…20, 125-132]. Die Geschäftslokale dienen den Wohnungseigentümern (= Mitgliedern der Beschwerdeführerin) zu geschäftlichen und jedenfalls nicht zu Wohnzwecken. Die Art der Nutzung dieser Geschäftslokale und die rechtlichen Konsequenzen auf Grund dieser Nutzungen sind nicht strittig. Die Wohnungen werden von den Wohnungseigentümern zum Teil selbst…
…oder der Rechtsvorgang selbst, unabhängig von den daran beteiligten Personen, gebührenfrei. Im Zuge der Gesetzesänderung zu BGBl I 2017/147 wurde sogar die Regel über die besondere Bemessungsgrundlage für Bestandverträge zu Wohnzwecken abgeschafft. Diese Abschaffung macht nur unter der Prämisse überhaupt Sinn, dass die Anmietung…
…für das Unternehmen erfolgt seien. Diese Leistungen seien nicht dem Unternehmensbereich zuzuordnen. Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellten nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar und seien vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. In den Vorlageanträgen vom 18.01.2016 wurde i.w. vorgebracht…
…in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG ergebe sich, dass bei einem Gebäude, bei dem einzelne Teile (Räume) überwiegend Wohnzwecken des Unternehmers dienen, die Umsatzsteuern, die auf diese Räume entfallen, vom Vorsteuerausschluss erfasst seien. Da § 12 Abs. 2 Z 2 lit…
…S. 21, 108]. Die zwei Geschäftslokale dienen den Wohnungseigentümern (= Mitgliedern der Beschwerdeführerin) zu geschäftlichen und jedenfalls nicht zu Wohnzwecken. Die Art der Nutzung dieser Geschäftslokale ist nicht strittig. Die Wohnungen werden von den Wohnungseigentümern zum Teil selbst bewohnt, zum Teil beherbergen die Wohnungseigentümer ohne…
…sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind abziehen. Überlässt eine GmbH die Nutzung ihr gehörender Räumlichkeiten dem Geschäftsführer für dessen private Wohnzwecke als weitere Entlohnung seiner Geschäftsführertätigkeit und erbringt damit insgesamt ein angemessenes Entgelt für ihr gegenüber erbrachte Leistungen, ist dieses…
…sodass für den vorliegenden Pachtvertrag von einem "Wohnzweck" im Sinne des § 33 TP 5 Abs. 4 Ziffer 1 GebG ausgegangen werden müsse. Hoteltypische Nebenleistungen (Frühstück) träten dabei in den Hintergrund. Dieser Wohnzweck sei gemäß Entscheidung des BFG RV/7104160/2019 vom 29.11.2023 eine…
…Bf. gerichtete und ihr selbst zugestellte Bescheid vom 19.05.2022 über die Festsetzung einer Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG wurde daher rechtswirksam erlassen. Befreiung bei Vermietung zu Wohnzwecken Gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl…
…dass die nutzbare Fläche des Gebäudes gesamt 100 m2 betrage und davon 70m2 (1 Wohnung) Wohnzwecken diene. Der umbaute Raum wurde mit 16x8,5x5,5 Meter (ergibt 748 m3) erklärt. Zum 1.1.1994 führte das FA Lilienfeld zu EWAZ***1*** eine Nachfeststellung durch und…
…dem gegenständlichen Grundstück errichtete Gebäude liegt bereits ein rechtswirksamer Einheitswertbescheid zum 1.1.1994 vor, in dem die Wohnzwecken dienenden Teile des Gebäudes (der übersteigende Wohnungswert) dem Grundvermögen zugeordnet wurden und die Grundstücksart mit "sonstiges bebautes Grundstück" festgestellt wurde. Wäre die Ansicht des Finanzamtes richtig…
…beschränkt sich ausschließlich auf die Errichtung eines Einfamilienhauses und besteht in umsatzsteuerlicher Sicht allein darin, einem Stifter das Haus nach Fertigstellung zu dessen ausschließlicher Nutzung zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Das Gebäude befindet sich somit nicht im Unternehmensbereich der Stiftung und ist daher ein…
…Wohneinheit des neu ausgebauten Dachbodens im 1. Obergeschoß bilde Privatvermögen und nicht Betriebsvermögen der Bf., da die Wohnung an die Liegenschaftseigentümerin und Ehefrau des Kommanditisten vermietet und von der Familie des Kommanditisten für eigene private Wohnzwecke genutzt werde. Der Vorsteuerabzug sei aufgrund des § 12 Abs…
…die persönlichen Bedürfnisse des Ehepaares ***R*** zugeschnitten. Eine solche Wohnung findet üblicherweise für private Wohnzwecke und nicht für wirtschaftliche Zwecke Verwendung. Die Repräsentativität einer Wohnung kann einerseits aus einem Größenvergleich abgeleitet werden. Die tatsächliche Nutzfläche wird dabei in Relation zur in Niederösterreich üblichen Nutzfläche einer…
…EZ2 GB-X festgestellte EW beträgt € 46.873,98, der Bodenwert ist mit € 39,4463/m² ausgewiesen. - Zur Ermittlung des Gebäudewertes wurde angegeben: Baufertigstellung im Jahr 1933, 2 Stockwerke, Art des Gebäudes "für Wohnzwecke", Wohnnutzfläche gesamt 230 m², kein Keller, Garage 30 m²…
Gemäß § 20 BAO müssen sich Ermessensentscheidungen in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Unter Billigkeit wird die Angemessenheit in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse…
…Begründend führte die beschwerdeführende Partei aus, dass die Vermietung eines näher bezeichneten Grundstückes, auf dem ein Superädifikat in Form eines Ferienhauses errichtet sei, ausschließlich zu Wohnzwecken erfolge, weshalb die Gebührenbefreiung des § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG zur Anwendung komme. Nach Durchführung eines…
…Wohnbereich integriert ist. Also allein aus der gesamten Planaufteilung der Wohnung mit der offenen Küche im oberen Wohnbereich ist ersichtlich, dass diese Immobilie primär für Wohnzwecke sehr repräsentativ ausgestattet ist und daher speziell auf Wohnbedürfnisse ausgelegt ist. Eine seriöse Aufteilung auf Dienstwohnung (Mieter der GmbH)…
…ist unstrittig, dass in den Steuererklärungen Privatanteile weder bei den Werbungskosten noch bei den Vorsteuern ausgeschieden waren. Für die Entscheidung betreffend die Nutzung der 100 m² großen Wohnung für eigene Wohnzwecke der Bf. - und somit einem Privatanteil von 41,66% - waren die Ausführungen im Aktenvermerk…
…Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 handle, weil die Liegenschaft über mehr als zwei Wohneinheiten verfüge und die einzelnen Wohneinheiten auch nicht parifiziert seien. Darüber hinaus dienten weniger als 2/3 der Gesamtnutzfläche eigenen Wohnzwecken, womit eine weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines…
…vergleichbare Gebäude, die der kurzfristigen Beherbergung dienen. Bei der Beurteilung, ob kurzfristige Beherbergung oder Vermietung zu Wohnzwecken vorliegt, ist auf den Inhalt der Tätigkeit abzustellen. Die Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft) ist unbeachtlich." Unseres Erachtens ist in den EStR deshalb zu §…