. Eine Zuordnung der Einkünfte hätte zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu erfolgen. Für die bestehenden Vertragsverhältnisse hätte eine Gesamtbeurteilung stattzufinden, ob die Merkmale einer werkvertragsähnlichen Leistung gegenüber jenen eines Dienstverhältnisses überwiegen. Bei der Prüfung könne die…
…2 Teilsatz 1. Bei diesen Gesellschaftern komme es für die richtige Zuordnung der Einkünfte somit auf die Rechtsprechung zur Wortfolge „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ gem. § 47 Abs. 2 EStG 1988 an (VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018). Die Begründung der Betriebsprüfung, dass allein…
…gestellt worden. Der Gesprächsablauf sei genau vorgegeben gewesen und mit "mystery calls" kontrolliert worden. Zudem habe eine schriftliche Arbeitsanleitung bestanden, wonach nur zwischen 08:00 und 20:00 Uhr telefoniert werden dürfe. Bei längerer als dreitägiger Abwesenheit sei eine ärztliche Bestätigung verlangt worden. Ein Vertreter…
…bei der Arbeit als Geschäftsführer für die B-GmbH es sich nun konkret handelte. Das stand für die abgabenrechtliche Betrachtung bisher nicht im Focus (hier ging es um die Frage einer Liebhabereibetrachtung), weil das DBA-D sowohl bei Selbständigkeit als auch bei Nichtselbständigkeit einer Betätigung…
…der Tätigkeit um eine nach § 1 Abs. 1 LVO handelt; das Erkenntnis sagt dagegen nicht aus, dass die Einkunftsquelleneigenschaft schon dann (wieder) eintritt, wenn bisherige Verluste aufgeholt werden oder erstmals ein Gesamtgewinn erzielt wird; dieses, Kriterium ist gem. § 2 Abs. 4 LVO nur für Betätigungen…