…Höhe der Steuer ändert. Der inländische Abgabepflichtige, der aufgrund der Prüfung seiner Umsatzsteuervoranmeldung einen Zinsverlust durch damit verbundene verzögerte Auszahlung erleidet, ist am ehesten jenem ausländischen Abgabepflichtigen vergleichbar, der ebenfalls auf Basis einer Selbstberechnung einen Zinsverlust dadurch hinzunehmen hat, dass die Abgabenbehörde seinen Erstattungsantrag prüft. …
…späteren Aufhebung des angefochtenen Erkenntnis dieser Betrag dem Revisionswerber wieder rückerstattet werden müsste und die zwischenzeitige Zahlung zu einem Liquiditätsnachteil führen würde, der nicht vollständig kompensiert werden könne (Zinsverlust, Opportunitätskosten). Die belangte Behörde gab keine Stellungnahme zum Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab. Beweiswürdigung…
…späteren Aufhebung des angefochtenen Erkenntnis dieser Betrag der Revisionswerberin wieder rückerstattet werden müsste und die zwischenzeitige Zahlung zu einem Liquiditätsnachteil führen würde, der nicht vollständig kompensiert werden könne (Zinsverlust, Opportunitätskosten). Die belangte Behörde gab keine Stellungnahme zum Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab. Beweiswürdigung…
…zeitgerecht gestellt worden. Das Guthaben sei auf dem Finanzamtskonto belassen worden, sodass sich das Geld immer auf den Konten der Finanzverwaltung befunden habe und für diese somit kein Zinsverlust entstanden sei. Der Fehler für die verspätetete Überrechnung könne nicht der Beschwerdeführerin zugerechnet werden. Sie habe…
…beantragt und - neben der Schilderung des Verfahrensganges - die Höhe der "bisher angefallenen Kosten" mit € 26.032,04 angegeben. Der Betrag setze sich zusammen aus "Zinsverlust aus Steuerzahlungen" an Finanzämter in Österreich, aus an das Finanzamt in Deutschland bezahlten Zinsen sowie Aufwendungen für Steuerberater. 2…
…da dieser den Betrag nicht flüssig unverzinst liegen habe und eine Verwertung von Vermögen jedenfalls mit Kosten und sonstigen Nachteilen wie Zinsverlust verbunden wäre. Als Beweis wurde angeführt: „im Akt liegende Erhebungen der wirtschaftlichen Verhältnisse und Einvernahme des Revisionswerbers zu Änderungen wie auf Seite 10…
…vom 11.3.1992, 90/13/0239, zu verweisen, wonach Stundungszinsen ein wirtschaftliches Äquivalent für den Zinsverlust darstellen, den der Fiskus dadurch erleidet, dass er die geschuldete Leistung nicht bereits am Tage der Fälligkeit erhält. Dabei ist auch zu beachten, dass es sich bei Nebengebührenverfahren…
…treffe. Entscheidend sei allein, ob es infolge der verspäteten Vorschreibung zu einem Zinsverlust für die Zollbehörde gekommen sei. Für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zollschuldentstehung und dem der buchmäßigen Erfassung der Zollschuld sei daher eine Abgabenerhöhung vorzuschreiben gewesen. Die dagegen erhobene und nun gemäß …
…Oktober 2013 stattgegeben worden, in dem auf die Anforderung von Stundungszinsen hingewiesen worden sei. Die Stundungszinsen würden einen Ausgleich für den Zinsverlust bilden, den der Abgabengläubiger dadurch erleide, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Fälligkeitstag erhalte. Eine stundungszinsenfreie Bewilligung von Zahlungserleichterungen sei daher…
…7-9/12 ersucht und nur dafür einen Säumniszuschlag zu verrechnen. Auf die weiteren Ausführungen, betreffen monatlicher Guthaben, hohem Guthaben aus der UVA 11/12, Zinsverluste und bisher nie verspätet erfolgter Zahlungen, wird verwiesen. Rechtslage und Erwägungen » § 217 Abs. 1 BAO lautet: Wird eine Abgabe…
…Bescheiden ergeben, ist bedeutungslos, aus welchen Gründen diese Änderungen erfolgt sind. Da die Anspruchszinsen alleine Zinsverluste und Gewinne ausgleichen soll, ist die Berufung in diesem Punkt ebenso abzuweisen." Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer in seinem Vorlageantrag und führt, neben einer Wiederholung des Berufungsvorbringens an, dass…
…als beendet. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen." Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH vom 11.3.1992, 90…
…von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Wie bereits die Abgabenbehörde ausgeführt hat, liegt die Festsetzung von Stundungszinsen nicht in ihrem Ermessen. Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung…
…wird. Wahrzunehmen ist der Terminverlust durch Ausstellung eines Rückstandsausweises, wodurch der für die Stundungszinsenberechnung maßgebende Zeitraum nach § 212 Abs 2 dritter Satz endet. Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag…
…keinen "unverhältnismäßigen Nachteil" dar (VwGH 1.2.2018, Ra 2017/10/0202), was wohl auch für einen damit verbundenen möglichen Zinsverlust aufgrund der Nichtrückzahlung bereits beglichener Abgaben gelten wird (vgl. VwGH 12.9.2008, AW 2008/16/0011 unter Hinweis auf VwGH 16.11.2005…
…von privaten Konten für zeitnahe Ausgaben oder Anschaffungen getätigt und nicht bar aufbewahrt, um in der Folge wieder bar eingezahlt zu werden. Diese Vorgehensweise kann einem wirtschaftlich denkenden Menschen nicht unterstellt werden zumal dadurch jedenfalls ein Zinsverlust entsteht, dem kein erkennbarer Vorteil gegenübersteht. Im Gegenteil…
…oder soweit infolge einer erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, sind gemäß § 212 Abs 2 BAO Stundungszinsen zu entrichten. Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält…
…00 € nicht unerheblich -, und es selbst dann zur Auferlegung eines Verspätungszuschlages kommen kann, wenn die mit der Erklärung verbundene Abgabenschuld bereits rechtzeitig bezahlt wurde, ein "Zinsverlust" des Staates also nicht eingetreten sein kann (vgl. erneut VwGH 24.6.2009, 2008/15/0035, sowie Stoll…
…In rechtlicher Hinsicht ist diesbezüglich der Bf. nicht zu folgen, weil Stundungs- und Aussetzungszinsen völlig unterschiedliche Rechtsinstitute sind. Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH 11…
… 3, 4 und 212 Abs. 2 BAO laufend mit der Stundung entsteht. Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH 26.11.2014, 2012/13/0114). Die…