…Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde von der Abgabenbehörde angenommen, dass die Abschlagsrechnungen bereits abrechenbare und somit umsatzsteuerpflichtige Leistungen betreffen, weshalb die Steuerschuld für diese Rechnungen nicht erst bei Zahlung, sondern bereits mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die verrechnete Leistung ausgeführt worden ist, entstehen würde…
…Fall lagen sowohl für die Wiederaufnahme als auch für die Frage des Zeitpunktes der Entstehung der Steuerschuld (Abschlagszahlungen) keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vor, insbesondere waren im Zusammenhang mit den Abschlagszahlungen Sachverhaltsfragen zu lösen, sodass die ordentliche Revision nicht zuzulassen war. 2.) Hinsichtlich der Frage…
…anders lautende Bescheide herbeizuführen Für die Anwendung des § 303 Abs. 1 BAO reicht nicht allein das Vorliegen neu hervorgekommener Tatsachen aus; hinzutreten muss, dass die Abgabenbehörde bei Kenntnis dieser Tatsachen im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide anders lautende Bescheide erlassen hätte (VwGH 19.12.1984…
…war. 2. Zur Berechnung der NoVA zum Zeitpunkt der Einbringung des Fahrzeuges: Wie und nach welchen Kriterien die Normverbrauchsabgabe zu berechnen ist, ergibt sich aus den §§ 5 und 6 NoVAG 1991 in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geltenden Fassung. Als Bemessungsgrundlage war nach §…
…ist die Steuer immer vom Grundstückswert zu berechnen. … Weist ein Steuerschuldner nach, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als der nach der Verordnung ermittelte Grundstückswert, gilt der geringere gemeine Wert als Grundstückswert. … (2) Abweichend von…
…Der Säumniszuschlag entstehe gemäß § 4 Abs. 1 BAO mit Tatbestandsverwirklichung (vgl. Ritz/Koran, BAO7 § 4 Rz 6; Stoll, BAO, 2319), im Falle des Säumniszuschlages sei dies das Versäumen der fristgerechten Entrichtung der Abgabe (vgl. Stoll, BAO, 2321). Zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld sei die…
…Aktenlage noch vor dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld mit Eintragung der Bf. ins Firmenbuch vorgelegt worden war, an die Behörde, hier an das FAGVG, rechtzeitig weiterzuleiten gehabt, wenn dies nicht durch die Partei selbst erfolgte. Ein Original des "NeuFö 1" wurde dem FAGVG nicht…
…sohin des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen, nur diese Komponente ist maßgebend und nicht etwa das zivil- oder sachrechtliche Eigentum. Zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld waren und konnten die Baukosten und Baunebenkosten nicht bekannt sein und sind diese sohin selbst bei rechtswidriger Aberkennung der…
…sohin des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen, nur diese Komponente ist maßgebend und nicht etwa das zivil- oder sachrechtliche Eigentum. Zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld waren und konnten die Baukosten und Baunebenkosten nicht bekannt sein und sind diese sohin selbst bei rechtswidriger Aberkennung der…
…wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat in verschiedenen Fällen ausgesprochen, dass das für die Annahme einer gemischten Schenkung maßgebliche Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann gegeben ist, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung (unter Zugrundelegung der Verkehrswerte im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld) in…
…Z3K/09) unter Hinweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vom 06.07.2006, 2004/07/0141 und vom 22.4.2004, 2003/07/0173) ausgesprochen, dass für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich seien. Eine beitragsfreie Verwendung…
…entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Hierbei bleiben gemäß § 4 Abs. 3 BAO in Abgabenvorschriften enthaltene Bestimmungen über den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches (der Steuerschuld) unberührt. Gemäß § 8 Abs. 3 GrEStG entsteht die Steuerschuld für…
…derselben Person an dieselbe Person anfallende Erwerbe innerhalb der letzten fünf Jahre, soweit die Steuer nach dieser Litera berechnet wurde, zusammenzurechnen; dabei sind frühere Erwerbe mit ihrem früheren Wert anzusetzen. Für die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld abzustellen…
…gegenständlichen Erwerbsvorgang ist daher im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am 9. Februar 2006 entstanden. Die in den Punkten Zehntens und Dreizehntens beigefügten auflösenden Bedingungen haben – wie bereits oben ausgeführt – keinen Einfluss auf das Entstehen der Steuerschuld und endete die Drei-Jahres-Frist der Z 1 des …
…Steuerschuld nach dem 31. Dezember 2016 entsteht, sind ausschließlich die im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zuletzt veröffentlichten Immobiliendurchschnittspreise der Bundesanstalt Statistik Österreich heranzuziehen. Diese Immobiliendurchschnittspreise dürfen nur angewendet werden, wenn das Grundstück mit den für die Bewertung eines gleichartigen Grundstückes zugrunde liegenden Kategorien der…
…derselben Person an dieselbe Person anfallende Erwerbe innerhalb der letzten fünf Jahre, soweit die Steuer nach dieser Litera berechnet wurde, zusammenzurechnen; dabei sind frühere Erwerbe mit ihrem früheren Wert anzusetzen. Für die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld abzustellen…
…1991 die Abgabe in den Fällen des § 1 Z 2, Z 3 und Z 4 NoVAG 1991 nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen ist. Damit ist der gemeine Wert im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld gemeint und nicht ein in…
…RA*** über FinanzOnline eine Grunderwerbsteuererklärung für einen zwischen der ***3*** als Veräußerer und Herrn ***Bf1*** als Erwerber am 29.4.2021 abgeschlossenen Kaufvertrag beim Finanzamt Österreich (kurz FA) ein. Diese Abgabenerklärung, in der als Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld der 29.4.2021 genannt wird…
…Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld nach betriebswirtschaftlichen Methoden, fremdüblich und einem Marktpreis entsprechend von den Beteiligten ermittelt und dem Geschäft zugrunde gelegt wurde. Wenn hier aufgrund späterer tatsächlicher Entwicklungen nun ein "Glücksgeschäft" eingewendet wird, so war dies im maßgeblichen Zeitraum des Entstehens der Steuerschuld, der…
…der Steuerschuld ereigneten; denn durch die Bewertung nach § 17 Abs. 3 BewG, die ja jedenfalls erst nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld erfolgen kann, sollen soweit als möglich die in Zukunft tatsächlich erzielten Beträge erfasst werden. Es ist daher rechtlich unbedenklich, wenn bei der…