… 138 BAO. Zu diesem Zweck wird ein Formular (ZSQU1 bzw. ZS-QU2) zur Verfügung gestellt, das diesen Anforderungen jedenfalls entspricht. Eine Umsatzsteuer-Rechnung mit Übergang der Steuerschuld erscheint in diesem Zusammenhang als Nachweis für die steuerliche Ansässigkeit nach Artikel 4 DBA-D nicht ausreichend Der…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…wurde. KESt wurde keine einbehalten. In einem Schreiben vom 14.6.2017 wird ausgeführt, dass kein ZS-QU1 vorliegt aber aufgrund von nachgewiesenen Tatsachen die Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle gegeben ist bzw. jedenfalls nach Maßgabe des § 138 BAO glaubhaft gemacht worden sei…
…im Ausland ansässigen Personen auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens nur dann von der inländischen Abzugssteuer zu entlasten sind, wenn eine durch eine ausländische Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung des Vordruckes "ZS-QU1" vorgelegt wird. Da eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt wurde, ist von den Lizenzgebühren gemäß …
…Unterhaltungsdarbietungen, für welche die DBA-Entlastungsverordnung angewendet wurde, auf. Für die gewerblichen Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen wurde die Entlastung an der Quelle mittels Formular ZS-QU1 vorgenommen. Hinsichtlich der gewerblich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen ist unser Mandant bislang davon ausgegangen, dass keine Abzugsteuer abzuziehen gewesen wäre, da…
…werden können. Zudem sei weder ein Mietvertrag mit der Z GmbH abgeschlossen worden noch sei eine polizeiliche Anmeldung erfolgt. Auch sei in den Formularen ZS-QU1 (Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung) die Frage, ob in Österreich über einen Wohnsitz verfügt werde, mit…
…glaubhaft zu machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) … § 3 (1) Ist…
…BAO glaubhaft zu machen (§ 1 DBA-Entlastungsverordnung). Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden (§ 2 leg cit)…
…bleibt offen, ob so ein Schriftverkehr überhaupt stattgefunden hat. Nicht glaubwürdig erscheint, dass die amerikanische Steuerverwaltung das Ausstellen einer Ansässigkeitsbescheinigung mit einem ausgefüllten Formular ZS-QU1 der belangten der belangten Behörde, mit der Begründung verweigert hat, dass die Honorare von Frau ***1*** ***2*** ohne den…
…im Jahr 2016 € 15.046,00 für ihre Tätigkeit bei der Beschwerdeführerin erhalten hat. Da die Beschwerdeführerin die Bestätigung mit dem von der IRS Formular ZS-QU1 nicht wie im Rahmen der Außenprüfung angekündigt beigebracht hat und auch keine schriftliche Erklärung im Sinne des …
…Ansässigkeitsstaat der Begünstigten, somit in der Schweiz, der Besteuerung. Die KESt Entlastung erfolgte nach Maßgabe der DBA - Entlastungsverordnung infolge der Vorlage des von der schweizerischen Steuerbehörde bestätigten Formulars ZS-QU1 direkt an der Quelle. Unter Bezugnahme auf § 13 Abs 3 letzter Satz idgF sowie § 24…
…Ansässigkeitsstaat der Begünstigten, somit in der Schweiz, der Besteuerung. Die KESt Entlastung erfolgte nach Maßgabe der DBA - Entlastungsverordnung infolge der Vorlage des von der schweizerischen Steuerbehörde bestätigten Formulars ZS-QU1 direkt an der Quelle. Unter Bezugnahme auf § 13 Abs 3 letzter Satz idgF sowie § 24…
…Widerspruch stehe. Am 9. November 2015 bestätigte das Finanzamt FA-D auf dem Formular der deutschen Steuerverwaltung ZS-QU1 „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA - Quellensteuerentlastung“ die Ansässigkeit des BF in Deutschland. Beweiswürdigung Dieser festgestellte Sachverhalt gründet sich, neben dem unwiderlegten und in der…
…in Widerspruch stehe. Am 9. November 2015 bestätigte das Finanzamt NA auf dem Formular der deutschen Steuerverwaltung ZS-QU1 „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA - Quellensteuerentlastung“ die Ansässigkeit des BF in Deutschland. Beweiswürdigung Dieser festgestellte Sachverhalt gründet sich, neben dem unwiderlegten und in der…
…derartige Ansässigkeitsbescheinigung (Formular ZS-QU1) wurde bis dato vom Bf. jedoch nicht vorgelegt. Die vorgelegte Hauptwohnsitzbescheinigung des Stadtbüros A. hat jedenfalls keine derartige Indizienwirkung. Hingewiesen wird darauf, dass die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbe scheinigungen (mittels des dafür vorgesehenen Formulars ZS-QU1) eine geradezu…
…somit die Ansässigkeit gemäß dem DBA für den fraglichen Zeitraum beim Beschwerdeführer in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu liegen kommt. Das von der Behörde I. Instanz erwähnte Formular ZS-QU1 dient der Dokumentation der Voraussetzungen einer DBA-rechtlichen Quellentlastung, kann jedoch nicht der Rückschluss gezogen werden…
…Zl. 2006/14/0051; EAS 727 und EAS 2075). In letzterem Fall wäre für eine Steuerfreistellung das Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung (für natürliche Personen das Formular ZS-QU1), welche vollständig ausgefüllt und vom jeweiligen zuständigen ausländischen Finanzamt des leistenden Unternehmens zu bestätigen ist (vgl. Hollaus/Rest…
…erfolgten eMailverkehr und dem weiteren Akteninhalt kann abgeleitet werden, dass der Bf über Ersuchen des Finanzamtes die Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung, Formular ZS-QU1, Herrn F per eMail zur weiteren Bearbeitung übermittelte, diese eMail aber unbeantwortet blieb und das Finanzamt letztlich…
…000 gemäß § 2 Abs. 2 DBA EntlastungsVO überschritten. Es sei in Zusammenarbeit mit Frau ***2*** versucht worden, vom Internal Revenue Service (IRS) in den USA eine förmliche Ansässigkeitsbestätigung ZS-QU 1 zu erhalten. Diese habe, soweit dem steuerlichen Vertreter der Beschwerdeführerin bekannt, aber die Bestätigung…