…nicht. Zinsen Verrechnungskonto: Es habe ein Verrechnungskonto von DAM gegeben. Dieses habe von Beginn an (2004 bis 2011) buchhalterisch einen passivseitigen Saldo, in den Prüfungsjahren 2012 bis 2014 einen aktivseitigen und im Jahr 2015 wieder einen passivseitigen gehabt. Die Sparkonten hätten, um zu "besseren" Zinsen…
…stiller Reserven kann nicht nur durch Bilanzierung, sondern auch durch Ergänzungsrechnungen zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung getroffen werden. Die nicht bekämpften Feststellungen der Außenprüfung (Zinsen Verrechnungskonto) bleiben aufrecht. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…ausgeführt, die Zinsen mit 3,5%, 10.500,00 €, des ausstehenden Betrages von € 300.000,00, angenommen. Die Beschwerde war daher betreffend dieses Beschwerdepunktes abzuweisen. Zum Einwand des Steuerberaters laut Niederschrift zur Schlussbesprechung: "Die verbuchten Zinsen, welche am Verrechnungskonto verbucht worden sind, sind…
…die Zinsen dem Verrechnungskonto angelastet. In der mit 3.4.2017 datierten "verbindlichen Vereinbarung", abgeschlossen zwischen dem Bf. und der ***3*** wird vereinbart, dass der Bilanzgewinn per 31.12.2015 in 3 Teilbeiträgen ausgeschüttet wird. Die Ausschüttung dient zur Abdeckung des Verrechnungskontos. Aus dem vorläufigen…
…die Jahre 2010 bis 2015 tätigte der [...] Feststellungen über ua. "Honorartransfer [...]/[...] zur Beschwerdeführerin" (Tz. 1), "Zinsen Darlehens-/Verrechnungskonto" (Tz. 2) und "Vermögensübertragung an den Gesellschafter/verdeckte Ausschüttungen" (Tz. 3), welche steuerliche Auswirkungen betreffend die Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie für die Körperschaftsteuer der Jahre…
…dass "diese Tatsachen" im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen seien. Steuerliche Auswirkungen für die Körperschaftsteuer 2009 würden für Zinsen am Verrechnungskonto ein Minus von EUR 1.830,06 darstellen. Im BP-Bericht wird pauschal auf die "Prüfungsfeststellungen" verwiesen, ein Verweis auf eine bestimmte Textzahl unterbleibt…
…§ 4 Abs. 4 Tz 13). Die Frage der Abzugsfähigkeit der Zinsen am Verrechnungskonto der Bf. bei der A-AG als Betriebsausgaben war bereits Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens zu GZ RV/4122-W/08, RV/4123-W/08 und RV/2534-W/09 für die Jahre 2002…
…die Verzinsung habe keinem fremdüblichen Zinssatz entsprochen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Verträgen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft würden nicht vorliegen, die Zuwächse (ohne Zinsen) am Verrechnungskonto (im Jahr 2007: 3.383,02 €; im Jahr 2008: 101.731,02 €; im Jahr 2009: 24…
…383)." Aufgrund dieser Prüfungsfeststellungen wurden die von der GmbH erklärten Zinserträge seitens der Betriebsprüfung wieder storniert. Der um die Zinsen berichtigte Saldo des Verrechnungskontos wurde in den Jahren 2009, 2010 und 2011 als verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter G gewertet. Die auf die verdeckten Ausschüttungen…
…Bilanz 2010 wird das Verrechnungsskonto Dr. K. verzinst und am entsprechenden Buchhaltungskonto Zinsenaufwand verbucht. Die Betriebsprüfung wertet die Rückzahlung des Kredites als (verdecktes) Eigenkapital. Bei diesem Betrag handelt es sich somit um keine Schuldpost. Daher kann damit in Zusammenhang auch kein (Zinsen)-Aufwand angefallen sein…
…vor, die Forderungen wurden aber angemessen verzinst, die Zinsen dem Verrechnungskonto angelastet. Der Gesellschafter selbst verfügt über keine liquiden Mittel und abgesehen von einer (It. Auskunft des Geschäftsführers) mit Bankschulden belasteten Eigentumswohnung auch über kein Vermögen. Das geprüfte Unternehmen hat keine Verbindlichkeiten an Kreditinstitute, erzielt…
…und die ***4*** zu jeweils 50 % beteiligt. Für beide Gesellschafter werden Verrechnungskonten geführt. Grundsatzvereinbarungen zu den Gesellschafterverrechnungskonten (eingeräumter Rahmen, Rückzahlungsmodalit.äten, Verzinsung, Sicherheiten, ...) lagen im Zeitraum der Außenprüfung nicht vor, die Forderungen wurden aber angemessen verzinst, die Zinsen dem Verrechnungskonto angelastet. Der Gesellschafter-Geschäftsführer Dipl…
…Gewinnerhöhung beträgt für 2009 EUR 31.200,00. c) vGA - Forderung Zinsen - bestehendes Verrechnungskonto für eine Wohnung. Die offene Forderung betreffend die Wohnung wurde nicht verzinst, was keiner fremdüblichen Verhaltensweise entspricht. Die Forderung wird mit 3% verzinst. Diese Zinsen sind als verdeckte Gewinnausschüttung außerbilanzmäßig zuzurechnen…
…4. Absatz) dann noch der Satz "Verteidiger gesteht über Nachfrage zu, dass die nicht bezahlten Zinsen das Verrechnungskonto erhöhten", so ist das (nicht expressis verbis verwendete) gestehen" hier nicht als Geständnis zu werten (möglicherweise auch nur von der Frau Vorsitzenden irrtümlich so verstanden), sondern wollte…
… die vereinbarten Zinsen wurden laufend dem Verrechnungskonto angelastet. Besichert wurde der Kredit mit einer Sicherungszession. In der Bilanz wurde dieses Darlehen nicht als Darlehen ausgewiesen, sondern als Forderungen Verrechnungskonto. Nach Ansicht des Finanzamtes ist diese Vorgangsweise (Zessionsvertrag) keinesfalls fremdüblich. Ob eine ausreichende Bonität des Gesellschafters…
…keine genauen Vereinbarungen hinsichtlich der Zinszahlungen getroffen. Die zu zahlenden Zinsen erhöhten den Forderungsstand der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter. Nach Rechtsprechung stellt eine bloße Verbuchung von Zinsen auf dem Verrechnungskonto keinen Beweis für den Abschluss eines Darlehensvertrages dar, wenn schriftliche Vereinbarungen über Zinsfälligkeiten und Rückzahlungstermine…
…abzüglich allfällig verbuchte Zinsen. Darstellung der Hinzurechnungen zur körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage: | Zeitraum | Hinzurechnungsbetrag | 2012 | 41.600,00 € | 2013 | 36.400,00 € | 2014 | 12.000,00 € | 2015 | -24.000,00 € Bescheide Streitpunkt "Verrechnungskonto" …
…Zinsen verbucht worden. Nach den vorgelegten Vereinbarungen sei das Darlehen mit 4% kontokorrentmäßig zu verzinsen. Die Verzinsung sei jedoch im Jahr 2009 nicht kontokorrentmäßig erfolgt, sondern es sei ein Durchschnitt zwischen Anfangs- und Endbestand verzinst worden. Die belangte Behörde beurteilte den Zuwachs auf den Verrechnungskonten…
…keine genauen Vereinbarungen hinsichtlich der Zinszahlungen getroffen. Die zu zahlenden Zinsen erhöhten den Forderungsstand der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter. Nach Rechtsprechung stellt eine bloße Verbuchung von Zinsen auf dem Verrechnungskonto keinen Beweis für den Abschluss eines Darlehensvertrages dar, wenn schriftliche Vereinbarungen über Zinsfälligkeiten und Rückzahlungstermine…
Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988). Solche Einkünfte unterliegen, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat…