…§ 308 Rz 17). Die Kontrollpflicht geht aber keinesfalls so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen (vgl Capek/Rzeszut/Turpin, aaO, § 308 Rz 55). Der Rechtsvertreter darf nach der Judikatur insbesondere "rein technische Vorgänge beim Abfertigen…
…nicht den dafür vorgesehenen Behördenbrief verwendet habe, zu einem anderslautenden Fälligkeitszeitpunkt kommen müssen. Der Zeitpunkt der Fälligkeit von Abgaben sei nicht nur für die Ordnung der Entrichtung und die Beurteilung der Zeitgerechtheit der Erfüllung gesetzlicher Abgabenleistungspflichten von Bedeutung, sondern insbesondere auch für die Verrechnung nach…
…diese Überwachungspflicht auch nicht überspannt werden. Die Überwachungspflicht geht nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen [...]" Wie oben ausgeführt, verfügt die B. GmbH über ein wohldurchdachtes und sicheres Kontrollsystem, dass pro Jahr mehrere tausend…
…ist durch ein Begleitprodukt die Protokollierung der laufenden Eintragungen und somit mittelbar u.a. die Einhaltung der Kriterien der Endgültigkeit, Zeitgerechtheit und der Zeitfolgemäßigkeit zu dokumentieren und vor nachträglichen, nicht nachvollziehbaren Abänderungen (u.a. in Form von Verfälschungen) zu sichern. Durch die mangelhafte Form der…
…sich allgemein aus den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und im Besonderen aus den Ordnungsvorschriften der §§ 131 ff BAO. Dazu gehören unter anderen Grundsätze wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit. Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nicht mit einer…
…aus den Ordnungsvorschriften der §§ 131 ff BAO. Dazu gehören u.a. Grundsätze wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit. Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nicht mit einer bestimmten Buchführungsmethode oder einer bestimmten Organisation, einem bestimmten System oder einer…
…Ritz, SWK 10/2001, S 337). Die Überwachungspflicht geht nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, die jedermann ohne besondere Schulung und Fachkenntnis zugemutet werden können (Stoll, BAO, 2987…
…Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Die den Vertreter treffende Überwachungs- und Kontrollpflicht geht nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Insbesondere bei eingearbeiteten, gut geschulten und zuverlässigen Mitarbeitern kann bei Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems…
…sich allgemein aus den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und im Besonderen aus den Ordnungsvorschriften der §§ 131 ff BAO. Dazu gehören unter anderen Grundsätze wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit. Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nicht mit einer…
…zweckdienlichen Kontrollorganisation auch eine Überwachungspflicht, die aber nicht so weit geht, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Insbesondere bei eingearbeiteten, gut geschulten und zuverlässigen Mitarbeitern kann bei Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems, das sich in der Vergangenheit…
…Tz 17 mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Die den Vertreter treffende Überwachungs- und Kontrollpflicht geht nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Insbesondere bei eingearbeiteten, gut geschulten und zuverlässigen Mitarbeitern kann bei Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems…
…der Weisungen in Bezug auf die Finanzamtstermine stichprobenartig kontrolliert. Eine lückenlose Überwachung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit sei weder wirtschaftlich vertretbar noch administrativ möglich und nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung auch nicht erforderlich. Somit sei der Bf. weder ein Auswahlverschulden noch eine Verletzung der Überwachungspflicht vorzuhalten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Baumgartner über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 22. Juni 2020, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 19. Mai 2020, MA67/000/2020, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, über die Beschwerde vom 16. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamts Graz-Stadt vom 20. November 2013 betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 16. März 2011 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 1989 gem. § 303 BAO zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 9. April 2025, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, dem Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 2. April 2025, GZ.: MA67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf, Wien, vom 4. Oktober 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde vom 3. September 2019, MA67/Zahl/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., B. gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 20.6.2014, mit denen die Beschwerde betreffend die Einkommensteuerbescheide 2008 bis 2012 als verspätet zurückgewiesen wurde zu Recht erkannt…
Im Namen der republik Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Pichler Rechtsanwalt GmbH, Marktstraße 33, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 5. Februar 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 11. Dezember 2017, Zahl ***2…