…VwGH 19.3.1998, 95/15/0024). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten pflichtige geklagt wird u…
…dass eine durch die ***A-Gruppe*** veranlasste strafrechtliche Verfolgung des Beschwerdeführers nach dessen endgültigem persönlichem Obsiegen im Zivilrechtsstreit im Herbst 2013 und nach der Aufhebung des Konkurses der ***X-GmbH_neu*** (vormals ***X-GmbH_alt***) nach Schlussverteilung (Verteilungsmasse lediglich 16.562,24 €) im Juni…
…geltend gemachten Kosten blieben außer Ansatz. Begründend wurde ausgeführt, dass die Zwangsläufigkeit bei Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit im Zusammenhang mit Mietrechtsstreitigkeiten nicht gegeben sei, weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen nicht berücksichtigt werden könnten. In der Beschwerde vom 22.06.2023, die sich gegen die Nichtanerkennung der…
…den im Zusammenhang mit der Scheidung geltend gemachten Aufwendungen die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung, dass Kosten eines Zivilrechtsstreites dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig seien, wenn diese lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen oder sonst Folge eines von diesem gesetzten Verhaltens…
…stellen diese zusätzlichen Ausgaben eine außergewöhnliche Belastung seiner wirtschaftlichen Lage dar. Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 und berücksichtigte die außergewöhnliche Belastung nicht, da die Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit nicht abzugsfähig seien. Die Prozesskosten seien lediglich die Folge der durch den Bf…
…AIS auf Gasse 1); Angeblich ist jedoch Gasse 3 an den Bf. [Vater] vermietet. Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom…
…Finanzamt legte die Beschwerden am 26.11.2015 an das Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und führte in der Stellungnahme zum Vorlagebericht aus, dass aufgrund des vorliegenden Sachverhalts und des anscheinend noch anhängigen Zivilrechtsstreits die Rechtsmeinung vertreten werde, dass es die Wichtigkeit der Sache erfordern würde…
…Rechtsstreitigkeiten und Interessenkonflikten auf den Weg vor die Gerichte verwiesen. Zivilprozesskosten würden dem Kläger wie dem Beklagten daher unabhängig vom Gegenstand des Zivilrechtsstreits aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Die dem Bf erwachsenen Kosten seien höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und…
…beide datiert mit 14.01.2013, wurde die jeweils geltend gemachte außergewöhnliche Belastung in Form der Kosten des Zivilrechtsstreites im Zusammenhang mit dem Hauskauf nicht anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen - Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit der Belastung und durch die Belastung wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen…
…sowie noch auszuhebender, zum Teil nicht näher dargelegter Unterlagen kann daher nicht gefolgt werden; ebenso hatte die begehrte Beischaffung der Gerichtsakten betreffend die Zivilrechtsstreitigkeiten gegen Name_Prozessgegner von amtswegen zu unterbleiben, da diese keine abweichende (steuer)rechtliche Beurteilung der Einkunftsquellen begründen könnten. Dies auch deshalb…
…dh durch die Behinderung verursacht waren und, wenn ja, ob diese zwangsläufig erwuchsen. Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie die Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen sind (VwGH 26.9.2000, 99/13/0158). Die Klagsführung der Beschwerdeführerin erfolgte…
…Beschwerde betreffend den Einkommensteuerbescheid 2017 durch das Bundesfinanzgericht beantragt. In der Begründung führt sie aus (kursive Schreibweise im Original): Der Vorlageantrag wird wegen der Nichtanerkennung der Prozesskosten (Zivilrechtsstreit) als Werbungskosten eingebracht. Diese sind aber sehr wohl nach meiner Rechtsmeinung, die sich auf die Einkommensteuerrichtlinien stützt…
…Prozess unterlegen ist. 3. BFG 31.5.2019, RV/7101614/2010: Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich die Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens sind; davon ist ua dann auszugehen…
…zum Nachteil der übrigen. Dies könne zu einem den Umständen angemessenen Aufschub führen. Die Teilungsklage basiere auf Auseinandersetzungen des Beschwerdeführers mit seiner Cousine über das Schicksal der gemeinsamen Liegenschaft. Im Zivilrechtsstreit seien Prozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG abzugsfähig, wenn sie Folge eines…
…fehlt ein eindeutiger Konnex zum hier zu beurteilenden Vertragsverhältnis vom 17.Dez. 1992 (Aussage des Bf vom 28. Febr. 2002 im Zivilrechtsstreit vor dem LGZ Graz; Übersetzung einer angeblichen Vollmachtsurkunde des A.K. vom 28. März 1994 betreffend „Deblokierung von Devisenmitteln“ im Wert von rd…
…lt. Rechnung war der 10. April 2004). Aus dem Gutachten geht auch hervor, dass die im Zivilrechtsstreit relevante Software eine Eigenentwicklung der Klägerin und damit nicht jene des Beschwerdeführers war. Icons, graphischer Inhalt sowie Design wurden von Mitarbeitern der Klägerin, den Herren G und H…
…Grabner/Wanke, EStG, § 34 Anm 28). Nach der Verwaltungspraxis, Lehre und Rechtsprechung sind etwa Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens sind. Kosten eines Strafverfahrens sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1…
…weil die Schwester und Nichten des Beschwerdeführers, gegen die der Beschwerdeführer einen Zivilrechtsstreit angestrengt hatte, in diesem Haus wohnen und sich nicht mit fremden Leuten herumschlagen wollen. Zu den Ausführungen im Vorlageantrag sind drei Punkte anzumerken: -) Erstens wurde die Wohnung Top 2 durch den Beschwerdeführer…
…Betriebsaufgabe vorliegt. Da im Beschwerdefall die beschwerdeführende Mitunternehmerschaft (Bf.) in den Streitjahren trotz Veräußerung des ***67*** weiterhin gewerblich tätig war (siehe dazu oben), sind sämtliche Fremdfinanzierungsaufwendungen (Darlehenszinsen sowie Fremdwährungskursverluste) und Zivilrechtsstreitkosten - nicht nur diejenigen, die aus dem Erwerb der Liegenschaft "***1***" resultieren - als Betriebsausgaben gemäß §…
…dass Ihnen diese Tatsache verborgen geblieben ist. Dieser Betrug ist Gegenstand eines Zivilrechtsstreites. Schadenersatzforderungen an die Beschuldigte sind daher auch im Zivilrechtswege geltend zu machen. Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erscheint in Hinblick auf die Höhe Ihres Einkommens nicht zu gering. Die Abstattung des Haftungsbetrages in Form…