…99/13/0065). Tut er das nicht und konsumiert den Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsgewinn. Besteht die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fallen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Allein die lange Dauer eines Beschwerdeverfahrens kann somit keine Nachsicht von Aussetzungszinsen „im Sinne einer Risikoteilung“ rechtfertigen…
…verwendet 2005/14/0099 vom 14.12.2006. 4. Das Finanzamt hat das deutsche Rentensystem und seine Änderung zum 1.1.2005 gar nicht geprüft. 5. Wenn nur der Zinsgewinn im Progressionsvorbehalt besteuert wird, rutschen die deutschen Renteneinkünfte unter den Veranlagungsfreibetrag. ...." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 5…
…April 2008 antwortete die Bf., dass diese unbare Entnahme nicht verzinst worden sei. Aber es entspräche der Betrag von 2.045,97 Euro dem fiktiven Zinsgewinn, den die Gesellschafter bei einer anderweitigen Geldanlage hätten erzielen können. Von der unbaren Entnahme von 380.840,24 Euro…
…65.545,70 Euro (BFG-Aktenteil OZ 8) - Kapitalforderung 22.569,00 Euro; Zinsgewinnen der Jahre 2006 bis 2008 41.185,11 Euro [= 4.566,91 Euro + 15.232,66 Euro + 21.385,55 Euro]; Verzugszinsen 1.791,59 Euro (BFG-Aktenteil OZ 1…
…geb.). Die Pension setzte sich aus einem garantierten Fixanteil (jährlich € 7.020 bzw. monatlich € 585) und einem variablen Zinsgewinnanteil zusammen. Dieser betrug 2001 € 4.908 und ab 2004ff € 1.698. Eine Kündigung dieses Pensionsversicherungsvertrages mit sofort laufenden Rentenzahlungen wurde gemäß § 6…
…ausgesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällig lange Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen, denen außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschubes beim Abgabenpflichtigen gegenübersteht (VwGH 16.10.2002, 99/13/0065 mwN). Im Beschwerdefall habe…
…Daher sei die Bewertung gemäß § 15 Abs 2 BewG 1955 mit dem 9-fachen des Jahreswertes vorzunehmen. Der Zinsgewinn werde gemäß § 17 BewG 1955 mit 5,5% per anno angenommen. [Grafik] Hinsichtlich des Gesellschaftssteuerbescheides betreffend den Forderungsverzicht betreffend Zinszahlungen durch die ***Ch AG*** im…
…damit als dauernder Standort der Tätigkeit - und der würde sich im konkreten Fall aufgrund der langjährigen Beschäftigung bei einem österreichischen Bauunternehmen im Inland - heranzuziehen sei. Bei der Bemessung des ohnehin nicht näher bekämpften Verspätungszuschlages würde der Zeitverlauf mit dem daraus gewonnenen Zinsgewinn ins Gewicht fallen…
…vorliegen, wie genauso wenig beim ledigen Beschwerdeführer ein ausländischer Familienwohnsitz unterstellt werden könne. Bei der Ausmessung des Verspätungszuschlages würde der Zeitverlauf und der daraus gewonnene Zinsgewinn ins Gewicht fallen, sodass aufgrund fehlender Minderungskomponenten die vorgenommene Ermessungsausübung fallspezifisch ihre Richtigkeit finden würde. Aus obgenannten Gründen könne…
…Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig; dies wegen der Antragsgebundenheit der Aussetzung der Einhebung, wegen des Zinsengewinns durch den Zahlungsaufschub und weil der Abgabepflichtige durch Entrichtung der ausgesetzten Beträge das Entstehen von Zinsansprüchen verhindern kann (z.B. VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196…
…der steuerlichen Vertreterin vom 30.6.2020, S. 2 und 3). Zur Frage, ob das VU im Falle der Rentenzahlung einen risikolosen Zinsgewinn haben könnte (Mail des BFG vom 4.5.2020, S. 8): Die steuerliche Vertreterin bestritt, dass es während der Rentenphase zu risikolosen…
…weitaus später zu entrichten hatte. Wenn man den Umstand, dass es sich um hinterzogene Abgaben, die nicht unerhebliche Umsatzsteuernachforderung und den damit verbundenen Zinsgewinn sowie das Ausmaß der Fristüberschreitung betrachtet, erscheint es als durchaus angemessen, dass die belangte Behörde einen Verspätungszuschlag im Höchstausmaß von 10…
…nachgewiesen worden. Bei Ausmessung des Verspätungszuschlages seien im Rahmen des Ermessens die mangelnde Mitwirkung des Bf, der Zeitverlauf und der daraus gezogene Zinsgewinn zu berücksichtigen (im Einzelnen: siehe Berufungsvorentscheidung vom 20.3.2013). 8. Im Vorlageantrag samt nachgereichter gesonderter Begründung wird seitens des Bf, vertreten…
…§ 15 Abs. 2 BewG die Bewertung mit dem 9-fachen des Jahreswertes. Der Zinsgewinn wird gem. § 17 BewG mit 5,5% per anno angenommen. Berechnung Zinsersparnis Bemessungsgrundlagen für die Jahre 2007 - 2012: | Darlehensgeber | Jahr | Beträge | Zins- satz | Zinsen | Dauer…
…weshalb von unbestimmter Dauer ausgegangen werden müsse. Daher erfolge die Bewertung gemäß § 15 Abs 2 BewG mit dem Neunfachen des Jahreswertes. Der Zinsgewinn werde gemäß § 17 BewG mit 5,5% p.a. angenommen, woraus sich der festgesetzte Betrag ergäbe. Das befasste Finanzamt übersieht bei der…
…ohne Zinsen. Aus welchem Grund solle er Zinsen zahlen, die vor der Zeit der Rückerstattung durch die Gemeinde P. angelaufen seien. Einen Zinsgewinn durch Ratenzahlung habe der Bf. nicht erzielt. Er habe 100% der Anzeigenabgabe bereits 1990 bis 1995 an die Gemeinde P. gezahlt. Bis…
…Fall, dass ein Rückerstattungsanspruch zu spät zurückgezahlt werde, sehe die Bundesabgabenordnung keine Folgen vor. Durch die Ratenzahlung habe der Bf. keinen Zinsgewinn erzielt, sondern bis zur Rückerstattung durch die Gemeinde P. sogar eine Mehrfachbelastung zu finanzieren gehabt. Bei einer Gesamtbetrachtung sei sohin zu berücksichtigen, dass…
…Euro rückerstattet zu erhalten. Die Kosten eines solchen Umtausches übersteigen um ein Vielfaches den rückzuerstattenden 1 Euro, während die 5 Cent Mehrbelastung längst durch den Zinsgewinn der früheren Bezahlung in der Trafik eingespielt wäre; Auf den Parkscheinen keinerlei Hinweis enthalten ist, wie lange dieser seine…
…durch Übertragung vom Steuerkonto des Käufers (VSt) auf unser Steuerkonto erfolgen wird. Ich hätte also durch die verspätete Ausstellung nicht einmal einen Zinsgewinn lukrieren können. Erlauben sie mir abschließend nochmals darauf hinzuweisen, dass weder der Finanz dadurch ein Schaden entstanden noch mir daraus ein Vorteil…
…in Second Hand Polizzen gewährt. Es sollte sich dadurch ein potenzieller Gewinn für das Unternehmen ergeben. Der garantierte Zinsgewinn sollte sich nach dem 3 Monats Euribor plus 2% richten. Die Aussicht auf eine tatsächliche Rendite sollte zwischen 20 und 30% liegen. Der Gesellschafter/Geschäftsführer hat…