…***A*** habe aufgrund der im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits vorliegenden und bekannten Nettohonorarumsätze für die Jahre 2013 - 2015 entsprechend § 5 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrags eine Verringerung des Abfindungsbetrags von Dr. ***Bf2*** auf 40% des "alten Mittelwerts" (= Durchschnitt der letzten drei Jahresnettohonorarumsätze: € 1.061…
…und sind bei solchen grenzüberschreitenden Konstellationen sohin Fremdvergleichswerte anzusetzen. Infolge des Ansatzes eines (fiktiven) Entgelts kommt es insoweit daher zu einer Gewinnrealisation. Der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Nutzungseinlagen im Falle innerstaatlicher und grenzüberschreitender Konstellationen steht auch das Unionsrecht nicht entgegen [vgl. EuGH 21.1.2010…
…1988 anfallenden Kosten und um anlässlich der Veräußerung entstehende Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gemäß § 6 Z 12 EStG 1988; - 2 % jährlich ab dem elften Jahr nach dem Zeitpunkt der Anschaffung oder späteren Umwidmung, höchstens jedoch um 50 % (Inflationsabschlag); dies gilt nicht, soweit der besondere Steuersatz gemäß …
…so lesen bzw. haben im Auge, dass der Betrieb auf eine gruppenfremde Person übertragen wird. Durch die missglückte Einbringung gäbe es eine zweite Firmenwertabschreibung durch asset deal nach § 8 Abs 3 EStG 1988, andererseits gab es aber eine Gewinnrealisation. Zudem stelle die Firmenwertabschreibung nach § 9…
…dass zu keinem Zeitpunkt auch nur die kleinste Absicht bestand, irgendeine Abgabe zu verkürzen. Im Zuge des Prüfungsverfahrens habe der Erstbeschuldigte ausgeführt, ein derartiges Bauvorhaben auch für einen Dritten in der gleichen Weise und damit ohne Gewinnrealisation durch den Verkauf zu den Baukosten abgewickelt zu…
…r.l. erworben und in der Folge wieder gewinnbringend veräußert haben. […..] Im Schreiben vom 21.11.2007 wurde den Anteilsscheinzeichnern die Möglichkeit geboten, erst ab Mitte 2008 auszusteigen, um die vermeintliche Spekulationsfrist zu umgehen. Also konnten die Investoren bereits zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob…
…r.l. erworben und in der Folge wieder gewinnbringend veräußert haben. […..] Im Schreiben vom 21.11.2007 wurde den Anteilsscheinzeichnern die Möglichkeit geboten, erst ab Mitte 2008 auszusteigen, um die vermeintliche Spekulationsfrist zu umgehen. Also konnten die Investoren bereits zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob…
…r.l. erworben und in der Folge wieder gewinnbringend veräußert haben. […..] Im Schreiben vom 21.11.2007 wurde den Anteilsscheinzeichnern die Möglichkeit geboten, erst ab Mitte 2008 auszusteigen, um die vermeintliche Spekulationsfrist zu umgehen. Also konnten die Investoren bereits zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob…
…das Fachmarktzentrum schon vor der tatsächlichen Vertragsunterfertigung erfolgt. Bereits im Dezember 2004 habe die Planungsfirma des Käufers ein Schreiben an die Wirtschaftskammer gerichtet, in dem um eine positive Stellungnahme für das Projekt ersucht worden sei (Beilage 1). Bereits zu diesem Zeitpunkt seien sich die Vertragsparteien…
…zeitlicher Hinsicht frühere Vereinbarung gemeint sein könnte, wird vom Bundesfinanzgericht aus den diesbezüglich klaren Wortlauten der Verträge nicht geteilt. Zudem wurden die SPA-, POA- und SPOA- Verträge am selben Tag und lediglich das SPSPA zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen. Die Hauptvertragsrolle des SPA wird aber…
…strittigen Einkünfte sind daher nach Auffassung des Senates als solche gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG aF zu qualifizieren. Die Meinung des Bf., es handle sich bei seiner Beteiligung an der BCC um Substanzgenussrechte, ist aus folgenden Gründen nicht zu teilen: Lehre (Doralt, EStG16, …
…seinen zutreffenden Ausführungen stehen, dass für § 30 EStG ausschließlich der Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Verfügungsgeschäftes maßgeblich sei. Es sei nicht nachzuvollziehen, wieso dann allein die Angabe einer Bankverbindung ein Kriterium für die Erfüllung der 1-Jahresfrist des § 30 EStG sein soll, ebenso wenig zutreffend…
…frühest zulässigen Zeitpunkt, nämlich am 2. bzw. 3.7.2008, statt (s. BFG vom 10.12.2015, RV/1100324/2011, Pkt. B.I.6., S. 4f.). Diese Restaktien (0,22% des Gesamtinvestments) blieben zunächst im Oktober 2007 lediglich "aus technischen Gründen" noch bei der BCC…
…der frühere Zeitpunkt den Zufluss bewirkt. Zum einen ist auf den Gutschriftszeitpunkt durch die Kapitalgesellschaft abzustellen. Nimmt eine Kapitalgesellschaft eine Gutschrift zu Gunsten ihres Geschäftsführers etwa auf dem Verrechnungskonto vor, geht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von einem Zufluss aus, wenn die GmbH zahlungsfähig ist. Der…
…abgewiesen und ausgeführt, es stehe zwar die Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Ablauf eines Jahres nach einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe der Begünstigung des § 37 Abs. 5 EStG 1988 grundsätzlich nicht entgegen. Sei aber im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung von vorneherein die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt, könne von…
…dem Zeitpunkt zu unterstellen ist, in dem die Forderung fällig ist, vorausgesetzt die GmbH ist nicht zahlungsunfähig (VwGH 6.7.2020, Ra 2018/13/0074 unter Hinweis auf VwGH 23.3.2010, 2007/13/0037; 28.6.2006, 2002/13/0175). Für die Beurteilung der…
…sobald der Markt überhitzt sei, um zu etwa günstigeren Konditionen wieder einzusteigen. Das Wirtschaftsgut Kryptowährung bleibe jedoch zu jedem Zeitpunkt erhalten, da in der Software niemals ein Umtausch in Euro erfolgt. Bisher sei lediglich ein Teil der zuvor investierten Bestände an die einzelnen Mitbeteiligten ausbezahlt…
…frühest zulässigen Zeitpunkt, nämlich am 2. bzw. 3.7.2008, statt (s. BFG vom 10.12.2015, RV/1100324/2011, Pkt. B.I.6., S. 4f.). Diese Restaktien (0,22% des Gesamtinvestments) blieben zunächst im Oktober 2007 lediglich "aus technischen Gründen" noch bei der BCC…
…seinen zutreffenden Ausführungen stehen, dass für § 30 EStG ausschließlich der Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Verfügungsgeschäftes maßgeblich sei. Es sei nicht nachzuvollziehen, wieso dann allein die Angabe einer Bankverbindung ein Kriterium für die Erfüllung der 1-Jahresfrist des § 30 EStG sein soll, ebenso wenig zutreffend…
…ab diesem Zeitpunkt für ihn frei verfügbar war und er es als einfaches Konto betrachtete. Das FA widersprach dem im Kern nur mit dem Hinweis auf die fehlende Zustimmungserklärung seiner Gattin. Wie oben unter Punkt 4.7.6 dargestellt, war die Zustimmung der Gattin hier…