…Zufluss der "***Steuerberater-Gutschriften***" wurde (ebenso wie deren Steuerpflicht) vom Beschwerdeführer außer Streit gestellt (NS Erörterungstermin 12.12.2025). Die Feststellung stand zudem mit den eigenen Notizen des Beschwerdeführers aus dem Jahr 1996 (Beschwerde zu GZ RV/7102972/2020, Beilage ./62) in Einklang, wonach eine…
…XY. Eine Übertragung der Einkünfte aus Beratungsleistungen von der natürlichen Person des Beschwerdeführers auf die juristische Person ABC GmbH kommt daher im Sinne der herrschenden Lehre nicht in Betracht, ist doch die ABC GmbH nach außen nicht in Erscheinung getreten und waren auch die Beratungshonorare…
…GmbHs unter den dort näherhin angeführten Umständen ihre (bei Erbringung durch einen Einzelunternehmer) unter § 22 Z 1 lit. b EStG fallenden Umsätze nach IST-Grundsätzen besteuern dürfen. Somit würde sich die Möglichkeit ergeben, die angefallenen Beratungshonorare nach IST und die Vermietungsumsätze nach SOLL zu versteuern…
…2004 bis 2008 bei Bf einen Zufluss von Einnahmen i.H.v. € 10.000,00 per anno festgestellt. Diese Einnahmen wurden im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesetzt, da es sich laut Aussage des Bf als Abgeltung für Vortrags- und Beratungshonorare gehandelt hat. Aus…
…Zufluss keine steuerpflichtigen Einnahmen vorgelegen wären. Mit Bescheid vom 1. Februar 2019 nahm die belangte Behörde das Verfahren betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2013 wieder auf und setzte mit Sachbescheid vom selben Tag die Einkommensteuer 2013 mit EUR 3.841,00 fest, woraus eine…
Zur Ermittlung dieser Kennzahlen im vorliegenden Fall siehe Beilage 1. Bei diesen Kennzahlen handelt es sich um eine formelle Liquidität, da sie sich auf Daten stützen, die der Bilanz unmittelbar zu entnehmen sind. Davon zu unterscheiden ist die materielle Liquidität, die in die oben angeführten…
…A GmbH zustehenden Veräußerungserlös von € 210.000,- nicht aktenkundig. So konnte die belangte Behörde dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid keinen Nachweis über einen erfolgten Zufluss des Kaufpreises auf ein Bankkonto des Bf zugrunde legen. Die belangte Behörde stützte ihre Argumentation vielmehr auf den Abtretungsvertrag vom 9…
…2008 und 2009, sowie Einkommensteuer 2005, 2006, 2007 und 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Veranlagungsjahr 2005 In der Umsatzsteuererklärung 2005 erklärte…
…diesem lediglich die Lohnzettel erstellt wurden, ob tatsächlich eine Zahlung des Lohnes erfolgt ist, ist nicht bekannt. Mittels Vorhalt dieser Rechercheergebnisse an die Abgabenbehörde wurde diese zur Stellungnahme aufgefordert sowie um aussagekräftige Unterlagen für den tatsächlichen Zufluss des Gehalts ersucht. In Beantwortung des Vorhalts teilte…
…vor dem Zuflussprinzip zukommen. Es kommt daher auf die Erwirtschaftung zB vor dem Umzug und nicht darauf an, wann der Zufluss erfolgt, und zwar selbst dann nicht, wenn eine Forderung erst nach dem Umzug fällig wird (vgl. Kofler in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), DBA-Kommentar…
…für den Monat Dezember vom Prüfer geschätzten Zuflüsse von EUR 10.000,00 sind bei Bilanzierung als Forderung zum 30.11.2012 anzusehen. b. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…der Zufluss dieser Leistung erfolgt ist. Strittig ist zudem, ob bezüglich der Besteuerung des Bf. die Verjährungsbestimmungen bei Hinterziehung anwendbar sind. III. Rechtslage 1. Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts: Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz…
…An Unterlagen wurden die Gehaltsabrechnungen für das Jahr 2008, die Einzelumsatzaufstellungen der Banken über den Zufluss der Kapitaleinkünfte und eine Aufstellung vorgelegt, aus der die gesamten in 2008 zugeflossenen Kapitalerträge und einbehaltenen Quellensteuern sowie diese aufgeteilt auf die Zeiträume bis und nach dem 1.7…
…S , Herr P , Herr K ) keine Hinweise auf einen Zusammenhang mit den Schadenshandlungen ergeben. Als Leistungsgrund auf den Honorarnoten an die drei angeführten Geschädigten ist "Beratungshonorar" angeführt. Bei den Geschädigten S und K stimmen die Rechnungsdaten (Datum, Betrag und Name) mit den Daten It. Urteil…
…17 Abs 1 UStG einen steuerpflichtigen Zufluss dar. Mangels Nachweis oder Glaubhaftmachung der Rückzahlung in Höhe von € 22.800 ist diese als Einkommensverwendung zu klassifizieren und nicht als Betriebsausgabe gem. § 4 Abs 4 EStG anzuerkennen. Damit verbleibt aus diesem Geschäft eine USt Schuld von…
…ebenso wenig aktenkundig wie eine Überweisung auf ein Bankkonto des Bf. Der Bf. bestreitet nicht nur, Geld erhalten zu haben, sondern auch, die vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht zu haben. Das Finanzamt konnte trotz Aufforderung weder die tatsächliche Erbringung der Leistung noch einen Zufluss beim Bf…
…0048). Ein Betrag ist zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn rechtlich und wirtschaftlich bzw. tatsächlich verfügen kann, wenn sich der Zufluss also wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (VwGH 31.7.2013, 2009/13/0194; VwGH 29.1.2014, 2009/13/0209…
…Sei der leistende Unternehmer gleichzeitig Gesellschafter der Schuldner-Körperschaft, sei der Zufluss mit der Fälligkeit der Forderung anzunehmen, außer die Gesellschaft sei zahlungsunfähig. Eine Zahlungsunfähigkeit der ***GmbH*** sei zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und der Fälligkeit der Forderungen nicht erkennbar gewesen. Die Konkurseröffnung sei erst am **…
…19 Abs. 1 EStG 1988 zur zeitlichen Komponente des Zahlungszuflusses). Nach Ansicht des Bf. habe es gegenständlich am seinerseitigen Zufluss der Vertreterentschädigungen gefehlt. Entscheidend für einen Zufluss ist, dass "der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich bzw. tatsächlich verfügen kann" (VwGH 25.4.2019, Ra…
…Wettbewerbsgründen nicht im Interesse der Bf. gelegen sein wird. Diverse Reisen zu Kunden der ***3*** GmbH sowie Besprechungen bei der Bank - deren Ausmaß im Übrigen nicht nachgewiesen wurde - vermögen nach Ansicht des BFG schon deshalb nichts am Charakter einer Betriebsstätte zu ändern, weil - wie obig…