…der Bf um rückwirkende Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wurde vom Finanzamt als neuerlicher Antrag gewertet, - über den nun verfahrensgegenständlich abzusprechen sein wird: Über Antrag des Finanzamtes wurde ein weiteres Gutachten durch die Fachärzte des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservicestelle) erstellt. Das Ergebnis der…
…auf Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung stehen ab Dezember 2019 zu. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Am 23.12.2024 beantragte die (durch den NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz vertretene) Beschwerdeführerin die Zuerkennung der Familienbeihilfe…
…bis Dezember 2024 bleibt weiterhin aufrecht. Der Vorlageantrag wurde eingebracht wie folgt: In dem von Ihnen übermittelten Rückforderungsbescheid (48 … 074) wurde die ausgezahlte Familienhilfe für das gesamte 2024 Jahr zurückgefordert. Die Brutto-Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe war im Jahr 2024 bei € 16.455…
…Verfahrensgang Mit Antrag vom 17. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) die Zuerkennung von Familienbeihilfe für ihren Sohn ***Sohn***: Für das angeführte Kind beantrage ich eine Zuerkennung der Familienbeihilfe ab … . Oktober 2020 Grund [blank] Personendaten zum Kind … x gültiger Aufenthaltstitel Geburtsdatum: … 10…
…02/1998 festgestellt. Das 21. Lebensjahr der Antragstellerin wurde bereits im Jahr 1985 vollendet. Die Vorausstzungen für die Zuerkennung der (erhöhten) Familienbeihilfe liegen somit nicht vor. Soweit die Beschwerdeführerin in der Beschwerde rügt, dass ihr zum Beweisverfahren kein Parteiengehör eingeräumt worden sei, ist darauf zu…
…sei jedenfalls ab der Geburt des zweiten Kindes wieder von einer neuen gesetzlichen Karenz nach §15 MSchG und damit einer Erwerbstätigkeit in Österreich auszugehen. Sie stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und die Familienbeihilfe ab Februar 2021 zu gewähren. Ermittlungen durch die Richterin…
…Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. März 2013 betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für das Kind N. ab Juni 2012, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
…auf Zuerkennung der Familienbeihilfe und Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe als unzulässig zurückgewiesen wird. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 6. September 2013 teilte das Finanzamt unter Anschluss der Bescheinigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf.[Adr.] gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 5. Februar 2009, betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für die Kinder [Kind1] (auch [Kind1.], [Kind1…
…Zuerkennung der Familienbeihilfe für den Zeitraum August 2011 bis Jänner 2015) , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der…
…371 "Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland" eine Auseinandersetzung mit der Thematik. Soweit die Beschwerdeführerin angemerkt hat, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag seien ihr antragsgemäß gewährt worden, sie könne daher die Rückforderung nicht nachvollziehen, ist auszuführen: Über die Zuerkennung von Familienbeihilfe wird grundsätzlich kein…
…und meiner Frau an der Nase herum tanzen zu koennen und so ein unwuerdiges Theater auf dem Ruecken unschuldiger Kinder abliefern zu koennen. Ich ersuche Sie daher sehr hoeflich um Beruecksichtigung all dieser Fakten und Dokumente und um Zuerkennung der Familienbehilfe fuer meine beiden Stieftoechter…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der zum Sachwalter des Beschwerdeführers (Bf.) Bestellte brachte am 7. März 2013 zwei Anträge ein: 1) Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe…
…vom 19. Mai 2026, der am 19. Mai 2026 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 09. Februar 2026, GZ RV/7101994/2025, betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 07/2023 bis 06/2024 erhobenen außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Dem Antrag wird stattgegeben. Gemäß §…
…Oktober 2025 beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung von Familienbeihilfe für ihre Kinder ***K2*** (ab Antragstellung) und ***K1*** (ab ***GebDat1***). Das AMS bestätigte am 22. Jänner 2026, dass eine Vormerkung der Beschwerdeführerin beim AMS "derzeit aus anderen Gründen" (keine vorhandene Kinderbetreuung) nicht möglich ist. Die Beschwerdeführerin…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) beantragte am 30.05.2023 die Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre beiden Kinder ab Mai 2023. Im Antrag wurde mitgeteilt, dass sie und ihre Kinder kroatische Staatsbürger seien und in…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Das Finanzamt wertete die Antwort der Beschwerdeführerin (Bf.) zum Anspruchsüberprüfungsschreiben vom 15.08.2024 als Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für die Tochter ***1*** ***2*** ab 09/20224 und wies diesen Antrag mit Bescheid vom 16.09.2024 ab. Es habe keine…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit dem am 4. September 2020 beim Finanzamt eingelangten Formular "Beih 100" beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) die Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihr Kind ***K.***. In einer am 13. Dezember 2023 eingelangten Beantwortung eines Anspruchsüberprüfungsschreibens teilte die Bf. dem Finanzamt mit…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer beantragte am 20.10.2019 mit Formblatt Beih 100 die Zuerkennung der Familienbeihilfe für seinen am ***3*** geborenen Sohn ***K*** ab September 2019, da sein Sohn seit diesem Zeitpunkt den Fachhochschul-Studiengang Smart Building an der Fachhochschule in Salzburg besuche…
…Z 1 B-VG), er ist gemäß § 279 BAO ersatzlos aufzuheben. Das FLAG 1967 kennt keine bescheidmäßige Zuerkennung von Familienbeihilfe. Gleiches gilt für den gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 gemeinsam mit der Familienbeihilfe auszuzahlenden Kinderabsetzbetrag. Steht Familienbeihilfe zu, ist diese gemäß § 11 FLAG 1967…