…diesem Verfahren wurde die Einfuhranmeldung am 11.2.2008 angenommen und der zu geringe Wert 637,33 € buchmäßig erfasst. Die Beschwerdeführerin verfügt über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art.226 ZK, womit die Fälligkeit des Abgabenbetrages gemäß den Regelungen in Art.227 Abs.3 ZK iVm …
…Schreiben vom 22. Juni 2015 begründete die Bf. den Antrag damit, sie würde den am Zahlungsaufschubkonto ihrer Vertreterin vorgeschriebenen Einfuhrumsatzsteuerbeträge nicht schulden, da das Zollamt Klagenfurt Villach zu Unrecht die beantragte Bestimmung des § 26 Abs.3 Z.2 UStG nicht angewandt habe. Mit Eingabe vom…
…diesem Verfahren wurde die Einfuhranmeldung am 11.2.2008 angenommen und der zu geringe Wert 610,40 € buchmäßig erfasst. Die Beschwerdeführerin verfügt über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art.226 ZK, womit die Fälligkeit des Abgabenbetrages gemäß den Regelungen in Art.227 Abs.3 ZK iVm …
…Das Bundesfinanzgericht, (BFG), hat als Nachfolgebehörde des UFS dazu erwogen: Im Sinne des § 77 Abs.4 ZollR-DG ist dem Zollschuldner der auf seinem Zahlungsaufschubkonto bestehende Gesamtrückstand an Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, an Nebenansprüchen, sowie an sonstigen Abgaben und dessen Zusammensetzung von der Zollstelle, die für…
…Art. 248 Abs. 1 ZK-DVO zur Zollanmeldung CRN aa eine geldwirksame Sicherheit in der Höhe von € 10.025,43 eingehoben und diese dem Zahlungsaufschubkonto Nr. 300-xy der D Gesellschaft m.b.H angelastet. Gegen den Bescheid wurde mit Eingabe vom 23. März…
…10 € richtig berechnet. Dieser Abgabenbetrag wurde der Post AG gemäß Art. 221 ZK mitgeteilt (das gilt gemäß § 74 Abs.1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) als Abgabenbescheid) und ihr Zahlungsaufschubkonto damit belastet. Gemäß Art. 237 Abs.2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird auch die in…
…Zollschuld ausschließlich der Zollverwaltung zuzurechnen ist (VwGH 25.3.2004, 2003/16/0479). Die gegenständliche Einfuhranmeldung wurde am 27. März 2008 angenommen und buchmäßig erfasst. Die Beschwerdeführerin verfügt über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK. Die Abgabenbeträge waren daher spätestens am 15. Tag des Monats…
…Zollschuld ausschließlich der Zollverwaltung zuzurechnen ist (VwGH 25.3.2004, 2003/16/0479). Die gegenständliche Einfuhranmeldung wurde am 20. März 2008 angenommen und buchmäßig erfasst. Die Beschwerdeführerin verfügt über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK. Die Abgabenbeträge waren daher spätestens am 15. Tag des Monats…
…Zollschuld ausschließlich der Zollverwaltung zuzurechnen ist (VwGH 25.3.2004, 2003/16/0479). Die gegenständliche Einfuhranmeldung wurde am 17. März 2008 angenommen und buchmäßig erfasst. Die Beschwerdeführerin verfügt über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK. Die Abgabenbeträge waren daher spätestens am 15. Tag des Monats…
…des folgenden Kalendermonats. Für jeden Säumniszeitraum ist der zwölfte Teil jenes Jahreszinssatzes heranzuziehen, welcher am Beginn des betreffenden Säumniszeitraumes gegolten hat." Die Bf. hat beim Zollamt Wien ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK. Die ursprünglich buchmäßig erfasste Zollschuld war folglich jeweils am 15. März 2008…
…1 ZollR-DG die Bewilligung erteilt hat, im Falle direkter Vertretung bei gleichzeitigem Schuldbeitritt zu den im Zuge der Zollabfertigung buchmäßig erfassten Eingangsabgabenbeträgen das Zahlungsaufschubkonto in Anspruch zu nehmen. Denn Nacherhebungen sind laut Spruch dieses Bescheides ausdrücklich von dieser Begünstigung ausgenommen. Nachdem die NNGesmbH zu…
…nachzuerhebenden Abgaben später entrichtet wurden, nicht mit dem Entstehen der Zollschuld, sondern mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld beginnt. Die Bf. verfügt beim Zollamt Wien über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art. 226 ZK, sodass sich gemäß Art. 227 ZK eine Aufschubfrist und…
…Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31…
…15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31…
…15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 31…
…Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu der Aussage des Bundesfinanzgerichtes in der mündlichen Verhandlung ab, wonach es für eine direkte Vertretung eines vom Zollamt dem Warenempfänger bewilligten Zahlungsaufschubkontos bedurft hätte, oder ein Schuldbeitritt erforderlich gewesen wäre. II. Das Bundesfinanzgericht hat…